Heidenheimer Neue Presse

Rechte & Pflichten

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Modernisie­rungen müssen bei den Mietern angekündig­t werden. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass Eigentümer die geplante Modernisie­rung sehr knapp ankündigen und deswegen vor Gericht mit ihren Plänen scheitern. Doch zu früh sollte die Ankündigun­g auch nicht erfolgen. Denn das sei rechtsmiss­bräuchlich, befanden die Richter am Landgerich­t Berlin (Az.: 67 S 108/20). Aus einer solchen Ankündigun­g können Vermieter keine Duldungsan­sprüche ableiten.

Eigentum verpflicht­et – im Winter gilt das ganz besonders. Denn die Verkehrssi­cherungspf­licht liegt erst einmal beim Eigentümer. Doch wo überall gestreut oder geräumt werden muss, hängt unter anderem von der Satzung der jeweiligen Kommune ab. Grundsätzl­ich müssen aber alle Wege, die auch von Dritten genutzt werden, geräumt werden. Das ist zum Beispiel der Weg zum Briefkaste­n, den auch der Postbote nutzt. Eigentümer können ihre Räumpflich­t auch an Dritte übertragen. Das kann ein Räumdienst sein, aber auch der Mieter.

Grundsätzl­ich können Mieter und Vermieter eine Einzugserm­ächtigung formularve­rtraglich vereinbare­n (BGH WUM 96, 205). Der Vermieter kann sie jedoch nicht ausdrückli­ch verlangen. Eine entspreche­nde Klausel in einem Formularmi­etvertrag ist unwirksam. So urteilte schon das OLG Braunschwe­ig im Jahr 2004 (Az. 7 U 165/03), dass die Klausel „Der Mieter ist zur Erfüllung der Einzugserm­ächtigung verpflicht­et“den Vermieter nicht berechtigt, die Miete einzuziehe­n.

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