Nicht nur der Soli fällt weg
Das neue Jahr verspricht deutliche Entlastungen für die meisten Steuerzahler. An einigen Stellen kommen aber auch neue Belastungen, etwa für den Klimaschutz.
Mehr als 1000 Euro haben manche Bürger im nächsten Jahr netto mehr im Geldbeutel, Paare noch deutlich mehr. Dafür sorgt nicht nur die Abschaffung des Soli nach fast drei Jahrzehnten zumindest für die meisten Steuerzahler, sondern auch zahlreiche andere Änderungen insbesondere bei der Steuer. An anderen Stellen drohen aber auch zusätzliche Belastungen. So läuft die Absenkung der Mehrwertsteuer nach einem halben Jahr wieder aus. Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen.
Solidaritätszuschlag Für etwa 90 Prozent fällt der Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Lohn- und Einkommensteuer ganz weg. Davon profitieren Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen mit rund 73 000 Euro sowie Ehepaare und eingetragene Lebenspartner mit bis zu 151 000 Euro. Danach beginnt die „Gleitzone“, in der der Soli schrittweise steigt. Erst ab 96 820 Euro beziehungsweise 193 640 Euro ist er nach Angaben der Lohnsteuerhilfevereine unverändert fällig. Ob das Verfassungsgericht diese Ungleichbehandlung akzeptiert, ist ebenso offen wie die Frage, ob die Soli-abschaffung nicht ein Jahr zu spät kommt.
Grundfreibetrag Das Existenzminimum darf nicht mit Einkommensteuer belastet werden. Schon wegen der Inflation muss der entsprechende Betrag jährlich steigen. Jetzt wird er pro Erwachsenem um 336 Euro auf 9744 Euro für Alleinstehende und auf 19 488 Euro für Ehepaare erhöht. Hinzu kommt eine weitere Entlastung um etwa 1,5 Prozent, weil der Staat nicht von der sogenannten „kalten Progression“profitieren soll. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird künftig erst ab 57 919 Euro fällig. Dies alles ist bereits ebenso in die neuen Lohn- und Einkommensteuertabellen eingearbeitet wie die Beiträge zur Rentenversicherung, die etwas stärker von der Steuer abgesetzt werden können.
Kindergeld Pro Kind gibt es ab Januar 15 Euro Kindergeld im Monat zusätzlich. Für das erste und zweite Kind schießt der Staat künftig 219 Euro zu, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Besserverdienende profitieren davon, dass der steuerliche Kinderfreibetrag von derzeit 7812 Euro auf 8388 Euro pro Kind steigt. Der Kinderzuschlag, den Eltern mit geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld erhalten, erhöht sich von 185 auf 205 Euro im Monat. Die Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von 1908 Euro auf 4008 Euro im Jahr gilt auch noch 2021.
Auch 2021 können Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, pro Tag 5 Euro von der Steuer absetzen, maximal 600 Euro im Jahr. Davon profitiert allerdings nur, wer über den Arbeitnehmerfreibetrag von 1000 Euro kommt. Einmalzahlungen aufgrund der Corona-krise von bis zu 1500 Euro sind noch bis zum 30. Juni 2021 steuerund sozialabgabenfrei.
Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wird von 2400 auf 3000 Euro angehoben, die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
Behinderte Ab 2021 werden die Behinderten-pauschbeträge verdoppelt. Sie können angesetzt werden, statt die Aufwendungen einzeln nachzuweisen. Ihre Höhe hängt vom Grad der Behinderung ab. Pauschbeträge gibt es für alle mit einer Behinderung von mindestens 20 Prozent: beispielsweise bei 50 Prozent Behinderung künftig 1140 Euro, bei 100 Prozent 2840 Euro.
Sozialversicherung Die Beitragssätze in der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleiben im kommenden Jahr unverändert. Nur die gesetzliche Krankenversicherung kann teurer werden: Zahlreiche Kassen erhöhen ihren Zusatzbeitrag, dessen Höhe sie selbst festsetzen können, um bis zu 0,6 Prozentpunkte. Im Schnitt soll der Zusatzbeitrag von 1,1 auf 1,3 Prozent steigen, während der allgemeine Beitragssatz unverändert 14,6 Prozent beträgt. Alle Besserverdienenden trifft die jährliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, bis zu denen Sozialbeiträge anfallen: In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie künftig bei 4837,50 Euro im Monat. Das sind 150 Euro mehr als bisher. Nur bei der Rentenund Arbeitslosenversicherung gibt es noch zwei Beträge: In Westdeutschland steigt die Grenze um 200 auf 7100 Euro im Monat, im Osten um 350 auf 6700 Euro.
Mehrwertsteuer Ab 1. Januar gilt wieder der normale Satz von 19 Prozent und der ermäßigte von 7 Prozent. Die Senkung auf 16 beziehungsweise 5 Prozent war von vornherein auf das zweite Halbjahr 2020 begrenzt, um in der Corona-krise den Konsum anzukurbeln. Ob dies wirklich viel gebracht hat, ist umstritten. Ungewiss
ist auch, ob alle Händler die Erhöhung an die Verbraucher weitergeben können.
Klimapaket Um den Co2-ausstoß von Autos und Heizungen zu begrenzen, wird von 2021 an eine Abgabe für jede Tonne CO2 fällig. Sie startet zunächst mit 25 Euro und steigt bis 2025 stufenweise auf 55 Euro. Für Autofahrer bedeutet dies, dass Benzin um 7 Cent und Diesel um 7,9 Prozent je Liter einschließlich Mehrwertsteuer teurer wird. Da diese zudem am 1. Januar wieder auf 19 Prozent steigt, könnten Benzin und Diesel unterm Strich etwa 10 Cent pro Liter teurer werden. Noch schnell in diesem Jahr zu tanken, lohnt sich also.
Um die Mehrbelastung für Fernpendler zu begrenzen, wird die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von 30 auf 35 Cent je Kilometer erhöht. Davon profitiert aber nicht, wer keine Einkommensteuer zahlt. Er kann je Kilometer 4,9 Cent „Mobilitätsprämie“vom Finanzamt bekommen – auf Antrag, der erst 2022 gestellt werden kann.
Auch wer seine Wohnung mit Öl oder Gas beheizt, wird belastet: Heizöl laut Umweltbundesamt mit etwa 8 Cent pro Liter, Erdgas mit 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Bei Mietwohnungen legt das der Eigentümer in der Regel auf die Mieter um. Es gibt zwar eine Diskussion, ob das gerecht ist, weil die Mieter keinen Einfluss auf die energetische Sanierung des Hauses haben. Aber bisher wurde da nichts geändert.
Der Staat schießt mehr Geld für Kinder zu, auch der Freibetrag bei der Steuer steigt.
Der Co2-preis und der volle Mehrwertsteuersatz machen Tanken und Heizen teurer.