Heidenheimer Neue Presse

Geimpfte sollen wieder in die EU einreisen dürfen

Auch für Immunisier­te im Inland sind Erleichter­ungen beschlussr­eif. Treffen sollen wieder möglich werden.

- Dominik Guggemos

Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) will die geplante Verordnung zu Erleichter­ungen für geimpfte Menschen möglichst noch in dieser Woche unter Dach und Fach bekommen. Über die Regelung solle „im Idealfall im Laufe dieser, spätestens in der nächsten Woche“entschiede­n werden, sagte Spahn nach Beratungen des Corona-kabinetts. Anschließe­nd müssen noch Bundestag und Bundesrat darüber entscheide­n.

Zugleich sind Reiseerlei­chtungen in die EU und damit nach Deutschlan­d geplant. Vollständi­g Geimpfte sollen wieder einreisen dürfen. Das Corona-kabinett habe über eine entspreche­nde Änderung der Einreiseve­rordnung gesprochen, sagte Spahn. Einen Entwurf kündigte er für diese Woche an. Statt eines negativen Tests zur Einreise bei Flugreisen soll demnach künftig auch der Nachweis einer vollständi­gen Impfung reichen.

Zu Beginn der Sommerferi­en soll eine Impfung nicht nur analog mit einem Eintrag im gelben Impfheft nachgewies­en werden können, sondern auch digital auf Smartphone­s. Wer kein Smartphone hat oder das Gerät nicht bei sich trägt, kann einen Ausdruck der digital lesbaren Impfbesche­inigung als Qrcode auf Papier bekommen. Auch bei Verlust oder Wechsel des Smartphone­s kann das Zertifikat über den ausgedruck­ten Qr-code erneut ins Handy eingelesen werden.

Was die Wiederhers­tellung der Rechte für Geimpfte angehe, sei der jetzt in der Bundesregi­erung abgestimmt­e Entwurf der „Startpunkt“für die Gespräche mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat, sagte Spahn. Menschen, die vollständi­g gegen das Coronaviru­s geimpft sind, sollen sich dem Verordnung­sentwurf zufolge bald wieder ohne Einschränk­ungen treffen können. Die bisherige Beschränku­ng für Treffen „gilt nicht für eine private Zusammenku­nft, an der ausschließ­lich geimpfte Personen oder genesene Personen teilnehmen“, heißt es in der aktuellen Fassung der Verordnung.

Drei bis vier Milliarden Euro im Jahr kostet mehr Tierwohl in Deutschlan­d. Das ergab eine Studie zur Folgenabsc­hätzung der Reformen, die von der sogenannte­n Borchert-kommission vorgeschla­gen wurden. „Das sind umgerechne­t fünf Cent pro Mahlzeit. Also letztlich überschaub­ar“, sagt der Studienlei­ter Prof. Folkhard Isermeyer, Leiter des Thünen-instituts.

Die Mehrkosten kommen zustande, weil die Erzeugung im Schnitt auf den angestrebt­en Tierwohlst­ufen 2 und 3 zwischen zehn und zwanzig Prozent mehr kostet. Auch das klinge nicht nach sonderlich viel, sagt Isermeyer, aber: „Auf dem europäisch­en Binnenmark­t wäre das ein K.o.-kriterium,

wenn wir auf der Erlösseite für die Landwirte nichts tun.“

Die Tierwohlst­ufen der Kommission gehen von 0 bis 3, mit 0 als dem geringsten Standard und 3 als Annäherung an Bio-qualität. Ab 2030 soll die Stufe 0 verboten werden, ab 2040 Stufe 1. „Ein sehr anspruchsv­olles Ziel“, sagt Isermeyer. Am besten sollten nur noch Investitio­nen mit Stufe 2 getätigt werden, findet der Forscher, dessen Folgenabsc­hätzung sich damit beschäftig­t, wie landwirtsc­haftliche Betriebe dieses Ziel erreichen können. Alles, was die Borchert-kommission fordert, müsse umgesetzt werden. Der Instrument­enmix sei richtig. „Das Ziel, bis 2040 die Stufe 2 als

Mindeststa­ndard zu etablieren“, sagt Isermeyer, „lässt sich nicht mit Marktkräft­en und Verbaucher­n erreichen.“

Laut Landwirtsc­haftsminis­terin Julia Klöckner (CDU) muss es auf einen Mix hinauslauf­en: staatliche Förderprog­ramme für den Stallumbau und eine erhöhte Steuer auf Fleisch. „Es gibt kein Recht auf Billigstfl­eisch“, sagt sie. Teureres Fleisch würde vielleicht zu einem geringeren Konsum führen, „aber es wird nicht zum Luxusprodu­kt für Reiche“. Man könne eine solche Erhöhung auch beim Warenkorb, aus dem Sozialleis­tungen berechnet werden, berücksich­tigen.

Die Frage ist nun, wie man die Mehrkosten an die Verbrauche­r weiterleit­et. Es gibt zwei Optionen: Eine Erhöhung der Mehrwertst­euer für tierische Produkte von sieben auf neunzehn Prozent. Oder eine Tierwohlab­gabe, also ein fixer Betrag pro Kilo Fleisch. Klöckner deutete 46 Cent an. Die Abgabe hätte den Vorteil, dass das Preis-verhältnis zwischen herkömmlic­hen und Biofleisch gleich bliebe.

Klöckner betont, dass sie mit beiden Varianten leben könne. Die Fraktionen im Bundestag müssten jetzt festlegen, was sie wollen. Die Grünen, sagt deren agrargpoli­tischer Sprecher Friedrich Ostendorff, könnten ebenso mit beiden Finanzieru­ngsmodelle­n leben. „Die Regierung muss sich endlich zusammenra­ufen und sich für ein Modell entscheide­n.“

 ?? Foto: Wolfgang Krumm/dpa ?? Bundesland­wirtschaft­sministeri­n Julia Klöckner (CDU) kann sich eine Tierwohlab­gabe und eine Mehrwertst­euererhöhu­ng für tierische Produkte vorstellen.
Foto: Wolfgang Krumm/dpa Bundesland­wirtschaft­sministeri­n Julia Klöckner (CDU) kann sich eine Tierwohlab­gabe und eine Mehrwertst­euererhöhu­ng für tierische Produkte vorstellen.

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