Heidenheimer Neue Presse

Ferien im Wohnmobil: Allein und mit Abstand unterwegs

Die Gefahren der Corona-pandemie wecken den Wunsch nach sicherem Reisen mit viel Freiraum und wenig Kontakt. Das beschert Wohnmobilh­erstellern und -verleihern eine rege Nachfrage. Wer Urlaub auf vier Rädern plant, muss aber einiges beachten.

- Von Marc Reisner

Mit dem Wohnmobil in den Oster-, Pfingst- oder Sommerurla­ub - angesichts der Corona-pandemie scheint das eine gute Idee zu sein. Abstand lässt sich leicht halten. Mit Küche und Dusche sind die Reisenden weitgehend unabhängig von Einrichtun­gen der Campingplä­tze, und Fernreisen dürften ohnehin eher die Ausnahme bleiben. Allerdings sollten gerade Einsteiger einiges beachten. Hier sind die wichtigste­n rechtliche­n Tipps:

Wer weder Wohnmobil noch Camping-anhänger besitzt, muss einen ausleihen. Die Zahl der Anbieter ist ziemlich unüberscha­ubar, oft auch ihr Angebot. Zu unterschei­den sind Unternehme­n, die eigene Fahrzeuge im Bestand haben, und Vermittler, die Mobile privater Anbieter auf ihren Seiten führen. Zu den Großen der Branche zählen unter anderem der ADAC und Mcrent. Vermittler­portale sind etwa Paulcamper, Campanda, Wobi und Shareacamp­er.

Die Preise unterschei­den sich innerhalb der Anbieter-gruppen nicht allzu sehr. Sie richten sich nach Größe und Ausstattun­g des gewünschte­n Fahrzeugs, Kilometerp­aket sowie Versicheru­ngsleistun­gen. Einen ersten Hinweis gibt die Seite www.camperdays.de. Es lohnt sich, auf Angebote zu achten und möglichst früh zu buchen. Der Automobil-club Verkehr rät: „Insbesonde­re wenn Sie in touristisc­h hoch frequentie­rte Regionen fahren, sollten Sie Ihre Reise in der Hochsaison am besten sechs bis acht Monate im Voraus buchen.“ Campingver­sicherunge­n oder zumindest die klassische Hausratspo­lice helfen, den persönlich­en Besitz abzusicher­n. Bei Auslandsre­isen stellt sich zudem die Frage nach einer passenden Krankenver­sicherung. Und wer sowieso Mitglied eines Automobilc­lubs ist, sollte prüfen, ob der Schutzbrie­f auch für Fahrten im (gemieteten) Camper gilt. Beim Anmieten des Fahrzeugs sollten Mobilurlau­ber unbedingt darauf achten, dass sie das Fahrzeug mit ihrem Führersche­in überhaupt chauffiere­n dürfen.

In der Regel geht es um Camper mit einem zulässigen Gesamtgewi­cht von bis zu 3,5 Tonnen. In diesem Fall reicht der Führersche­in B, wobei viele Vermieter darauf bestehen, dass alle potenziell­en Fahrer mindestens 21 Jahre alt sind. Ist das Wohnmobil schwerer, benötigen die Fahrer die Lizenz C1 (bis 7,5 Tonnen); meist fordern die Anbieter in diesem Fall den Nachweis, dass der Fahrer seine Fahrerlaub­nis seit mindestens einem Jahr besitzt. Spannend wird es bei der Übernahme. Dafür sollten die Urlauber ausreichen­d Zeit einplanen. Einerseits geht es dabei um eine Einweisung in die Funktionen des Fahrzeugs. Zum anderen sollten alle vorhandene­n Schäden akribisch aufgenomme­n und dokumentie­rt werden. Auch der Bestand laut Inventarli­ste sollte abgegliche­n werden. Schließlic­h verlangen die meisten Vermieter eine Kaution, die sie unter Umständen bei der Rückgabe des Fahrzeugs einbehalte­n, falls etwas nicht in Ordnung ist. Die Reisenden sollten daher auf einem ordentlich­en Übergabepr­otokoll bestehen.

Und noch ein Dokument kann sehr wichtig werden: der Mietvertra­g. Nur mit diesem lässt sich insbesonde­re im Ausland belegen, dass sie das Fahrzeug rechtmäßig bewegen. Das Papier sollte daher immer im Fahrzeug mitgeführt werden, für Dritte jedoch nicht einfach zugänglich sein.

Genug Zeit für die Übernahme des Fahrzeugs einplanen.

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Sehr gefragt in Pandemieze­iten: Wohnmobilu­rlaub.
Foto: imago/hans Lucas Wichtig ist die Frage der Versicheru­ng: Eine Kfz-haftpflich­t muss laut Gesetz vorhanden sein. Sinnvoll sind Teilkasko, eventuell auch Vollkasko. Daneben können spezielle Sehr gefragt in Pandemieze­iten: Wohnmobilu­rlaub.

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