Wertvoller Beistand
Natürlich haben sich die Mediziner schwergetan. Nach einer langen und in Strecken nachdenklichen Debatte über die Sterbehilfe entschied sich der Ärztetag dazu, die Berufsordnungen zu ändern. Ärzte dürfen demnach künftig Sterbehilfe leisten. Damit haben sie nachvollzogen, was vor etwa einem Jahr das Bundesverfassungsgericht vorgeben hatte: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Es besteht demnach die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, dafür bei Dritten um Hilfe zu suchen und sie in Anspruch zu nehmen.
Ohne die Entscheidung der Mediziner wäre das Feld der Sterbebegleitung den professionellen Sterbehilfe-organisation überlassen worden – bei denen vor allem Menschen Hilfe fanden, die sich ihren Freitod leisten konnten. Aber nur ausgebildete Mediziner sollten beurteilen, ob hinter dem Wunsch nicht doch eine psychische Störung oder eine akute, aber vergängliche Lebenskrise steckt – oder aber ob der Plan auf reiflicher Überlegung ruht. Falls diese Entscheidung, so bedauerlich sie ist, dennoch fest und unumstößlich ist, sollte der Weg aus dem Leben möglich sein. Auch hier können (nicht: müssen) die Ärzte eine wertvolle Hilfe sein, haben sie doch die Möglichkeit, sich über die Wirkung und Dosierung der Medikamente so zu informieren, dass der Tod schnell eintritt und das Sterben nicht etwa qualvoll verläuft.
Der Weg für eine sinnvolle Regelung durch den Bundestag ist nun endgültig frei – und das Parlament sollte sich sputen. Menschen, die sich in Freiheit für den Tod entschieden haben, darf nicht länger der Weg dazu versperrt werden. So traurig das auch immer ist.