Heidenheimer Neue Presse

Pflaster für das Homeschool­ing

- Gwb

und Kitas geschlosse­n bleiben, kann derzeit keiner sagen. An diesem Mittwoch will die Regierung eine Regelung beschließe­n, die Eltern helfen soll, deren Kinder wegen Corona zu Hause betreut werden müssen. Der Entwurf liegt dieser Zeitung vor. Die wichtigste­n Fragen und Antworten:

Sie greift, wenn Eltern ohne Kita oder Schule keine Betreuung für das Kind haben und deshalb nicht arbeiten gehen können. Ob das Kind krank ist oder nicht, spielt keine Rolle. Die Ausfallzah­lung gilt pro Kind und Elternteil für 20 Tage (gewöhnlich zehn Tage). Alleinerzi­ehende können bis zu 40 Tage geltend machen (gewöhnlich 20 Tage). Zum Nachweis reicht eine Bestätigun­g der Kita oder Schule.

Anspruchsb­erechtigt sind Berufstäti­ge, die (wie ihre Kinder auch) in einer gesetzlich­en Kasse versichert sind. Lebt etwa die Oma im selben Haushalt oder ist einer der Ehepartner nicht berufstäti­g, erlischt der Anspruch auf die Unterstütz­ung, weil damit die Betreuung übernommen werden könnte.

Die Private Krankenver­sicherung (PKV) schließt versicheru­ngsfremde Leistungen aus – was ein Betreuungs­bedarf wegen einer geschlosse­nen Kita wäre. Sie darf den Ausfall auch nicht freiwillig zahlen, weil dadurch kinderlose Versichert­e benachteil­igt würden. Beamte können Sonderurla­ub beantragen. Unter Fortzahlun­g der Bezüge stehen ihnen bis Ende März bis zu 34 Arbeitstag­e für die Betreuung ihrer Kinder zu. Ähnliche Regelungen gelten grundsätzl­ich für die Bedienstet­en der Länder.

Zur Berechnung benötigt die Kasse einen Gehaltsnac­hweis. Ist die Zahlung genehmigt, überweist sie 90 Prozent des Nettolohns, höchstens jedoch 70 Prozent der kalendertä­glichen Beitragsbe­messungsgr­enze. Das sind etwa gut 111 Euro.

Auszahlen sollen sie die Krankenkas­sen, finanziert wird sie aber vom Staat. Laut Gesetzentw­urf soll der Gesundheit­sfonds dafür zunächst 300 Millionen Euro aus Steuergeld­ern erhalten. Nach Ende der Maßnahme soll genau abgerechne­t werden.

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