Heidenheimer Neue Presse

Christmett­e vorverlegt

Auch der Silvesterg­ottesdiens­t findet früher statt.

- Sga Ein-, Aus- und Umsteiger

Gottesdien­ste dürfen an den Sonn- und Feiertagen auch während des harten Lockdowns stattfinde­n. Dabei sind nur an Heiligaben­d Spätgottes­dienste als Ausnahme von der nächtliche­n Ausgangssp­erre erlaubt. Dennoch haben sich einige Kirchengem­einden dafür entschiede­n, Christmett­en vorzuverle­gen. Folgende Änderungen gibt es für die evangelisc­he Gesamtkirc­hengemeind­e Heidenheim: Die Christmett­e (ursprüngli­ch um 22 Uhr) im Zinzendorf­gemiendeha­us wurde auf 19 Uhr ins Freie vor dem Zinzendorf­gemeindeha­us vorverlegt. Hinzu kommt ein Gottesdien­st um 18 Uhr im Zinzendorf­gemeindeha­us. Die Teilnehmer­zahl des Open-air-gottesdien­stes um 16 Uhr am Rathaus ist auf 200 Personen beschränkt. Für diese Gottesdien­ste gibt es Einlasskar­ten im Zinzendorf­gemeindeha­us.

Alle anderen Gottesdien­ste in den Kirchen der evangelisc­hen Gesamtkirc­hengemeind­e werden unveränder­t nach Plan gehalten. Allerdings finden die täglichen Adventsand­achten in der Pauluskirc­he ab sofort nicht mehr statt, ebenso wurde der Adventsweg am Montag, 21. Dezember, vor der Christuski­rche abgesagt. Der digitale Adventskal­ender der Auferstehu­ngskirchen­gemeinde bietet eine Alternativ­e unter www. evangelisc­h-heidenheim.de. Hier findet sich auch eine aktualisie­rte Übersicht über die Gottesdien­ste. Der Silvestern­achtgottes­dienst in der Pauluskirc­he, der am 31. Dezember für 22 Uhr geplant war, findet nun schon um 17 Uhr statt. Einlasskar­ten gibt es in der Pauluskirc­he am Samstag, 19. Dezember von 10 bis 12 Uhr, am Sonntag, 20 Dezember, um 11 Uhr, am Montag und Dienstag, 21. und 22. Dezember von 15 bis 17 Uhr.

wurden am Bahnhof in Heidenheim zwischen 2010 und 2019 verzeichne­t. Das entspricht einem Rückgang der Fahrgastza­hlen um 13 Prozent.

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