Richter kippen Datenauswertung
Terror Gemeinsame Sammlung von Polizei und Geheimdiensten geht teilweise zu weit.
Karlsruhe. Seit sechs Jahren dürfen die Sicherheitsbehörden den Datenbestand der Antiterrordatei systematisch auf Zusammenhänge und Verbindungen durchforsten – das geht dem Bundesverfassungsgericht teilweise zu weit. Die Karlsruher Richter setzten die „erweiterte Datennutzung“im Bereich der Strafverfolgung mit sofortiger Wirkung außer Kraft. Zum Sammeln von Informationen zum internationalen Terrorismus und zur Verhinderung von Anschlägen darf das Instrument weiter eingesetzt werden. Hier sind die neuen Befugnisse verfassungsgemäß (1 BVR 3214/15).
Das Bundeskriminalamt, bei dem die Datei geführt wird, hat von den neuen Möglichkeiten noch keinen Gebrauch gemacht. Sie seien technisch nicht umgesetzt, teilte eine Sprecherin mit. Dies sei „mit dem aktuellen Atd-softwarekern nicht möglich“.
Die 2007 eingerichtete Antiterrordatei steht den Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern zur Verfügung. In einem ersten Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht die Datei 2013 grundsätzlich gebilligt, einzelne Vorschriften jedoch für verfassungswidrig erklärt: Die Rechtsordnung sehe vor, dass die Polizei, die operative Aufgaben wahrnehme, grundsätzlich offen arbeite. Die verdeckt arbeitenden Geheimdienste müssten sich hingegen aufs Beobachten und Aufklären beschränken. Für einen Austausch gelten deshalb ganz besonders hohe Anforderungen.