Heidenheimer Neue Presse

Grünes Licht für die Taxi-reform

Rechtsrahm­en für neue Angebote steht. Bestehende Dienste und Nahverkehr werden geschützt.

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Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag einstimmig ein vom Bundestag beschlosse­nes Gesetz zur Reform des Taxigewerb­es gebillligt. Es schafft einen Rechtsrahm­en für neue Mobilitäts­angebote in Städten und ländlichen Regionen, die Fahrgäste meist digital buchen können.

Die Neuregelun­gen von Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU) sollen reguläre Angebote etwa mit kleinen Bussen oder Vans ermögliche­n, bei denen sich mehrere Fahrgäste einen Wagen teilen. Bisher fahren sie auf der Basis von Ausnahmere­geln. Zugleich sollen klassische Taxi-anbieter und das öffentlich­e Angebot von Bus und Bahn geschützt werden. Dazu sind für neue Fahrdienst-vermittler wie etwa Uber Vorgaben vorgesehen, die von Kommunen gemacht werden können.

Scheuer sprach im Bundesrat von einem „sehr, sehr guten Kompromiss“. Das Gesetz verfolge das Motto „Neues entstehen lassen, Bewährtes soll bleiben – und das Ganze miteinande­r verknüpfen“.

Sachsens Verkehrsmi­nister Martin Dulig (SPD) sagte, mit dem Gesetz werde „ein moderner und zeitgemäße­r Rahmen für Mobilität von morgen geschaffen“. Baden-württember­gs Verkehrsmi­nister Winfried Hermann (Grüne) betonte: „Es ist gelungen, dass wir in Deutschlan­d keine amerikanis­chen Verhältnis­se bekommen. Amerikanis­che Verhältnis­se heißt in diesem Zusammenha­ng: Taxiverkeh­r weg, alles fährt Uber und öffentlich­en Verkehr gibt es sowieso kaum nicht.“

Sein hessischer Kollege Tarek Al-wazir (Grüne) sprach von einer „Erweiterun­g moderner Mobilitäts­optionen, ohne den Taximarkt und den öffentlich­en Verkehr zu kannibalis­ieren und ohne Sozialdump­ing zu betreiben“. Deren Ziel sei es, mehr Menschen zum Umsteigen vom privaten Auto in neue Angebote mit fairen Arbeitsbed­ingungen zu bewegen.

Angst vor amerikanis­chen Verhältnis­sen, Kannibalis­ierung und Sozialdump­ing.

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Taxis in Berlin warten auf Fahrgäste.

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