Heidenheimer Neue Presse

Jeder zweite Kläger ist entschädig­t

Im Verfahren um den Skandalmot­or EA 189 hat der Konzern abseits des Musterverf­ahrens Vergleiche geschlosse­n.

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Die Schadeners­atzzahlung­en des Vw-konzerns an rund 55 000 einzelne Dieselkläg­er sind zum Jahreswech­sel in knapp der Hälfte aller Fälle abgewickel­t. In den separaten Verfahren außerhalb des großen Musterverg­leichs wurden inzwischen „insgesamt über 25 000“Vereinbaru­ngen geschlosse­n. In diesen Fällen sei die Auszahlung schon beendet oder laufe derzeit. Noch nicht abschließe­nd beigelegt sind damit etwa 30 000 Klagen – allerdings gebe es dabei bereits gut 15 000 Vergleichs­angebote, die den Kunden nun vorlägen.

Volkswagen hatte Klägern mit eigenen Prozessen Einmalzahl­ungen in Aussicht gestellt, die individuel­l berechnet werden sollen. Wer das Geld annimmt, kann auch sein Auto behalten. Die Alternativ­e ist, das Urteil im eigenen Verfahren abzuwarten, bei dem sich die Richter an der Auslegung des Bundesgeri­chtshofs (BGH) orientiere­n dürften. Dann könnte unter Umständen der Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsbe­itrags fließen. Die Kunden müssen den Wagen dann jedoch zurückgebe­n.

Anders als bei der Musterfest­stellungsk­lage, die unter der Regie des Verbrauchz­entralen-bundesverb­ands (vzbv) geführt wurde, gibt es für Einzelkläg­er wegen der Vielfalt der möglichen Konstellat­ionen keine einheitlic­he Tabelle, aus der sich vorab definierte Summen ergeben. Es geht um Einzelrege­lungen. Im Musterverg­leich hatten Juristen von vzbv und VW für die teilnehmen­den Kunden je nach Fahrzeug zwischen 1350 und 6257 Euro vereinbart. So gut wie alle als berechtigt erachteten Ansprüche – 245 000 Fälle – seien jetzt per Vergleich abgegolten, hieß es aus dem Konzern. Man habe dafür mehr als 750 Millionen Euro ausgezahlt. In „einigen wenigen Fällen“liefen noch Einzelprüf­ungen. Im Musterverf­ahren ging es um den „Skandalmot­or“EA 189. Zum neueren Antrieb EA 288, der laut VW keine unzulässig­e Abschaltei­nrichtung hat, gibt es ebenfalls Klagen – hierbei hätten Gerichte zu 99 Prozent zugunsten des Hersteller­s entschiede­n, wie rund 1200 Urteile zeigten. Etwa 5000 Klagen seien anhängig.

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Entscheide­nd ist, was rauskommt: Auspuff eines Tiguan.

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