Rechte & Pflichten
Modernisierungen müssen bei den Mietern angekündigt werden. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass Eigentümer die geplante Modernisierung sehr knapp ankündigen und deswegen vor Gericht mit ihren Plänen scheitern. Doch zu früh sollte die Ankündigung auch nicht erfolgen. Denn das sei rechtsmissbräuchlich, befanden die Richter am Landgericht Berlin (Az.: 67 S 108/20). Aus einer solchen Ankündigung können Vermieter keine Duldungsansprüche ableiten.
Eigentum verpflichtet – im Winter gilt das ganz besonders. Denn die Verkehrssicherungspflicht liegt erst einmal beim Eigentümer. Doch wo überall gestreut oder geräumt werden muss, hängt unter anderem von der Satzung der jeweiligen Kommune ab. Grundsätzlich müssen aber alle Wege, die auch von Dritten genutzt werden, geräumt werden. Das ist zum Beispiel der Weg zum Briefkasten, den auch der Postbote nutzt. Eigentümer können ihre Räumpflicht auch an Dritte übertragen. Das kann ein Räumdienst sein, aber auch der Mieter.
Grundsätzlich können Mieter und Vermieter eine Einzugsermächtigung formularvertraglich vereinbaren (BGH WUM 96, 205). Der Vermieter kann sie jedoch nicht ausdrücklich verlangen. Eine entsprechende Klausel in einem Formularmietvertrag ist unwirksam. So urteilte schon das OLG Braunschweig im Jahr 2004 (Az. 7 U 165/03), dass die Klausel „Der Mieter ist zur Erfüllung der Einzugsermächtigung verpflichtet“den Vermieter nicht berechtigt, die Miete einzuziehen.