Heidenheimer Neue Presse

Vielfältig­er Hilfskatal­og

- Dik

ist ein großer Strauß von Hilfen für Unternehme­n zusammenge­kommen, die durch Corona massiv in Schwierigk­eiten geraten sind. Ein Überblick über die wichtigste­n Programme des Bundes; die Länder haben zusätzlich unterschie­dliche eigene Hilfen aufgelegt.

Noch im März 2020 wurden Hilfen für Soloselbst­ständige und kleine Unternehme­n beschlosse­n. Bei bis zu fünf Beschäftig­ten gab es einmalig bis zu 9000 Euro für drei Monate, bis zehn Beschäftig­te bis zu 15 000 Euro ohne große Überprüfun­g der Bedürftigk­eit.

Firmen und Soloselbst­ständige, die von Juni bis August erhebliche Ausfälle hatten, erhielten bis zu 80 Prozent ihrer Fixkosten.

Für September bis Dezember fiel die Obergrenze von zehn Mitarbeite­rn ebenso weg wie der Höchstbetr­ag von 15 000 Euro. Zudem gibt es jetzt bis zu 90 Prozent der Fixkosten.

Sie bekommen Betriebe und Soloselbst­ständige, die aufgrund der

Beschlüsse Ende Oktober ganz schließen mussten, etwa Restaurant­s und Hotels, sowie indirekt betroffene Unternehme­n. Sie erhalten 75 Prozent ihres Vorjahresu­msatzes. Dies gilt aber nicht für Einzelhänd­ler und andere Betriebe, die erst ab 16. Dezember schließen mussten. Sie können nur Überbrücku­ngshilfe III beantragen, die es unter bestimmten Bedingunge­n auch für Umsatzeinb­rüche im November und Dezember 2020 gibt.

Sie soll Umsatzeinb­rüche im ersten Halbjahr 2021 ausgleiche­n. Bei einem Minus von mindestens 30 Prozent gibt es einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der Fixkosten, maximal 500 000 Euro pro Monat.

Der steuerlich­e Verlustrüc­ktrag wurde 2020 und 2021 auf fünf Millionen Euro erhöht. Die Staatsbank KFW gewährt Betrieben jeder Größe sowie Selbststän­digen Kredite zu niedrigen Zinssätzen bei vereinfach­ter Risikoprüf­ung. Für kleine und mittlere Firmen gibt es Schnellkre­dite für Betriebsmi­ttel und Investitio­nen. Für Startups wurden Hilfen von zwei Milliarden Euro aufgelegt.

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