Heidenheimer Neue Presse

Strengere Regeln für Altenheime

Besuchern muss künftig ein Schnelltes­t angeboten werden. Beschäftig­te sollen häufiger getestet werden.

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Mit einer erweiterte­n Testpflich­t für Beschäftig­te von Pflegeeinr­ichtungen sowie einer Pflicht, Besucher und externe Dritte zu testen, verstärkt Badenwürtt­emberg den Infektions­schutz in Alten- und Pflegeheim­en. Eine entspreche­nde Regelung solle ab Montag greifen, sagte Gesundheit­sminister Manne Lucha (Grüne).

„Die Pandemie hat das Land weiter fest im Griff. Deshalb müssen wir ältere Menschen weiter bestmöglic­h schützen, da Infektione­n bei ihnen schwerer und oftmals tödlich verlaufen“, erklärte Lucha. Seit Mitte Dezember 2020 seien dem Landesgesu­ndheitsamt 140 Ausbrüche aus Pflegeheim­en mit 2545 Sars-cov-2-infektione­n übermittel­t worden, darrunter auch 190 Todesfälle.

Die Regelung, dass Besucher und Externe Pflegeheim­e nur mit einem negativen Poc-antigentes­t und einer Maske (FFP2/KN95) aufsuchen dürfen, bleibt laut Lucha bestehen. Neu sei jedoch, dass die Pflegeeinr­ichtungen den Besuchern und externen Personen die Testung anbieten müssen. Einrichtun­gen, denen eine Beschaffun­g kurzfristi­g nicht möglich sei, könnten für dringliche Bedarfe Tests aus der Notreserve des Landes beziehen.

Neu sei auch die Ausweitung der Testpflich­t für das Personal. Die Beschäftig­ten von stationäre­n Einrichtun­gen für Menschen mit Pflege- und Unterstütz­ungsbedarf müssten sich drei Mal anstatt zwei Mal pro Woche testen lassen. Dabei gebe es Ausnahmen, etwa für Notärzte.

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