Pflaster für das Homeschooling
und Kitas geschlossen bleiben, kann derzeit keiner sagen. An diesem Mittwoch will die Regierung eine Regelung beschließen, die Eltern helfen soll, deren Kinder wegen Corona zu Hause betreut werden müssen. Der Entwurf liegt dieser Zeitung vor. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Sie greift, wenn Eltern ohne Kita oder Schule keine Betreuung für das Kind haben und deshalb nicht arbeiten gehen können. Ob das Kind krank ist oder nicht, spielt keine Rolle. Die Ausfallzahlung gilt pro Kind und Elternteil für 20 Tage (gewöhnlich zehn Tage). Alleinerziehende können bis zu 40 Tage geltend machen (gewöhnlich 20 Tage). Zum Nachweis reicht eine Bestätigung der Kita oder Schule.
Anspruchsberechtigt sind Berufstätige, die (wie ihre Kinder auch) in einer gesetzlichen Kasse versichert sind. Lebt etwa die Oma im selben Haushalt oder ist einer der Ehepartner nicht berufstätig, erlischt der Anspruch auf die Unterstützung, weil damit die Betreuung übernommen werden könnte.
Die Private Krankenversicherung (PKV) schließt versicherungsfremde Leistungen aus – was ein Betreuungsbedarf wegen einer geschlossenen Kita wäre. Sie darf den Ausfall auch nicht freiwillig zahlen, weil dadurch kinderlose Versicherte benachteiligt würden. Beamte können Sonderurlaub beantragen. Unter Fortzahlung der Bezüge stehen ihnen bis Ende März bis zu 34 Arbeitstage für die Betreuung ihrer Kinder zu. Ähnliche Regelungen gelten grundsätzlich für die Bediensteten der Länder.
Zur Berechnung benötigt die Kasse einen Gehaltsnachweis. Ist die Zahlung genehmigt, überweist sie 90 Prozent des Nettolohns, höchstens jedoch 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze. Das sind etwa gut 111 Euro.
Auszahlen sollen sie die Krankenkassen, finanziert wird sie aber vom Staat. Laut Gesetzentwurf soll der Gesundheitsfonds dafür zunächst 300 Millionen Euro aus Steuergeldern erhalten. Nach Ende der Maßnahme soll genau abgerechnet werden.