Nachteile für Nichtgeimpfte möglich
Solange die Bevölkerung noch nicht durchgeimpft ist, bleibt die Gefahr bestehen, sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Wer sich nicht impfen lassen kann – oder will –, kann Probleme bekommen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Impfen vor Weihnachten wird nicht mehr möglich sein. Wie schützt man seine Familie und sich selbst
während der Feiertage? Die Antwort ist einfach, aber umso schwerwiegender sind die Folgen: Indem man auf große Familientreffen verzichtet. Kleine Feiern sind erlaubt. Dabei gilt: Abstand halten, lüften. Noch schnell einen Corona-schnelltest zu machen, ist eine zweischneidige Sache: Er gibt Auskunft, ob man zu einem bestimmten Zeitpunkt – weitgehend – frei von Coronaviren ist. Kurze Zeit nach dem Test kann sich das aber schon wieder geändert haben. Ein Trost ist vielleicht, dass Weihnachten aller Voraussicht nach im kommenden Jahr wieder wie gewohnt gefeiert werden kann.
Wie gut sind Besucher von Weihnachtsgottesdiensten geschützt?
Viele Menschen gehen genau zweimal im Jahr in die Kirche: zu Weihnachten und zu Ostern. Insofern ist damit zu rechnen, dass der Andrang auch in der Corona-zeit groß sein wird, zumal der Besuch von Gottesdiensten durch Länderverordnungen nicht eingeschränkt oder gar verboten ist. Doch die Kirchen haben von sich aus Maßnahmen getroffen, um die Infektionsgefahr zu minimieren. So werden in den meisten Fällen nur Besucher zu den Weihnachts- und anderen Gottesdiensten zugelassen, die sich zuvor per Mail angemeldet haben. Mindestabstände können auf diese Weise besser eingehalten werden. Außerdem besteht Maskenpflicht, und Gemeindegesang ist untersagt. Manche Politiker wie zum Beispiel Kanzleramtsminister Helge Braun raten derzeit aber generell von Gottesdienstbesuchen ab. Alternativ bieten viele Gemeinden Onlineveranstaltungen an.
Viele Menschen werden im Sommer noch ohne Impfschutz sein. Was bedeutet das für die Urlaubsplanung? Ob sich Kunden impfen lassen oder nicht, ist bei Touristikunternehmen bisher kein Thema. Ausgeschlossen ist es aber nicht, dass Reiseveranstalter eine Zweiklassen-gesellschaft einrichten könnten. „Grundsätzlich sind private Anbieter frei in der Gestaltung ihrer Verträge“, sagte am Freitag ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Explizit nannte er Restaurantund Hotelbetreiber. Aber auch Reiseunternehmen könnten wohl selbst bestimmen, ob sie nur Geimpfte und bereits von Covid-19 Genese befördern beziehungsweise in die Unterkünfte lassen. Am besten fragt man also vor der Buchung beim jeweiligen Anbieter nach – wobei man davon ausgehen kann, dass diese nicht einen Großteil ihrer potenziellen Kunden vor den Kopf stoßen wollen.
Müssen Noch-nicht-geimpfte und Impfverweigerer mit sonstigen Nachteilen rechnen? In Geschäften und bei Veranstaltungen, ob Fußballspiel oder Konzert, wäre es im Prinzip möglich, dass ihnen der Zutritt verwehrt wird. Denn für private Unternehmen gilt eben das Prinzip der Vertragsfreiheit. Sie können sich aussuchen, unter welchen Bedingungen sie ein Geschäft machen wollen, solange eine Zutrittsbeschränkung einen sachlichen Grund hat. Das hat allerdings Grenzen: Würden alle Supermärkte und Bäcker flächendeckend nur noch Geimpfte in die Läden lassen, wäre das wohl nicht rechtmäßig, weil sich jeder mit dem alltäglichen Bedarf eindecken können muss.
Kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, dass ich mich impfen lasse? Nein. Eine Impfpflicht für alle Bürger ist nicht geplant. Da das Recht auf körperliche Unversehrtheit im Grundgesetz festgeschrieben ist, gilt das Gleiche wie bei der Grippeimpfung: Der Arbeitgeber kann seine Beschäftigten nicht zu einer Corona-impfung verpflichten, betont die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Er darf auch nicht mit Nachteilen drohen – das könnte Nötigung sein. Allerdings halten Juristen Ausnahmen für denkbar bei Arbeitsplätzen etwa im Gesundheitsbereich für bestimmtes Personal in Kliniken, Arztpraxen oder Altersheimen, bei denen eine Impfung zwingend erforderlich sein könnte. Bisher hatte etwa der Marburger Bund, die Gewerkschaft der Klinikärzte, eher gefordert, Personal in medizinischen Einrichtungen bevorzugt zu impfen. Er sieht bei den Ärzten eine große Bereitschaft, sich freiwillig impfen zu lassen.
Was sagen Arbeitgeber und Gewerkschaften? Die Arbeitgeber setzen auf Freiwilligkeit. „Gerade für Mitarbeiter, die mit gefährdeten Personengruppen arbeiten, ist die Bereitschaft zur Impfung nicht nur ein Zeichen von Pflichtgefühl und Arbeitsbereitschaft, sondern auch Ausdruck von Rücksichtnahme auf ihre Mitmenschen“, sagte ihr Spitzenverband BDA. Der DGB wollte sich nicht äußern.