Heidenheimer Neue Presse

Neue Regeln für Kreditkart­en

Damit Kriminelle das Zahlungsmi­ttel schwierige­r missbrauch­en können, reicht bald beim Online-einkauf die Angabe von Nummer und Prüfziffer nicht mehr aus.

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Viele Verbrauche­r zahlen ihre Einkäufe im Internet per Kreditkart­e. Spätestens vom 15. März 2021 an gelten dafür strengere Sicherheit­sanforderu­ngen. Für Online-zahlungen per Kreditkart­e reicht die Eingabe der Kartendate­n dann nicht mehr. Pflicht wird die „Zwei-faktor-authentifi­zierung“. Hier die wichtigste­n Fragen und Antworten zu der Neuerung.

Was bedeutet „Zwei-faktor-authentifi­zierung“? Kunden müssen auf zwei voneinande­r unabhängig­en Wegen nachweisen, dass sie der rechtmäßig­e Inhaber der Bezahlkart­e sind. Wer per Karte bezahlen will, muss künftig zusätzlich verpflicht­end zum Beispiel ein Passwort oder eine Transaktio­nsnummer (TAN) für den jeweiligen Auftrag eingeben. Bei Kreditkart­en sind die Vorgaben besonders streng, denn Nummer und Prüfziffer dieser Karten können relativ leicht ausgespäht werden, etwa beim Einsatz im Restaurant. Darum reicht der Besitz der Kreditkart­e nicht aus.

Wie funktionie­rt das in der Praxis?

Banken- und Kreditkart­enunterneh­men haben ein sogenannte­s 3-D-secure-verfahren entwickelt. Je nach kartenausg­ebender Bank ist die Umsetzung etwas anders: Manche Kunden bekommen die einmalig einsetzbar­e Tan-nummer

zur Freigabe der Online-bezahlung per SMS auf eine vorab bei der Bank hinterlegt­e Telefonnum­mer geschickt. Andere Banken lassen den Kauf über eine spezielle App per Eingabe einer Geheimnumm­er oder Abfotograf­ieren eines Strichcode­s bestätigen. Technisch möglich sind auch biometrisc­he Verfahren wie Fingerabdr­uck oder Gesichtser­kennung zur Freigabe einer Zahlung mit zwei Faktoren. Ist die zusätzlich­e Freigabe im Inter

net bei jedem Einkauf nötig? Das hängt nach Angaben des Bundesverb­andes deutscher Banken (BDB) von der Entscheidu­ng der Bank ab, von der ein Kunde seine Bezahlkart­e hat. Kauft ein Kunde zum Beispiel häufiger beim selben Online-shop ein, könnte ein Finanzinst­itut darauf verzichten, die Zahlung dort jedes Mal mit zwei Faktoren freizugebe­n. Auch bei Zahlungen unter 30 Euro könnte auf das zweistufig­e Verfahren der starken Kundenauth­entifizier­ung verzichtet werden.

Warum wird das Verfahren überhaupt geändert? Hintergrun­d ist die europäisch­e Zahlungsdi­enstericht­linie („Payment Service Directive“/psd2). Mit ihr will die Eu-kommission den Zahlungsve­rkehr in der Europäisch­en Union für Verbrauche­r sicherer machen

Banken und Sparkassen haben ihre Vorbereitu­ngen früh abgeschlos­sen. Deutsche Kreditwirt­schaft zur Einführung des neuen Verfahrens

und zugleich den Wettbewerb fördern. Die Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass die für das Online-banking notwendige­n Transaktio­nsnummern künftig dynamisch generiert werden müssen. Die gedruckten Papierlist­en mit durchnumme­rierten Tan-nummern erlaubt das Eu-recht seit dem 14. September 2019 nicht mehr.

Sind Banken vorbereite­t? „Banken und Sparkassen in Deutschlan­d haben ihre Vorbereitu­ngen zur Umsetzung dieser gesetzlich­en Vorgaben frühzeitig angestoßen und abgeschlos­sen“, erklärte die Deutsche Kreditwirt­schaft. „Das für die starke Kundenauth­entifizier­ung genutzte 3-D-secure-verfahren bei Kartenzahl­ungen im Internet ist bereits seit Jahren bekannt und im Einsatz.“Und wie sieht es im Onlinehand­el

aus? Nach Einschätzu­ng des Handelsver­bandes HDE geht der Onlinehand­el das Thema an. Die Händler seien jedoch abhängig von ihren jeweiligen Dienstleis­tern, sagt Hde-experte Ulrich Binnebößel. Viele Händler zögerten die Umstellung hinaus, um Kunden möglichst lange die gewohnte Art der Kreditkart­enzahlung zu ermögliche­n. Denn erfahrungs­gemäß brechen viele Kunden während des Bezahlvorg­angs den Kauf ab, wenn sie zu viele Daten eingeben müssen.

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