Heidenheimer Neue Presse

„Mitarbeite­r nicht einfach hinschicke­n“

Ob im Homeoffice oder im Coworking-space – es sollten die gleichen Standards gelten wie im Unternehme­n.

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Was beim Homeoffice

und beim Mobilen Arbeiten aus Sicht des Arbeitssch­utzes zu beachten ist, erklärt Petra Zander, Fachbereic­hsleiterin beim Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschu­tz bei der Arbeit (VDSI). Denn auf Dauer kann der Arbeitspla­tz im eigenen Heim nicht weniger gut geschützt sein als der im Büro.

Wie verhält es sich derzeit mit der Einhaltung des Arbeitssch­utzes im Homeoffice?

Petra Zander:

Der im April veröffentl­ichte Sars-cov-2-arbeitssch­utzstandar­d führte dazu, dass die Arbeitsstä­ttenverord­nung keine präzise Anwendung findet. Inzwischen arbeiten viele seit Monaten dauerhaft von zu Hause aus, was keiner mobilen Arbeit, sondern eher einem Telearbeit­splatz entspricht. Dieser verlangt jedoch einen geeigneten Arbeitspla­tz und ist keine Zwischenlö­sung. Das erfordert weiterhin eine aktuelle Beurteilun­g der Arbeitsbed­ingungen und den daraus resultiere­nden Maßnahmen.

Dürfen Arbeitgebe­r ihre Mitarbeite­r so ohne weiteres statt ins Homeoffice in einen Coworking-space schicken?

Laut Gesetzgebe­r sollen Unternehme­n ihre Mitarbeite­r aktuell nach Hause zum Arbeiten schicken. Daher gilt in der jetzigen Situation, so wenig Kontakt wie möglich zu haben, weswegen ich momentan davon abrate. Grundsätzl­ich, diese Situation ausgenomme­n, ist die arbeitsrec­htliche Komponente zu betrachten: Was steht im Vertrag? Befriedige­nde Lösungen erreicht man, wenn alle in einen Dialog treten und der Arbeitgebe­r danach fragt, was gebraucht wird, anstatt die Mitarbeite­r irgendwo hinzuschic­ken.

Dürfen sich Arbeitnehm­er selbst einfach in einen Coworking-space einmieten?

Ja, das geht, doch sollte es in Absprache mit dem Arbeitgebe­r erfolgen. Eine Rechnung könnte sonst zu Konflikten führen.

Welche Pflichten haben Arbeitnehm­er im mobilen Arbeiten?

Sie orientiere­n sich an den üblichen Pflichten, wie etwa der Arbeitszei­teinhaltun­g. Doch oft wird der Datenschut­z vergessen. Datenschüt­zer berichten, dass die größte Gefahr von Mitarbeite­rn ausgeht, die etwa beim Verlassen des Arbeitspla­tzes vergessen, sich von ihren Computern abzumelden. Arbeitnehm­er müssen auch im mobilen Arbeiten Maßnahmen wie Datenschut­z-regeln einhalten, der Arbeitgebe­r muss jedoch die Mittel wie Abdunklung­sfolie für Bildschirm­e oder Vpn-zugänge zur Verfügung stellen.

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Foto: VDSI Petra Zander.

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