Ferien im Wohnmobil: Allein und mit Abstand unterwegs
Die Gefahren der Corona-pandemie wecken den Wunsch nach sicherem Reisen mit viel Freiraum und wenig Kontakt. Das beschert Wohnmobilherstellern und -verleihern eine rege Nachfrage. Wer Urlaub auf vier Rädern plant, muss aber einiges beachten.
Mit dem Wohnmobil in den Oster-, Pfingst- oder Sommerurlaub - angesichts der Corona-pandemie scheint das eine gute Idee zu sein. Abstand lässt sich leicht halten. Mit Küche und Dusche sind die Reisenden weitgehend unabhängig von Einrichtungen der Campingplätze, und Fernreisen dürften ohnehin eher die Ausnahme bleiben. Allerdings sollten gerade Einsteiger einiges beachten. Hier sind die wichtigsten rechtlichen Tipps:
Wer weder Wohnmobil noch Camping-anhänger besitzt, muss einen ausleihen. Die Zahl der Anbieter ist ziemlich unüberschaubar, oft auch ihr Angebot. Zu unterscheiden sind Unternehmen, die eigene Fahrzeuge im Bestand haben, und Vermittler, die Mobile privater Anbieter auf ihren Seiten führen. Zu den Großen der Branche zählen unter anderem der ADAC und Mcrent. Vermittlerportale sind etwa Paulcamper, Campanda, Wobi und Shareacamper.
Die Preise unterscheiden sich innerhalb der Anbieter-gruppen nicht allzu sehr. Sie richten sich nach Größe und Ausstattung des gewünschten Fahrzeugs, Kilometerpaket sowie Versicherungsleistungen. Einen ersten Hinweis gibt die Seite www.camperdays.de. Es lohnt sich, auf Angebote zu achten und möglichst früh zu buchen. Der Automobil-club Verkehr rät: „Insbesondere wenn Sie in touristisch hoch frequentierte Regionen fahren, sollten Sie Ihre Reise in der Hochsaison am besten sechs bis acht Monate im Voraus buchen.“ Campingversicherungen oder zumindest die klassische Hausratspolice helfen, den persönlichen Besitz abzusichern. Bei Auslandsreisen stellt sich zudem die Frage nach einer passenden Krankenversicherung. Und wer sowieso Mitglied eines Automobilclubs ist, sollte prüfen, ob der Schutzbrief auch für Fahrten im (gemieteten) Camper gilt. Beim Anmieten des Fahrzeugs sollten Mobilurlauber unbedingt darauf achten, dass sie das Fahrzeug mit ihrem Führerschein überhaupt chauffieren dürfen.
In der Regel geht es um Camper mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. In diesem Fall reicht der Führerschein B, wobei viele Vermieter darauf bestehen, dass alle potenziellen Fahrer mindestens 21 Jahre alt sind. Ist das Wohnmobil schwerer, benötigen die Fahrer die Lizenz C1 (bis 7,5 Tonnen); meist fordern die Anbieter in diesem Fall den Nachweis, dass der Fahrer seine Fahrerlaubnis seit mindestens einem Jahr besitzt. Spannend wird es bei der Übernahme. Dafür sollten die Urlauber ausreichend Zeit einplanen. Einerseits geht es dabei um eine Einweisung in die Funktionen des Fahrzeugs. Zum anderen sollten alle vorhandenen Schäden akribisch aufgenommen und dokumentiert werden. Auch der Bestand laut Inventarliste sollte abgeglichen werden. Schließlich verlangen die meisten Vermieter eine Kaution, die sie unter Umständen bei der Rückgabe des Fahrzeugs einbehalten, falls etwas nicht in Ordnung ist. Die Reisenden sollten daher auf einem ordentlichen Übergabeprotokoll bestehen.
Und noch ein Dokument kann sehr wichtig werden: der Mietvertrag. Nur mit diesem lässt sich insbesondere im Ausland belegen, dass sie das Fahrzeug rechtmäßig bewegen. Das Papier sollte daher immer im Fahrzeug mitgeführt werden, für Dritte jedoch nicht einfach zugänglich sein.
Genug Zeit für die Übernahme des Fahrzeugs einplanen.