Aufschnitt: Klage wegen Preisangabe
Der Discounter und der Verband des Lebensmitteleinzelhandels wehren sich gegen Kritik der Verbraucherzentrale.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Aldi Nord verklagt. Der Discounter soll in mindestens zwei Hamburger Filialen veganen Aufschnitt in einer 70-Gramm-plastikpackung verkauft haben, ohne den Grundpreis anzugeben. Dieser ist laut Preisangabenverordnung der Preis je Mengeneinheit; oft werden im Handel Grundpreise pro 100 Gramm, Kilo, Liter oder Meter angegeben. Er muss genannt werden, wenn ein Produkt nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten wird. Die Angabe soll Kunden ermöglichen, Preise besser zu vergleichen.
Aldi Nord wehrt sich gegen die Vorwürfe gegen die Regionalgesellschaft in Horst. Man weise die Vorwürfe der Verbraucherzentrale „in aller Deutlichkeit“zurück. „Hier wird uns unverblümt vorsätzliche und systematische Täuschung unserer Kundinnen und Kunden bei den Preisauszeichnungen vorgeworfen“, sagt der Sprecher. Alle Vorgaben der Preisangabenverordnung seien selbstverständlich eingehalten worden. Als ein Beleg würden unter anderem „verwirrende Angaben mit Beispielpreisen“angeführt, die zu „vielen Verbraucherbeschwerden“geführt hätten. „Im gesamten Aldi Nord Gebiet mit mehr als 2200 Märkten haben uns keine Kundenbeschwerde zu diesem Thema erreicht“, sagt der Sprecher.
Die Verbraucherschützer weiten ihre Kritik indes noch aus. Sie werfen dem Lebensmittelhandel vor, dass er bei der Angabe von Grundpreisen nicht sorgfältig sei und dass fehlerhafte Grundpreisauszeichnungen „als Kavaliersdelikt“gelten.
Das wiederum lässt der Handelsverband Lebensmittel (BVLH) nicht so stehen. „Wir sind überrascht, mit welcher Sorglosigkeit die Verbraucherzentrale Hamburg den gesamten Lebensmitteleinzelhandel unter Generalverdacht stellt, die Sorgfalt bei der Angabe von Grundpreisen außer Acht zu lassen. Uns liegen keine Anhaltspunkte vor, die eine solche Behauptung stützen“, sagt Pressesprecher Christian Böttcher auf Anfrage.