Höhere Beiträge unwirksam
hat einige Beitragserhöhungen der AXA Krankenversicherung für teilweise unwirksam erklärt. Konkret ging es um einen Kunden der AXA, der gegen die Beitragserhöhungen der Jahre 2014 bis 2016 im Tarif „Ecora 1300“geklagt hatte, weil der Versicherer diese nicht ausreichend begründet hätte. Möglicherweise haben damit Millionen Privatversicherte — auch solche, die Kunden bei anderen Anbietern sind — Anspruch auf die Rückerstattung eines Teils ihrer Beiträge.
Die teilweise dramatischen Erhöhungen der Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) sind ein Daueraufreger. Tatsächlich machten sie sich gerade in früheren Jahren nicht die Mühe, Erhöhungen ausreichend zu begründen. Oft begnügten sie sich mit wenigen Sätzen. In den Augen der Karlsruher Richter war das aber nicht zulässig, die Erhöhungen sind daher unwirksam. Die von der AXA genannten Gründe für die Prämienerhöhungen „erfüllten nicht die Voraussetzungen der erforderlichen Mitteilung“, erklärte der BGH. Die Versicherten bekommen das zu viel gezahlte Geld zurück (Az. V ZR 294/19).
Kein Selbstläufer
Rechtsanwalt Knut Pilz von der Berliner Kanzlei Pilz Wesser & Partner, der das Urteil erstritten hatte, erklärte: „Die Begründung des BGH macht deutlich, dass auch viele weitere Prämienanpassungen der AXA schon aus formellen Gründen unwirksam sein dürften.“Ebenso seien andere Versicherer, die in der Vergangenheit gleichartig vorgegangen sind, betroffen. Das Urteil dürfte aus Pilz’ Sicht hier auf viele Fälle übertragbar sein.
Ein Selbstläufer ist das Urteil nicht. Jeder Versicherte muss klagen. Unklar ist noch, für welche Jahre die Beitragserhöhungen tatsächlich unwirksam sind und welche Tarife betroffen sind. Je weiter die Erhöhungen zurückliegen, desto größer die Chancen.