Neuen Parkausweis beantragen
Zonen 1, Die bisherigen Genehmigungen für die Bewohner der 2, 4 und 6 laufen zum Jahresende ab.
Bewohner mit Hauptwohnsitz sowie juristische Personen, Selbstständige und Gewerbetreibende der Bewohnergebiete 1, 2, 4 und 6 können ab sofort unter Vorlage des Fahrzeugscheines neue Parkausweise beantragen. Die Gebühr beträgt fünf Euro pro Vierteljahr und pro Parkausweis. Aufgrund der derzeitigen coronabedingten Einschränkungen werden Interessierte gebeten, den Bewohnerparkausweis online über www. heidenheim.de/parkgenehmigungen2020 zu beantragen. Dazu muss ein Servicekonto erstellt werden. Der Bewohnerparkausweis wird mit der Ausnahmegenehmigung und einem Gebührenbescheid per Post zugeschickt. Bei Fragen steht das Bürgeramt unter Tel. 07321.327-3342 oder per Mail an Buergeramt@heidenheim.de zur Verfügung.
Folgende Straßen gehören zum Bewohnergebiet Zone 1: Alte Ulmer Straße 1–11, 13, 15, Bärenstraße 1, Forststraße, Kellerstraße, Paulstraße, Robert-koch-straße 2, 3, 4–17/1, Siechenbergstraße 2–12/1.
Folgende Straßen gehören zum Bewohnergebiet Zone 2: Alfredbentz-straße
1, 3, 5, Bleichstraße 3, 5, Degenhardstraße, Erchenstraße 2–50 (nur gerade Hausnr.), Gabelsbergerstraße, Hauptstraße 90, Im Flügel, Mühlestraße, Schützenstraße, Weberstraße 3, 4.
Folgende Straßen gehören zum Bewohnergebiet Zone 4: Bergstraße 1-29 (nur ungerade Hausnr.), Eugen-gaus-straße 1, 3, 5, 6,7, Felsenstraße 49–106, Fritz-schneider-straße 20–43, Georg-beutler-straße 1-11, Hermannstraße, Hintere Kastorstraße, Hohe Straße, Johannesstraße 28, 34, Kastorstraße,
Leonhardstraße ab Hausnr. 16, Martinstraße 1–15, Schellingstraße, Werner-walz-straße ab Haus-nr. 20, Wilhelmstraße 9, 11-76.
Folgende Straßen gehören zum Bewohnergebiet Zone 6: Arminstraße, Augustenstraße, Karlstraße 40 (Altes Zollamt), Schnaitheimer Straße 69/1–89 (nur ungerade Haus-nr.), Ziegelstraße, Ziegelhalde 2.
Eine Übersicht der Straßen findet sich ebenfalls unter www.heidenheim.de/parkgenehmigungen2020