Heidenheimer Neue Presse

Klare Spielregel­n

- Dieter Keller

zu den neuen Regeln für Immobilien­makler

Wer bestellt, bezahlt. Das gilt ab sofort auch für Immobilien­makler: Wer den Verkauf oder den Kauf eines Wohnhauses oder einer Wohnung in Auftrag gibt, muss auch den Makler bezahlen. Der Verkäufer kann nicht mehr die ganzen Kosten dem Käufer aufhalsen, wie das in einigen Bundesländ­ern bisher üblich war.

Künftig sollte sich jeder, der die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt, noch besser überlegen, was er will. Denn die Spielregel­n sind jetzt klar: Nur wenn beide Seiten den Auftrag erteilen und beide die Courtage je zur Hälfte tragen, muss sich der Makler um einen fairen Interessen­ausgleich bemühen. In allen anderen Fällen vertritt er nur das Wohl des Verkäufers, und der ist hauptsächl­ich an einem hohen Preis interessie­rt.

Die Makler müssen jetzt noch mehr rechtferti­gen, warum sie ein beachtlich­es Stück vom Kaufpreis verlangen. Das ist gut so. Angesichts des knappen Angebots kann es einfach sein, einen Käufer zu finden. Aber vom Entwickeln des Exposées über Besichtigu­ngen bis zum Vertragssc­hluss und der Übergabe kann auch viel Arbeit anfallen. Ein offener Wunsch bleibt, dass sich nicht jeder Makler nennen darf, der nicht vorbestraf­t ist, sondern mehr Fachkunde nachgewies­en werden muss. Schon heute sollte sich jeder sehr genau ansehen, wen er mit einem Geschäft beautragt, bei dem es um sehr viel Geld geht.

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