Ohne Führerschein kein Mietwagen?
Diese Regel gilt nicht immer, wenn man seine Fahrerlaubnis zu Hause vergessen hat. Mancher Autoverleih ist durchaus kulant. Unser Autor hat es erlebt.
Der Urlaubsflieger ist sicher gelandet, die Sonne scheint und der Koffer ist auch da. Jetzt den Mietwagen übernehmen und den Ferien kann nichts mehr im Wege stehen. Denkt der Mann in beiger Chino und hochgekrempeltem weißen Hemd. Bis es ihm plötzlich eiskalt den Rücken runterläuft. „Schatz, hast du deinen Führerschein dabei?“, fragt er. „Nein, du weißt doch, dass ich fremde Autos nicht gerne fahre“, antwortet sie. Dann schaut er ihr matt ins Gesicht: „Ich habe meinen Führerschein zu Hause vergessen.“die geplante Route, die Hotelbuchungen, ja der ganze Urlaub scheint in Gefahr. „Ohne Führerschein kein Auto“, bestätigt die junge Dame hinterm Schalter der Mietwagenfirma. „Aber ich habe ein Foto von meinem Führerschein auf dem Handy!“Die junge Dame schüttelt den Kopf und wiederholt: „Ohne Führerschein kein Auto.“„ich könnte eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass ich Besitzer eines gültigen Führerscheins bin. Und in zwei, spätestens drei Tagen sollte mein Führerschein per Kurier hier eintreffen. Dannlege ich ihn sofort vor!“, zieht der Mann seine nächste Karte. Mit Wirkung. Der Stationschef ist kulant und bietet an: Zu Hause soll jemand den Führerschein zu einer Avis-station in Deutschland bringen. Ein dortiger Mitarbeiter soll die Gültigkeit kontrollieren und dann per Fax der Avis-station am Flughafen Teneriffa bestätigen.„wir kümmern uns sofort darum“, sagt der Mann und beginnt mit Deutschland zu telefonieren. Tatsächlich ist das ersehnte Fax einer Münchner Avis-station nach drei Stunden in Teneriffa eingetroffen. Die weiteren Formalitäten werden erledigt und wenig später beginnt doch noch der Inselurlaub in einem schönen weißen Beetle-cabrio.
„Aber Sie wissen schon, dass Sie auch bei einer Verkehrskontrolle den echten Führerschein dabeihaben müssen. Da reicht kein Handybild. Und unsere Polizisten sind schnell mit Strafmandaten zur Stelle.“eine Umfrage unter Mietwagenanbietern zeigt, dass eine Lösung wie diese reine Kulanz der jeweiligen Station ist und kein Anspruch darauf besteht. „Für die Anmietung eines Fahrzeuges ist ein gültiger Führerschein im Original erforderlich. Die Vorlage einer Kopie des Führerscheins ist nicht ausreichend. Auch eine eidesstattliche Versicherung, dass der Hauptmieter Besitzer eines gültigen Führerscheins ist, ist für die Anmietung eines Fahrzeuges nicht ausreichend“, schreibt ein Pressesprecher von Hertz. „Wir müssen in jedem Fall die aktuelle Gültigkeit der Fahrerlaubnis prüfen. Dazu muss der Kunde im Besitz eines aktuellen Führerscheins sein und diesen bei der Anmietung vorzeigen. Es könnte ja sein, dass der Kunde kurz vorher den Führerschein abgeben musste“, ergänzt eine Sprecherin von Sixt. „In Fällen, in denen der Führerschein im Original in einer Station in der Heimat einem Hertz-mitarbeiter vorgelegt wird, kann der Vermieter der Vermietstation am Urlaubsort Kulanz walten lassen und die Bezeugung dieses Mitarbeiters, dass der Hauptmieter im Besitz eines Originalführerscheins ist, als ausreichenden Nachweis gegenüber Hertz gelten lassen. Allerdings ist beim Führen eines Kraftfahrzeuges der Führerschein im Original mitzuführen. Bei polizeilichen Kontrollen obliegt die Verantwortung dann ausschließlich dem Mieter des Fahrzeuges, wenn er dieser rechtlichen Verpflichtung nicht nachkommen kann“, heißt es weiter von Hertz.zu den Firmen, die eine solche Kulanz zulassen, gehören neben Avis auch Hertz und Sixt. Sollte man tatsächlich auf den Kurier mit dem Führerschein warten müssen, sollte man gleich am Mietwagenschalter die Buchung anpassen. Bei vorausbezahlten Buchungen bleibt diese allerdings sowieso bestehen.