Keine Waschstraße im Bauverbotsstreifen
Der Betreiber einer Werkstatt wollte sein Grundstück erweitern.
Es gibt durch das Gesetz festgelegte Bauverbotsstreifen, über die lässt es sich vielleicht streiten, aber überwinden lassen die sich nicht: An der Maybachstraße in Steinheim wollte ein Betreiber einer Auto-werkstatt seinen Betrieb um eine Sb-waschanlage erweitern und zusätzliche Stellplätze für Kunden ausweisen.
Bei Vollzug müssten dann diese Fahrzeuge nicht mehr auf der Maybachstraße bzw. auf einem
Grundstück gegenüber des Betriebs auf die Mechaniker warten. Diese Absichten zur Betriebserweiterung wurden in einer Bauvoranfrage vorgestellt, die den Gemeinderat in seiner letzten Sitzung im alten Jahr nur wenige Minuten beschäftigte.
Betroffen ist danach eine Fläche zwischen dem bestehenden Betriebsgebäude und der Landesstraße, die als Teilumgehung in den Kreisel am Anfang der Königsbronner Straße mündet.
Wie Bauamtsleiter Sven Krauß in der Sitzung ausführte, sollen die Stellplätze viel zu nah am Kreisel entstehen und die Waschstraße voll außerhalb des Baufensters verwirklicht werden. Dies werde niemals durch das Baurechtsamt des Landkreises genehmigt. Zwischen Kreisel und zwischen der Landesstraße und der nächstmöglichen Bebauung müssten 20 Meter Abstand eingehalten werden. Das habe der Gesetzgeber so festgelegt.
Dass die Gemeinde das Einvernehmen zu der Bauvoranfrage nicht geben könne, darüber sei inzwischen das planende Ingenieurbüro unterrichtet, sagte Bürgermeister Holger Weise. Gemeinderat Walter Kraft äußerte, dass der Bauherr nur das realisieren könne, was nach dem Bebauungsplan möglich sei. Auch könne die Gemeinde keine Baulast übernehmen. Einstimmig lehnte der Gemeinderat daher die Bauvoranfrage ab.