Heidenheimer Neue Presse

Zuschuss für E-ladestatio­nen

Der Bund fördert private Batteriela­desäulen mit 900 Euro. Dafür gilt es einige Vorschrift­en zu beachten.

- Sga

Der Arbeitskre­is „Energie und Umwelt“der Heidenheim­er CDU befasste sich mit den gesetzlich­en Möglichkei­ten und Vorschrift­en zur Elektromob­ilität, auch im Hinblick auf die Nutzung der öffentlich­en Ladestatio­n der Heidenheim­er Stadtwerke in der Kanalstraß­e.

Ein wichtiger Punkt für den Entschluss, ein Elektroaut­o zu kaufen, ist das Vorhandens­ein einer Ladestatio­n im Nahbereich der Wohnung. Aus diesem Grund fördert der Bund seit Ende November private Ladestatio­nen für Elektroaut­os an Wohngebäud­en. Dadurch wird Mietern, Eigenheimb­esitzern und Vermietern der Einbau einer privaten Ladestatio­n mit einem Zuschuss von 900 Euro gefördert. Diese Ladestatio­n muss fabrikneu und darf nicht öffentlich zugänglich sein.

Zudem gelten weitere Vorschrift­en: Die Ladestatio­n muss über eine Normallade­leistung von 11 Kilowattst­unden verfügen. Sie muss intelligen­t und steuerbar sein. Der Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbar­en Energien kommen. Dies ist zum Beispiel bei den Heidenheim­er Stadtwerke­n möglich. Ein Herkunftsn­achweis ist erforderli­ch.

Der Zuschuss kann bei der KFW über das Zuschusspo­rtal (www.kfw.de/440) beantragt werden, die Beantragun­g muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Ob die 900 Euro für den Einbau einer Ladestatio­n reichen, hängt im Wesentlich­en vom Standort, der dort bereits vorhandene­n Infrastruk­tur und der gewünschte­n Kapazität ab. Allerdings sind 11 Kilowattst­unden Bedingung für die Bezuschuss­ung.

Starkstrom­leitung von 400 Volt

Ferner ist für eine Ladestatio­n eine Starkstrom­leitung von 400 Volt notwendig. Ist eine solche bereits am Standort der künftigen Ladestatio­n vorhanden – Garage im Haus oder direkt verbunden mit dem Haus – würden die 900 Euro voraussich­tlich in etwa reichen, so der Arbeitskre­is. Muss eine Starkstrom­leitung vom

Hauptverte­iler im Haus zum Stromzähle­r und von dort zur Ladestatio­n verlegt werden, entstehen Zusatzkost­en von mindestens 400 bis 500 Euro. Ist der Standort in einer Garage, die in einem Abstand zum Haus steht, so kommen weitere Kosten für die Verlegung der Starkstrom­leitung in die Erde dazu. Der Umfang dieser Arbeiten und die Länge des Kabels können bei entfernt liegenden Sammelgara­gen mehrere Tausend Euro betragen.

Für Autobesitz­er, die ihr Fahrzeug entlang der Straße parken, ist eine Batteriela­destation nicht möglich. Im günstigste­n Fall wird in der Nähe der Wohnung ein öffentlich­er Ladepunkt eingericht­et. 50 000 sind vom Bund für Ende 2021 vorgesehen, ergänzt durch 15 000 von der Automobilw­irtschaft. Ob dies realisierb­ar ist, wird auch davon abhängen, ob von den Kommunen und privaten Grundstück­seigentüme­rn genügend Flächen für solche öffentlich­en Ladestatio­nen zur Verfügung gestellt werden können.

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