Grünes Licht für die Taxi-reform
Rechtsrahmen für neue Angebote steht. Bestehende Dienste und Nahverkehr werden geschützt.
Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag einstimmig ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zur Reform des Taxigewerbes gebillligt. Es schafft einen Rechtsrahmen für neue Mobilitätsangebote in Städten und ländlichen Regionen, die Fahrgäste meist digital buchen können.
Die Neuregelungen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sollen reguläre Angebote etwa mit kleinen Bussen oder Vans ermöglichen, bei denen sich mehrere Fahrgäste einen Wagen teilen. Bisher fahren sie auf der Basis von Ausnahmeregeln. Zugleich sollen klassische Taxi-anbieter und das öffentliche Angebot von Bus und Bahn geschützt werden. Dazu sind für neue Fahrdienst-vermittler wie etwa Uber Vorgaben vorgesehen, die von Kommunen gemacht werden können.
Scheuer sprach im Bundesrat von einem „sehr, sehr guten Kompromiss“. Das Gesetz verfolge das Motto „Neues entstehen lassen, Bewährtes soll bleiben – und das Ganze miteinander verknüpfen“.
Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) sagte, mit dem Gesetz werde „ein moderner und zeitgemäßer Rahmen für Mobilität von morgen geschaffen“. Baden-württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) betonte: „Es ist gelungen, dass wir in Deutschland keine amerikanischen Verhältnisse bekommen. Amerikanische Verhältnisse heißt in diesem Zusammenhang: Taxiverkehr weg, alles fährt Uber und öffentlichen Verkehr gibt es sowieso kaum nicht.“
Sein hessischer Kollege Tarek Al-wazir (Grüne) sprach von einer „Erweiterung moderner Mobilitätsoptionen, ohne den Taximarkt und den öffentlichen Verkehr zu kannibalisieren und ohne Sozialdumping zu betreiben“. Deren Ziel sei es, mehr Menschen zum Umsteigen vom privaten Auto in neue Angebote mit fairen Arbeitsbedingungen zu bewegen.
Angst vor amerikanischen Verhältnissen, Kannibalisierung und Sozialdumping.