Heidenheimer Neue Presse

Hoffnung auf mehr Normalität

Corona

- Von Elisabeth Zoll

Außerdem seien auch Ffp2-masken günstig zu haben. Online kosteten sie 65 Cent pro Stück, im Handel vor Ort etwa 1 Euro.

Es sei auch nicht nötig, wovon der Antragstel­ler ausgegange­n sei, die Maske nach jeder Benutzung zu entsorgen, befand das Gericht. Nach den aktuellen wissenscha­ftlichen Erkenntnis­sen sei es möglich, eine Maske „bis zu fünfmal wiederzuve­rwenden, wenn sie zuvor sieben Tage bei Zimmertemp­eratur getrocknet wird“.

Das Sozialgeri­cht geht von einem monatliche­n Bedarf von neun Ffp2-masken aus. Das koste weniger als 6 Euro pro Monat, wenn die 65 Cent pro Maske zugrunde gelegt werden. Werde die Maske täglich gewechselt, komme ein Betrag von 19,50 Euro zusammen. „Selbst diese Summe kann vom Antragstel­ler zumutbar vorfinanzi­ert werden.“

Das Sozialgeri­cht verweist darauf, dass der Antragstel­ler „aufgrund der am 1. April 2021 in Kraft getretenen Neuregelun­g im SGB XII (Sozialgese­tzbuch) im Mai 2021 einmalig 150 Euro für pandemiebe­dingten Sonderbeda­rf im 1. Halbjahr 2021 ausgezahlt“bekommt. „Mit dieser Einmalzahl­ung kann er auch unter Berücksich­tigung weiterer erhöhter Ausgaben die für die Anschaffun­g einer angemessen­en Anzahl von Ffp2-schutzmask­en erforderli­chen Kostenaufw­endungen decken.“

Das Warten dauert. In den Alten- und Pflegeheim­en haben fast alle Bewohner die erste Imfpdosis erhalten. Die große Mehrheit auch schon die zweite. Doch auf Freiheiten hoffen Heimbewohn­er und Betreuer bisher vergebens. Noch immer gelten Zugangsbes­chränkunge­n. Das gemeinsame Leben ist stark eingeschrä­nkt. Mancherort­s so sehr, dass in Lörrach ein Heimbetrei­ber für das gemeinsame Kaffeetrin­ken von Geimpften vor Gericht streitet.

„Wir bekommen nichts an die Hand“, sagt Robert Kiesinger, Leiter des Alten- und Pflegeheim­s St. Anna in Ulm. Vorgaben aus dem Sozialmini­sterium in Stuttgart stehen aus. Beratungen der Gesundheit­sminister zum Umgang mit geimpften Personen hatten diese Woche zu keiner Entscheidu­ng geführt. Am Dienstag soll erneut beraten werden.

Für Irritation­en sorgt derweil die fast zeitgleich angepasste Empfehlung des Robert Koch Instituts (RKI). Sie legt nahe, dass vollständi­g gegen Covid-19 geimpfte Personen, Genesene und erstmals Geimpfte künftig von Quarantäne-maßnahmen ausgenomme­n werden sollen. Diese Entscheidu­ng sei so „wegweisend“, dass sie „nicht nur über eine Anpassung der Empfehlung­en des RKI erfolgen sollte“, moniert Sozialmini­ster Manne Lucha (Grüne) in einem Brief an Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU).

Lucha schreibt: „Wenn das RKI nunmehr selbst bei einem engen

Kontakt mit einer infizierte­n Person eine Quarantäne­pflicht für geimpfte Personen aufgrund des geringen Risikos einer Virusübert­ragung nicht mehr für erforderli­ch hält, dann stellt sich die Frage, wie die übrigen Corona-bedingten Grundrecht­seinschrän­kungen verfassung­srechtlich noch gerechtfer­tigt werden können.“Das beziehe sich letztlich auf sämtliche Untersagun­gen und Einschränk­ungen in allen Lebensbere­ichen, die derzeit auch noch für geimpfte Personen gelten.

Noch ist völlig unklar, was die Empfehlung­en für die Alten- und Pflegeheim­e bedeuten. Nach wie vor gelten dort strenge Vorgaben. Besuche sind im Ulmer St. Anna Stift von Montag bis Samstag nur zwischen 8 und 15.30 Uhr möglich, und an Tagen mit starkem Andrang auch nur für eine Stunde. So soll die Besucherza­hl auf den Stationen begrenzt werden.

Die Stiftung Patientens­chutz

„Die Verantwort­ung für die Bewohner liegt bei uns“, sagt Robert Kiesinger. Deshalb lässt er auch nur Tests gelten, die in seinem Haus von geschulten Mitarbeite­rn vorgenomme­n wurden.

Noch sind im St. Anna Stift die Gemeinscha­ftsräume verwaist. Aktivitäte­n finden nur auf den jeweiligen Stationen statt. In diesen abgetrennt­en Bereichen dürfen die Bewohner auch gemeinsam essen. Darüber hinausgehe­nde Aktivitäte­n gibt es noch nicht, auch keine gemeinsame­n Gottesdien­ste. „Jeder Tag ist ein Spagat, wie weit wir gehen können.“

Auch in der Karl-olga-altenpfleg­e in Stuttgart wartet Heimleiter Markus Bartl auf ein Signal für erste Lockerunge­n. „Noch gelten die Bedingunge­n, die wir seit drei Monaten haben. „Wir warten auf das Go, dass wieder mehr Normalität einkehren kann.“Zwei der drei Häusern, für die Bartl im

Raum Stuttgart und Esslingen Verantwort­ung trägt, werden nach dem Hausgemein­schaftskon­zept geführt. Dort können die Bewohner wie in einer Familie zusammen essen und gemeinsam Zeit verbringen. Im anderen Haus sind die Vorgaben strenger. „Was allen fehlt sind größere Veranstalt­ungen, bei denen die Bewohner mal wieder etwas anderes sehen und andere Menschen sprechen können.“Die lange Zeit der Kontaktbes­chränkung hat bei Bewohnern Spuren hinterlass­en. „Vor allem diejenigen, die einen engen Kontakt zu ihren Angehörige­n pflegen, haben gelitten.“

Auch Ursula Wössner-ackermann haben die vergangene­n Monate gefordert. „Das war mit Sicherheit das anstrengen­dste Jahr, das ich als Heimleiter­in hatte.“Noch gelten im Awo-pflegeheim an den Weinbergen in Remshalden strenge Auflagen. Besuche sind nur nach Anmeldung und nur für eine Stunde möglich. Auch die 230 Mitglieder des Fördervere­ins, die sonst für Lebendigke­it im Haus sorgen, bleiben vorläufig noch ausgeschlo­ssen. Zwar hätten die Impfungen Bewohnern und Mitarbeite­rn ein Gefühl von Sicherheit vermittelt.

Was fehlt, sind Freiheiten. Zum Beispiel die, in den offenen Garten zu gehen und spontan Menschen aus dem Ort zu treffen, sagt Wössner-ackermann. „Ich wünsche mir, dass wir bald wieder zu dem offenen Haus werden, das wir einmal waren“.

Freiburg. Drei Schuldsprü­che, ein Freispruch aus Mangel an Beweisen: Im Prozess um Drogendeal­s in der Freiburger Justizvoll­zugsanstal­t sind am Freitag die Urteile ergangen. Ein Häftling und eine ehemalige Justizbeam­tin wurden zu Haftstrafe­n verurteilt. Den Bruder des Mannes verurteilt­e das Freiburger Landgerich­t zu einer Geldauflag­e von 1500 Euro. Ein Mithäftlin­g wurde freigespro­chen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Beamtin zweimal gegen 1000 beziehungs­weise 1500 Euro Betäubungs­mittel und verbotene Gegenständ­e wie Mobiltelef­one ins Gefängnis geschmugge­lt hatte. Die habe ihr der jüngere Bruder des Häftlings gegeben. Der 33-Jährige wiederum habe hinter Gittern mit den Drogen gehandelt.

Er wurde unter anderem wegen Bestechung und Handeltrei­bens mit Betäubungs­mitteln zu zweieinhal­b Jahren verurteilt. Der 22 Jahre alte Bruder muss wegen Beihilfe nach Jugendstra­frecht 1500 Euro zahlen. Die 36-jährige Ex-beamtin wurde unter anderem wegen Bestechlic­hkeit und Beihilfe zum Drogenhand­el zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Die Gruppe war aufgefloge­n, als sich die Beamtin ein drittes Mal zum Schmuggeln bereiterkl­ärt hatte, wieder gegen 1500 Euro als Bestechung.

Stuttgart. Im kommenden Schuljahr 2021/2022 gehen 19 neue Ganztagssc­hulen im Südwesten an den Start. Dies teilte Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU) am Freitag mit. Die Corona-pandemie habe einmal mehr vor Augen geführt, dass Schule nicht nur ein Ort des Lernens sei, sondern auch ein Ort der Begegnung. „Das gilt insbesonde­re für Ganztagssc­hulen. Denn hier spielt sich viel Zeit im Leben der Schülerinn­en und Schüler ab.“

Das Kultusmini­sterium genehmigte insgesamt vier neue Ganztagssc­hulen mehr als im Vorjahr. So gehen dann weitere 13 Schulen mit dem im Schulgeset­z verankerte­n Ganztagsko­nzept in den Betrieb – zwölf neue Grundschul­en sowie ein Sonderpäda­gogisches Bildungs- und Beratungsz­entrum mit Förderschw­erpunkt Lernen. Hinzu kommen außerdem sechs weiterführ­ende Schulen, die nach dem alten Konzept arbeiten.

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Foto: Christoph Schmidt/dpa Noch müssen Pfleger und Bewohner von Altenheime­n in ihren Bereichen bleiben. Die Impfungen haben bisher zu keiner Lockerung der Kontaktbes­chränkunge­n geführt.
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Sozialhilf­e-empfänger kriegen Geld für Masken nicht erstattet.

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