Vielfältiger Hilfskatalog
ist ein großer Strauß von Hilfen für Unternehmen zusammengekommen, die durch Corona massiv in Schwierigkeiten geraten sind. Ein Überblick über die wichtigsten Programme des Bundes; die Länder haben zusätzlich unterschiedliche eigene Hilfen aufgelegt.
Noch im März 2020 wurden Hilfen für Soloselbstständige und kleine Unternehmen beschlossen. Bei bis zu fünf Beschäftigten gab es einmalig bis zu 9000 Euro für drei Monate, bis zehn Beschäftigte bis zu 15 000 Euro ohne große Überprüfung der Bedürftigkeit.
Firmen und Soloselbstständige, die von Juni bis August erhebliche Ausfälle hatten, erhielten bis zu 80 Prozent ihrer Fixkosten.
Für September bis Dezember fiel die Obergrenze von zehn Mitarbeitern ebenso weg wie der Höchstbetrag von 15 000 Euro. Zudem gibt es jetzt bis zu 90 Prozent der Fixkosten.
Sie bekommen Betriebe und Soloselbstständige, die aufgrund der
Beschlüsse Ende Oktober ganz schließen mussten, etwa Restaurants und Hotels, sowie indirekt betroffene Unternehmen. Sie erhalten 75 Prozent ihres Vorjahresumsatzes. Dies gilt aber nicht für Einzelhändler und andere Betriebe, die erst ab 16. Dezember schließen mussten. Sie können nur Überbrückungshilfe III beantragen, die es unter bestimmten Bedingungen auch für Umsatzeinbrüche im November und Dezember 2020 gibt.
Sie soll Umsatzeinbrüche im ersten Halbjahr 2021 ausgleichen. Bei einem Minus von mindestens 30 Prozent gibt es einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der Fixkosten, maximal 500 000 Euro pro Monat.
Der steuerliche Verlustrücktrag wurde 2020 und 2021 auf fünf Millionen Euro erhöht. Die Staatsbank KFW gewährt Betrieben jeder Größe sowie Selbstständigen Kredite zu niedrigen Zinssätzen bei vereinfachter Risikoprüfung. Für kleine und mittlere Firmen gibt es Schnellkredite für Betriebsmittel und Investitionen. Für Startups wurden Hilfen von zwei Milliarden Euro aufgelegt.