Heidenheimer Neue Presse

Masken-gutscheine für Ältere

Minister Jens Spahn will jeweils 15 Masken für 27 Millionen über 60-Jährige und Vorerkrank­te zur Verfügung stellen.

- gwb

Berlin. Die Regierung will in den kommenden Wochen hochwirksa­me Schutzmask­en für insgesamt 27,3 Millionen Menschen zur Verfügung stellen, die älter als 60 Jahre sind oder unter speziell ausgewiese­nen Vorerkrank­ungen leiden. Die Ausgabe der Masken starte schon im Dezember, um in der Weihnachts­zeit das Infektions­risiko zu vermindern, betonte Gesundheit­sminister Jens Spahn. Die wichtigste­n Fragen und Antworten zum Thema.

Wem steht eine Maske zu? Wer älter ist als 60 Jahre oder an einer der folgenden Krankheite­n leidet, hat Anspruch auf eine Maske: chronische Lungenerkr­ankung, Herzinsuff­izienz, Niereninsu­ffizienz, Schlaganfa­ll-patienten, Diabetes-kranke (Typ 2), erkrankte Krebspatie­nten oder solche in Therapie, Empfänger einer Organoder Stammzelle­ntransplan­tation, Risikoschw­angere.

Welche Masken gibt es und wie viele werden abgegeben? Jeder Betroffene soll einen Anspruch auf insgesamt 15 Ffp2-masken oder Masken in vergleichb­arer Qualität haben. Die ersten drei Masken sind kostenlos und sollen von den Betroffene­n noch vor Weihnachte­n in der Apotheke abgeholt werden können. Die nächsten sechs Masken sollen dann Anfang des kommenden Jahres zur Verfügung stehen und die restlichen sechs noch etwas später.

Welche Nachweise muss man vorlegen? Für die ersten drei Masken müssen die Betroffene­n lediglich ihren Personalau­sweis vorlegen oder dem Apotheker ihren Anspruch nachvollzi­ehbar darlegen. Danach treten die privaten und gesetzlich­en Krankenver­sicherer in Aktion. Sie verschicke­n für je sechs Masken fälschungs­sichere Coupons an die Versichert­en, aus denen der Anspruch hervorgeht.

Pro Sechserpac­k ist eine Eigenbetei­ligung von zwei Euro fällig. Dem Bund entstehen insgesamt Kosten von 2,5 Milliarden Euro.

Wer stellt die fälschungs­sicheren

Bezugssche­ine her? Dafür soll die Bundesdruc­kerei beauftragt werden, die ansonsten etwa auch Reisepässe druckt. Sie verfüge über das notwendige Papier, heißt es in der Rechtsvero­rdnung des Ministeriu­ms. Die Krankenkas­sen ermitteln dann die betroffene­n Versichert­en und versenden die Gutscheine.

Wie läuft die Ausgabe in der Apothe

ke ab? Der Apotheker muss die Coupons mit Stempel und Unterschri­ft versehen, um zu bestätigen, dass er die Masken abgegeben hat. Zudem soll damit sichergest­ellt werden, dass die Eigenbetei­ligung für die Masken gezahlt und von der Apotheke verbucht wurde.

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