Hecken nicht mehr schneiden
Zum Schutz brütender Vögel dürfen Gebüsche und Co. bis Oktober nicht mehr stark geschnitten werden.
Mit dem 1. März beginnt nach dem Bundesnaturschutzgesetz wieder der jährliche Verbotszeitraum, in dem Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. Das teilt das Landratsamt Heidenheim mit. Das Verbot gilt auch für Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen wie zum Beispiel Flächen des Erwerbsgartenbaus, private Zier- und Nutzgärten oder öffentliche Grünanlagen, stehen. Der Verbotszeitraum dauert bis zum 30. September.
Erlaubt sind schonende Schnitte
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die genannten Verbote verstößt, handelt ordnungswidrig, so das Landratsamt. Erlaubt sind weiterhin schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Zu beachten ist, dass weitergehende Vorschriften unberührt bleiben. Dies betrifft insbesondere den Schutz von Streuobstbeständen und den Artenschutz.
Das Entnehmen, Beschädigen oder Zerstören von Fortpflanzungsund Ruhestätten wildlebender Tiere der besonders geschützten Arten, wie zum Beispiel Vogel- und Fledermausarten, ist verboten. Daher ist bei der Hecken- und Baumpflege auf Vogelnester und vorhandene Höhlen zu achten, teilt das Landratsamt Heidenheim mit. Der Schutz von Höhlenbäumen ist hingegen nicht an die momentane Anwesenheit der bewohnenden Tiere gebunden. Weitere Informationen gibt es bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Heidenheim unter Tel. 07321.321-1371.