Klare Spielregeln
zu den neuen Regeln für Immobilienmakler
Wer bestellt, bezahlt. Das gilt ab sofort auch für Immobilienmakler: Wer den Verkauf oder den Kauf eines Wohnhauses oder einer Wohnung in Auftrag gibt, muss auch den Makler bezahlen. Der Verkäufer kann nicht mehr die ganzen Kosten dem Käufer aufhalsen, wie das in einigen Bundesländern bisher üblich war.
Künftig sollte sich jeder, der die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt, noch besser überlegen, was er will. Denn die Spielregeln sind jetzt klar: Nur wenn beide Seiten den Auftrag erteilen und beide die Courtage je zur Hälfte tragen, muss sich der Makler um einen fairen Interessenausgleich bemühen. In allen anderen Fällen vertritt er nur das Wohl des Verkäufers, und der ist hauptsächlich an einem hohen Preis interessiert.
Die Makler müssen jetzt noch mehr rechtfertigen, warum sie ein beachtliches Stück vom Kaufpreis verlangen. Das ist gut so. Angesichts des knappen Angebots kann es einfach sein, einen Käufer zu finden. Aber vom Entwickeln des Exposées über Besichtigungen bis zum Vertragsschluss und der Übergabe kann auch viel Arbeit anfallen. Ein offener Wunsch bleibt, dass sich nicht jeder Makler nennen darf, der nicht vorbestraft ist, sondern mehr Fachkunde nachgewiesen werden muss. Schon heute sollte sich jeder sehr genau ansehen, wen er mit einem Geschäft beautragt, bei dem es um sehr viel Geld geht.