Eine Frage der Aufteilung
Die Kosten für den eingesetzten Makler werden künftig neu geregelt. Worauf Käufer und Verkäufer jetzt achten müssen.
Der Traum vom eigenen Haus oder der Eigentumswohnung kann ab sofort – zumindest etwas – günstiger werden. Zum 23. Dezember tritt ein Gesetz zur Regelung der Maklerkosten in Kraft, das private Käufer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen im Bereich der Kaufnebenkosten entlasten soll. Von da an gilt: Wer einen Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Provision selbst zahlen. Mit dieser bundesweit einheitlichen und verbindlichen Regelung soll mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen geschaffen werden, teilt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz mit.
Mit der Neuregelung ist es nicht mehr möglich, die Maklercourtage vollständig dem Käufer aufzubürden, wie das etwa in Berlin und Brandenburg üblich war, während er sie etwa in Badenwürttemberg und Bayern meist mit dem Verkäufer teilte. Dabei konnten Höhe und Aufteilung der Kosten auch vorher teilweise verhandelt werden. Nichtig sind künftig mündliche Abreden. Alle Vereinbarungen zum Maklervertrag müssen schriftlich festgehalten werden. „Eine Provision wird weiterhin erst dann fällig, wenn der Makler eine Immobilie erfolgreich vermittelt hat und ein notariell beurkundeter Kaufvertrag vorliegt“, betont ein Experte Verbraucherzentrale.
Künftig sind drei Modelle möglich: Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Vertrag, in dem sie die Höhe der Provision festlegen, wenn die Immobilie verkauft ist. Auch mit dem Käufer wird ein Maklervertrag geschlossen mit der identischen Porvisionshöhe. Beim zweiten Modell schließt nur der Verkäufer einen Vertrag mit dem Makler. Der Käufer kann sich jedoch dazu verpflichten, auch einen Teil der Provision zu übernehmen, jedoch maximal 50 Prozent. Der Verkäufer kann die Provision aber auch komplett bezahlen. In diesem Fall vertritt der Makler rein die Interessen des Verkäufers.
„Die Reduktion der Maklerkosten beim Kauf kann durchaus 10 000 Euro und mehr ausmachen“, erklärt Mirjam Mohr, Vorstandsmitglied des Baufinanzierungsvermittlers Interhyp. Im Schnitt liegt die Provisionshöhe
der laut Interhyp bundesweit zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer. Falle nur die Hälfte davon an, könne das die Finanzierung spürbar erleichtern. „Wenn die Maklerkosten
sinken, ist mehr Eigenkapital für die Kaufpreiszahlung da.“In der Konsequenz benötigen die Käufer weniger Kredite und erhalten dadurch mitunter auch bessere Zinsen für ihre Darlehen, ist Mohr überzeugt.
Bisher sind Makler bei etwa 40 Prozent der Immobilienverkäufe involviert, wie der Immobilienverband Deutschland schätzt. Für den Berufsstand sei die Änderung Herausforderung und Chance zugleich, erklärt Verbandspräsident Jürgen Michael Schick. „Die Herausforderung liegt in der wechselseitigen Begrenzung.“Der Verkäufer verhandle künftig die Provision für den Käufer mit. „Hierin liegt aber auch eine Chance. Denn nur die professionellen und gut ausgebildeten Makler werden erfolgreich mit dem Verkäufer verhandeln.“Schick verspricht sich von der Gesetzesänderung eine Professionalisierung der Maklerbranche und positive Auswirkungen auf den Wettbewerb.
Zur Senkung der Erwerbsnebenkosten gebe es jedoch auch andere Stellschrauben. „Die größte Hürde beim Erwerb von Wohneigentum ist und bleibt die Grunderwerbsteuer, die gesenkt werden oder für Erstkäufer am besten ganz abgeschafft werden sollte“, fordert Schick. Hier habe die Politik ein im Koalitionsvertrag festgeschriebenes Versprechen nicht gehalten. Das Problem werde auf Dritte abgewälzt.
Im Prinzip kann der Verkäufer auch künftig die Höhe der Courtage herunterhandeln. Davon profitiert dann der Käufer. „Wie sich die übliche Käuferprovision in den einzelnen Bundesländern genau entwickeln und ob die Teilung eventuell auch Auswirkungen auf die Kaufpreise insgesamt haben wird, werden die nächsten Monate zeigen“, sagt Mohr.
Die Änderung ist Herausforderung und Chance zugleich. Jürgen Michael Schick