Masken-gutscheine für Ältere
Minister Jens Spahn will jeweils 15 Masken für 27 Millionen über 60-Jährige und Vorerkrankte zur Verfügung stellen.
Berlin. Die Regierung will in den kommenden Wochen hochwirksame Schutzmasken für insgesamt 27,3 Millionen Menschen zur Verfügung stellen, die älter als 60 Jahre sind oder unter speziell ausgewiesenen Vorerkrankungen leiden. Die Ausgabe der Masken starte schon im Dezember, um in der Weihnachtszeit das Infektionsrisiko zu vermindern, betonte Gesundheitsminister Jens Spahn. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.
Wem steht eine Maske zu? Wer älter ist als 60 Jahre oder an einer der folgenden Krankheiten leidet, hat Anspruch auf eine Maske: chronische Lungenerkrankung, Herzinsuffizienz, Niereninsuffizienz, Schlaganfall-patienten, Diabetes-kranke (Typ 2), erkrankte Krebspatienten oder solche in Therapie, Empfänger einer Organoder Stammzellentransplantation, Risikoschwangere.
Welche Masken gibt es und wie viele werden abgegeben? Jeder Betroffene soll einen Anspruch auf insgesamt 15 Ffp2-masken oder Masken in vergleichbarer Qualität haben. Die ersten drei Masken sind kostenlos und sollen von den Betroffenen noch vor Weihnachten in der Apotheke abgeholt werden können. Die nächsten sechs Masken sollen dann Anfang des kommenden Jahres zur Verfügung stehen und die restlichen sechs noch etwas später.
Welche Nachweise muss man vorlegen? Für die ersten drei Masken müssen die Betroffenen lediglich ihren Personalausweis vorlegen oder dem Apotheker ihren Anspruch nachvollziehbar darlegen. Danach treten die privaten und gesetzlichen Krankenversicherer in Aktion. Sie verschicken für je sechs Masken fälschungssichere Coupons an die Versicherten, aus denen der Anspruch hervorgeht.
Pro Sechserpack ist eine Eigenbeteiligung von zwei Euro fällig. Dem Bund entstehen insgesamt Kosten von 2,5 Milliarden Euro.
Wer stellt die fälschungssicheren
Bezugsscheine her? Dafür soll die Bundesdruckerei beauftragt werden, die ansonsten etwa auch Reisepässe druckt. Sie verfüge über das notwendige Papier, heißt es in der Rechtsverordnung des Ministeriums. Die Krankenkassen ermitteln dann die betroffenen Versicherten und versenden die Gutscheine.
Wie läuft die Ausgabe in der Apothe
ke ab? Der Apotheker muss die Coupons mit Stempel und Unterschrift versehen, um zu bestätigen, dass er die Masken abgegeben hat. Zudem soll damit sichergestellt werden, dass die Eigenbeteiligung für die Masken gezahlt und von der Apotheke verbucht wurde.