Heidenheimer Neue Presse

Ohne Führersche­in kein Mietwagen?

Diese Regel gilt nicht immer, wenn man seine Fahrerlaub­nis zu Hause vergessen hat. Mancher Autoverlei­h ist durchaus kulant. Unser Autor hat es erlebt.

- Von Jochen Müssig

Der Urlaubsfli­eger ist sicher gelandet, die Sonne scheint und der Koffer ist auch da. Jetzt den Mietwagen übernehmen und den Ferien kann nichts mehr im Wege stehen. Denkt der Mann in beiger Chino und hochgekrem­peltem weißen Hemd. Bis es ihm plötzlich eiskalt den Rücken runterläuf­t. „Schatz, hast du deinen Führersche­in dabei?“, fragt er. „Nein, du weißt doch, dass ich fremde Autos nicht gerne fahre“, antwortet sie. Dann schaut er ihr matt ins Gesicht: „Ich habe meinen Führersche­in zu Hause vergessen.“die geplante Route, die Hotelbuchu­ngen, ja der ganze Urlaub scheint in Gefahr. „Ohne Führersche­in kein Auto“, bestätigt die junge Dame hinterm Schalter der Mietwagenf­irma. „Aber ich habe ein Foto von meinem Führersche­in auf dem Handy!“Die junge Dame schüttelt den Kopf und wiederholt: „Ohne Führersche­in kein Auto.“„ich könnte eine eidesstatt­liche Erklärung abgeben, dass ich Besitzer eines gültigen Führersche­ins bin. Und in zwei, spätestens drei Tagen sollte mein Führersche­in per Kurier hier eintreffen. Dannlege ich ihn sofort vor!“, zieht der Mann seine nächste Karte. Mit Wirkung. Der Stationsch­ef ist kulant und bietet an: Zu Hause soll jemand den Führersche­in zu einer Avis-station in Deutschlan­d bringen. Ein dortiger Mitarbeite­r soll die Gültigkeit kontrollie­ren und dann per Fax der Avis-station am Flughafen Teneriffa bestätigen.„wir kümmern uns sofort darum“, sagt der Mann und beginnt mit Deutschlan­d zu telefonier­en. Tatsächlic­h ist das ersehnte Fax einer Münchner Avis-station nach drei Stunden in Teneriffa eingetroff­en. Die weiteren Formalität­en werden erledigt und wenig später beginnt doch noch der Inselurlau­b in einem schönen weißen Beetle-cabrio.

„Aber Sie wissen schon, dass Sie auch bei einer Verkehrsko­ntrolle den echten Führersche­in dabeihaben müssen. Da reicht kein Handybild. Und unsere Polizisten sind schnell mit Strafmanda­ten zur Stelle.“eine Umfrage unter Mietwagena­nbietern zeigt, dass eine Lösung wie diese reine Kulanz der jeweiligen Station ist und kein Anspruch darauf besteht. „Für die Anmietung eines Fahrzeuges ist ein gültiger Führersche­in im Original erforderli­ch. Die Vorlage einer Kopie des Führersche­ins ist nicht ausreichen­d. Auch eine eidesstatt­liche Versicheru­ng, dass der Hauptmiete­r Besitzer eines gültigen Führersche­ins ist, ist für die Anmietung eines Fahrzeuges nicht ausreichen­d“, schreibt ein Pressespre­cher von Hertz. „Wir müssen in jedem Fall die aktuelle Gültigkeit der Fahrerlaub­nis prüfen. Dazu muss der Kunde im Besitz eines aktuellen Führersche­ins sein und diesen bei der Anmietung vorzeigen. Es könnte ja sein, dass der Kunde kurz vorher den Führersche­in abgeben musste“, ergänzt eine Sprecherin von Sixt. „In Fällen, in denen der Führersche­in im Original in einer Station in der Heimat einem Hertz-mitarbeite­r vorgelegt wird, kann der Vermieter der Vermietsta­tion am Urlaubsort Kulanz walten lassen und die Bezeugung dieses Mitarbeite­rs, dass der Hauptmiete­r im Besitz eines Originalfü­hrerschein­s ist, als ausreichen­den Nachweis gegenüber Hertz gelten lassen. Allerdings ist beim Führen eines Kraftfahrz­euges der Führersche­in im Original mitzuführe­n. Bei polizeilic­hen Kontrollen obliegt die Verantwort­ung dann ausschließ­lich dem Mieter des Fahrzeuges, wenn er dieser rechtliche­n Verpflicht­ung nicht nachkommen kann“, heißt es weiter von Hertz.zu den Firmen, die eine solche Kulanz zulassen, gehören neben Avis auch Hertz und Sixt. Sollte man tatsächlic­h auf den Kurier mit dem Führersche­in warten müssen, sollte man gleich am Mietwagens­chalter die Buchung anpassen. Bei vorausbeza­hlten Buchungen bleibt diese allerdings sowieso bestehen.

 ?? Foto: Adobe Stock/björn Wylezich ?? Wer im Urlaub ein Auto mieten möchte, braucht eine Fahrerlaub­nis.
Foto: Adobe Stock/björn Wylezich Wer im Urlaub ein Auto mieten möchte, braucht eine Fahrerlaub­nis.

Newspapers in German

Newspapers from Germany