Zuschuss für E-ladestationen
Der Bund fördert private Batterieladesäulen mit 900 Euro. Dafür gilt es einige Vorschriften zu beachten.
Der Arbeitskreis „Energie und Umwelt“der Heidenheimer CDU befasste sich mit den gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften zur Elektromobilität, auch im Hinblick auf die Nutzung der öffentlichen Ladestation der Heidenheimer Stadtwerke in der Kanalstraße.
Ein wichtiger Punkt für den Entschluss, ein Elektroauto zu kaufen, ist das Vorhandensein einer Ladestation im Nahbereich der Wohnung. Aus diesem Grund fördert der Bund seit Ende November private Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden. Dadurch wird Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern der Einbau einer privaten Ladestation mit einem Zuschuss von 900 Euro gefördert. Diese Ladestation muss fabrikneu und darf nicht öffentlich zugänglich sein.
Zudem gelten weitere Vorschriften: Die Ladestation muss über eine Normalladeleistung von 11 Kilowattstunden verfügen. Sie muss intelligent und steuerbar sein. Der Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen. Dies ist zum Beispiel bei den Heidenheimer Stadtwerken möglich. Ein Herkunftsnachweis ist erforderlich.
Der Zuschuss kann bei der KFW über das Zuschussportal (www.kfw.de/440) beantragt werden, die Beantragung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Ob die 900 Euro für den Einbau einer Ladestation reichen, hängt im Wesentlichen vom Standort, der dort bereits vorhandenen Infrastruktur und der gewünschten Kapazität ab. Allerdings sind 11 Kilowattstunden Bedingung für die Bezuschussung.
Starkstromleitung von 400 Volt
Ferner ist für eine Ladestation eine Starkstromleitung von 400 Volt notwendig. Ist eine solche bereits am Standort der künftigen Ladestation vorhanden – Garage im Haus oder direkt verbunden mit dem Haus – würden die 900 Euro voraussichtlich in etwa reichen, so der Arbeitskreis. Muss eine Starkstromleitung vom
Hauptverteiler im Haus zum Stromzähler und von dort zur Ladestation verlegt werden, entstehen Zusatzkosten von mindestens 400 bis 500 Euro. Ist der Standort in einer Garage, die in einem Abstand zum Haus steht, so kommen weitere Kosten für die Verlegung der Starkstromleitung in die Erde dazu. Der Umfang dieser Arbeiten und die Länge des Kabels können bei entfernt liegenden Sammelgaragen mehrere Tausend Euro betragen.
Für Autobesitzer, die ihr Fahrzeug entlang der Straße parken, ist eine Batterieladestation nicht möglich. Im günstigsten Fall wird in der Nähe der Wohnung ein öffentlicher Ladepunkt eingerichtet. 50 000 sind vom Bund für Ende 2021 vorgesehen, ergänzt durch 15 000 von der Automobilwirtschaft. Ob dies realisierbar ist, wird auch davon abhängen, ob von den Kommunen und privaten Grundstückseigentümern genügend Flächen für solche öffentlichen Ladestationen zur Verfügung gestellt werden können.