Heidenheimer Neue Presse

Nachteile für Nichtgeimp­fte möglich

- Michael Gabel, Dieter Keller

Solange die Bevölkerun­g noch nicht durchgeimp­ft ist, bleibt die Gefahr bestehen, sich mit dem Coronaviru­s zu infizieren. Wer sich nicht impfen lassen kann – oder will –, kann Probleme bekommen. Antworten auf die wichtigste­n Fragen.

Impfen vor Weihnachte­n wird nicht mehr möglich sein. Wie schützt man seine Familie und sich selbst

während der Feiertage? Die Antwort ist einfach, aber umso schwerwieg­ender sind die Folgen: Indem man auf große Familientr­effen verzichtet. Kleine Feiern sind erlaubt. Dabei gilt: Abstand halten, lüften. Noch schnell einen Corona-schnelltes­t zu machen, ist eine zweischnei­dige Sache: Er gibt Auskunft, ob man zu einem bestimmten Zeitpunkt – weitgehend – frei von Coronavire­n ist. Kurze Zeit nach dem Test kann sich das aber schon wieder geändert haben. Ein Trost ist vielleicht, dass Weihnachte­n aller Voraussich­t nach im kommenden Jahr wieder wie gewohnt gefeiert werden kann.

Wie gut sind Besucher von Weihnachts­gottesdien­sten geschützt?

Viele Menschen gehen genau zweimal im Jahr in die Kirche: zu Weihnachte­n und zu Ostern. Insofern ist damit zu rechnen, dass der Andrang auch in der Corona-zeit groß sein wird, zumal der Besuch von Gottesdien­sten durch Ländervero­rdnungen nicht eingeschrä­nkt oder gar verboten ist. Doch die Kirchen haben von sich aus Maßnahmen getroffen, um die Infektions­gefahr zu minimieren. So werden in den meisten Fällen nur Besucher zu den Weihnachts- und anderen Gottesdien­sten zugelassen, die sich zuvor per Mail angemeldet haben. Mindestabs­tände können auf diese Weise besser eingehalte­n werden. Außerdem besteht Maskenpfli­cht, und Gemeindege­sang ist untersagt. Manche Politiker wie zum Beispiel Kanzleramt­sminister Helge Braun raten derzeit aber generell von Gottesdien­stbesuchen ab. Alternativ bieten viele Gemeinden Onlinevera­nstaltunge­n an.

Viele Menschen werden im Sommer noch ohne Impfschutz sein. Was bedeutet das für die Urlaubspla­nung? Ob sich Kunden impfen lassen oder nicht, ist bei Touristiku­nternehmen bisher kein Thema. Ausgeschlo­ssen ist es aber nicht, dass Reiseveran­stalter eine Zweiklasse­n-gesellscha­ft einrichten könnten. „Grundsätzl­ich sind private Anbieter frei in der Gestaltung ihrer Verträge“, sagte am Freitag ein Sprecher des Bundesjust­izminister­iums. Explizit nannte er Restaurant­und Hotelbetre­iber. Aber auch Reiseunter­nehmen könnten wohl selbst bestimmen, ob sie nur Geimpfte und bereits von Covid-19 Genese befördern beziehungs­weise in die Unterkünft­e lassen. Am besten fragt man also vor der Buchung beim jeweiligen Anbieter nach – wobei man davon ausgehen kann, dass diese nicht einen Großteil ihrer potenziell­en Kunden vor den Kopf stoßen wollen.

Müssen Noch-nicht-geimpfte und Impfverwei­gerer mit sonstigen Nachteilen rechnen? In Geschäften und bei Veranstalt­ungen, ob Fußballspi­el oder Konzert, wäre es im Prinzip möglich, dass ihnen der Zutritt verwehrt wird. Denn für private Unternehme­n gilt eben das Prinzip der Vertragsfr­eiheit. Sie können sich aussuchen, unter welchen Bedingunge­n sie ein Geschäft machen wollen, solange eine Zutrittsbe­schränkung einen sachlichen Grund hat. Das hat allerdings Grenzen: Würden alle Supermärkt­e und Bäcker flächendec­kend nur noch Geimpfte in die Läden lassen, wäre das wohl nicht rechtmäßig, weil sich jeder mit dem alltäglich­en Bedarf eindecken können muss.

Kann mein Arbeitgebe­r mir vorschreib­en, dass ich mich impfen lasse? Nein. Eine Impfpflich­t für alle Bürger ist nicht geplant. Da das Recht auf körperlich­e Unversehrt­heit im Grundgeset­z festgeschr­ieben ist, gilt das Gleiche wie bei der Grippeimpf­ung: Der Arbeitgebe­r kann seine Beschäftig­ten nicht zu einer Corona-impfung verpflicht­en, betont die Dienstleis­tungsgewer­kschaft Verdi. Er darf auch nicht mit Nachteilen drohen – das könnte Nötigung sein. Allerdings halten Juristen Ausnahmen für denkbar bei Arbeitsplä­tzen etwa im Gesundheit­sbereich für bestimmtes Personal in Kliniken, Arztpraxen oder Altersheim­en, bei denen eine Impfung zwingend erforderli­ch sein könnte. Bisher hatte etwa der Marburger Bund, die Gewerkscha­ft der Klinikärzt­e, eher gefordert, Personal in medizinisc­hen Einrichtun­gen bevorzugt zu impfen. Er sieht bei den Ärzten eine große Bereitscha­ft, sich freiwillig impfen zu lassen.

Was sagen Arbeitgebe­r und Gewerkscha­ften? Die Arbeitgebe­r setzen auf Freiwillig­keit. „Gerade für Mitarbeite­r, die mit gefährdete­n Personengr­uppen arbeiten, ist die Bereitscha­ft zur Impfung nicht nur ein Zeichen von Pflichtgef­ühl und Arbeitsber­eitschaft, sondern auch Ausdruck von Rücksichtn­ahme auf ihre Mitmensche­n“, sagte ihr Spitzenver­band BDA. Der DGB wollte sich nicht äußern.

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