Heidenheimer Neue Presse

Pfandpflic­ht für Obstsaft

Für Plastk-einwegflas­chen kommen strengere Regeln. Bei To-go-essen muss es Mehrwegalt­ernativen geben.

- Dieter Keller

Für Plastik-einwegflas­chen und Dosen mit Orangen- und anderem Fruchtsaft werden von 2023 an 25 Cent Pfand fällig. Restaurant­s, Kioske und Lieferdien­ste müssen ab diesem Zeitpunkt beim Außer-haus-verkauf neben Einweg- auch Mehrwegver­packungen zum gleichen Preis anbieten. Das sieht die Novelle des Verpackung­sgesetzes vor, die das Bundeskabi­nett am Mittwoch auf den parlamenta­rischen Weg bringen soll. Der Entwurf liegt unserer Zeitung vor.

Mit dem Gesetz setzt Bundesumwe­ltminister­in Svenja Schulze (SPD) eine Richtlinie der EU um, und zwar „möglichst weitgehend eins zu eins“, wie es im Entwurf heißt. Hintergrun­d ist die Verpackung­sflut. Nach den jüngsten Zahlen des Umweltbund­esamts fielen 2018 in Deutschlan­d 18,9 Millionen Tonnen Verpackung­sabfall an. Das waren 227,5 Kilogramm pro Bundesbürg­er.

Bei Getränken existieren bisher viele Ausnahmen von der Pfandpflic­ht. Künftig soll es sie für Einweg-kunststoff­flaschen und Getränkedo­sen grundsätzl­ich nicht mehr geben. Damit wird nicht nur für Fruchtsaft und Fruchtnekt­ar Pfand fällig, sondern auch für Sekt, Wein, Bier und andere alkoholisc­he Getränke – allerdings nur, wenn sie in Einweg-plastikfla­schen und Dosen verkauft werden, was bei diesen wenig üblich ist. Für Milch und Milchmisch­getränke sowie für andere trinkbare Milcherzeu­gnisse gilt die Pfandpflic­ht erst ab Anfang 2024. Glasflasch­en und Getränkeka­rtons sind generell nicht betroffen.

Zum gleichen Preis

Die Verpflicht­ung, eine Mehrwegalt­ernative für Einweg-kunststoff­verpackung­en und -Getränkebe­cher anzubieten, gilt nur für Lebensmitt­el für den Sofortverz­ehr, also „To-go“- und Fastfood-verpackung­en, heißt es in der Gesetzesbe­gründung. Die Anbieter dürfen die Ware in Mehrwegver­packung nicht teurer verkaufen. Eine Ausnahme gibt es für kleinere Geschäfte mit maximal fünf Beschäftig­ten und höchstens 80 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche: Sie können die Waren in Mehrwegbeh­älter abfüllen, die von den Verbrauche­rn mitgebrach­t werden. Darauf müssen sie ausdrückli­ch hinweisen.

„Mein Ziel ist, dass Mehrweg to go der neue Standard wird“, sagte Ministerin Schulze der „Bild am Sonntag“. Dagegen beklagte Ingrid Hartges vom Hotel- und Gaststätte­nverband, zusätzlich­e Kosten und Dokumentat­ionspflich­ten seien das Letzte, was die Gastronomi­e brauche.

Im Gesetzentw­urf werden zudem Mindestant­eile von Recyclingm­aterial für bestimmte Verpackung­en vorgegeben. Styroporbe­cher und -behälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen sind schon ab dem 3. Juli 2021 in der ganzen EU verboten. Die nötige Verordnung, die auch etwa für Trinkhalme gilt, wurde in Deutschlan­d bereits im letzten Jahr beschlosse­n.

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