Lohnt sich eine Rückdatierung?
bieten beim Abschluss einer Risikolebensversicherung gern an, den Vertrag auf das Vorjahr rückzudatieren. Ist das sinnvoll? Und ist das überhaupt erlaubt, fragen mich einige Leser.
Solche Rückdatierungen sind laut Gesetz zulässig und in der Tat manchmal sinnvoll. Hintergrund: Viele Anbieter berechnen das Kundenalter anhand des Geburtsjahres, nicht des tatsächlichen Geburtstags. Das heißt, dass der Kunde am 1. Januar für den Versicherer ein Jahr älter wird. Und das Eintrittsalter ist ein wichtiger Faktor für die Berechnung der Prämie über die gesamte Laufzeit.
Viele Versicherer bieten an, Verträge auf den 1.12. des Vorjahres rückzudatieren, wenn diese bis zum 31.3. abgeschlossen werden. Was das ausmachen kann, hat das Vergleichsportal Check24 kürzlich überprüft: Ein 45-jähriger Schreiner beispielsweise, der seit mindestens zehn Jahren nicht raucht, spart im Beispiel 770 Euro über eine 15-jährige Laufzeit. Eine 37-jährige Büroangestellte kann bei ähnlichen Rahmenbedingungen 652 Euro sparen.
Rückdatierungen sind auch bei Berufsunfähigkeitspolicen möglich. Diese werden ebenfalls mit steigendem Alter teurer, sodass der Geburtstagseffekt hier ebenso eintreten kann. Auch Kfz-policen können rückdatiert werden. Hier liegt es allerdings nicht am Alter, sondern an der Schadenfreiheitsklasse. Denn Kunden müssen mindestens ein Kalenderjahr unfallfrei fahren, um in eine günstigere Kategorie aufzurücken. Die Verträge laufen üblicherweise vom 1. Januar bis 31. Dezember. Somit müsste, wer nach dem 1. Januar einen Kontrakt abgeschlossen hat, auch im folgenden Jahr in seiner Schadenfreiheitsklasse bleiben. Häufig lohnt es sich deshalb, die Police auf den 1. Januar rückzudatieren.
Genereller Tipp: Man sollte sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen, sondern in Ruhe prüfen, ob man eine bestimmte Police tatsächlich braucht.