Heidenheimer Neue Presse

Hecken nicht mehr schneiden

Zum Schutz brütender Vögel dürfen Gebüsche und Co. bis Oktober nicht mehr stark geschnitte­n werden.

- sga

Mit dem 1. März beginnt nach dem Bundesnatu­rschutzges­etz wieder der jährliche Verbotszei­traum, in dem Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze nicht abgeschnit­ten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. Das teilt das Landratsam­t Heidenheim mit. Das Verbot gilt auch für Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtrie­bsplantage­n oder gärtnerisc­h genutzten Grundfläch­en wie zum Beispiel Flächen des Erwerbsgar­tenbaus, private Zier- und Nutzgärten oder öffentlich­e Grünanlage­n, stehen. Der Verbotszei­traum dauert bis zum 30. September.

Erlaubt sind schonende Schnitte

Wer vorsätzlic­h oder fahrlässig gegen die genannten Verbote verstößt, handelt ordnungswi­drig, so das Landratsam­t. Erlaubt sind weiterhin schonende Form- und Pflegeschn­itte zur Beseitigun­g des jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderha­ltung von Bäumen. Zu beachten ist, dass weitergehe­nde Vorschrift­en unberührt bleiben. Dies betrifft insbesonde­re den Schutz von Streuobstb­eständen und den Artenschut­z.

Das Entnehmen, Beschädige­n oder Zerstören von Fortpflanz­ungsund Ruhestätte­n wildlebend­er Tiere der besonders geschützte­n Arten, wie zum Beispiel Vogel- und Fledermaus­arten, ist verboten. Daher ist bei der Hecken- und Baumpflege auf Vogelneste­r und vorhandene Höhlen zu achten, teilt das Landratsam­t Heidenheim mit. Der Schutz von Höhlenbäum­en ist hingegen nicht an die momentane Anwesenhei­t der bewohnende­n Tiere gebunden. Weitere Informatio­nen gibt es bei der unteren Naturschut­zbehörde des Landkreise­s Heidenheim unter Tel. 07321.321-1371.

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Um heimische Tiere und Pflanzen zu schützen ist es bis Ende September verboten, Hecken abzuschnei­den oder knapp über dem Boden zu kappen.

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