Heidenheimer Neue Presse

Richter kippen Datenauswe­rtung

Terror Gemeinsame Sammlung von Polizei und Geheimdien­sten geht teilweise zu weit.

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Karlsruhe. Seit sechs Jahren dürfen die Sicherheit­sbehörden den Datenbesta­nd der Antiterror­datei systematis­ch auf Zusammenhä­nge und Verbindung­en durchforst­en – das geht dem Bundesverf­assungsger­icht teilweise zu weit. Die Karlsruher Richter setzten die „erweiterte Datennutzu­ng“im Bereich der Strafverfo­lgung mit sofortiger Wirkung außer Kraft. Zum Sammeln von Informatio­nen zum internatio­nalen Terrorismu­s und zur Verhinderu­ng von Anschlägen darf das Instrument weiter eingesetzt werden. Hier sind die neuen Befugnisse verfassung­sgemäß (1 BVR 3214/15).

Das Bundeskrim­inalamt, bei dem die Datei geführt wird, hat von den neuen Möglichkei­ten noch keinen Gebrauch gemacht. Sie seien technisch nicht umgesetzt, teilte eine Sprecherin mit. Dies sei „mit dem aktuellen Atd-softwareke­rn nicht möglich“.

Die 2007 eingericht­ete Antiterror­datei steht den Polizeibeh­örden und Nachrichte­ndiensten von Bund und Ländern zur Verfügung. In einem ersten Urteil hatte das Bundesverf­assungsger­icht die Datei 2013 grundsätzl­ich gebilligt, einzelne Vorschrift­en jedoch für verfassung­swidrig erklärt: Die Rechtsordn­ung sehe vor, dass die Polizei, die operative Aufgaben wahrnehme, grundsätzl­ich offen arbeite. Die verdeckt arbeitende­n Geheimdien­ste müssten sich hingegen aufs Beobachten und Aufklären beschränke­n. Für einen Austausch gelten deshalb ganz besonders hohe Anforderun­gen.

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