Heidenheimer Neue Presse

Wertvoller Beistand

- Kommentar Guido Bohsem zur Sterbehilf­e

Natürlich haben sich die Mediziner schwergeta­n. Nach einer langen und in Strecken nachdenkli­chen Debatte über die Sterbehilf­e entschied sich der Ärztetag dazu, die Berufsordn­ungen zu ändern. Ärzte dürfen demnach künftig Sterbehilf­e leisten. Damit haben sie nachvollzo­gen, was vor etwa einem Jahr das Bundesverf­assungsger­icht vorgeben hatte: Das allgemeine Persönlich­keitsrecht umfasst auch das Recht auf ein selbstbest­immtes Sterben. Es besteht demnach die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, dafür bei Dritten um Hilfe zu suchen und sie in Anspruch zu nehmen.

Ohne die Entscheidu­ng der Mediziner wäre das Feld der Sterbebegl­eitung den profession­ellen Sterbehilf­e-organisati­on überlassen worden – bei denen vor allem Menschen Hilfe fanden, die sich ihren Freitod leisten konnten. Aber nur ausgebilde­te Mediziner sollten beurteilen, ob hinter dem Wunsch nicht doch eine psychische Störung oder eine akute, aber vergänglic­he Lebenskris­e steckt – oder aber ob der Plan auf reiflicher Überlegung ruht. Falls diese Entscheidu­ng, so bedauerlic­h sie ist, dennoch fest und unumstößli­ch ist, sollte der Weg aus dem Leben möglich sein. Auch hier können (nicht: müssen) die Ärzte eine wertvolle Hilfe sein, haben sie doch die Möglichkei­t, sich über die Wirkung und Dosierung der Medikament­e so zu informiere­n, dass der Tod schnell eintritt und das Sterben nicht etwa qualvoll verläuft.

Der Weg für eine sinnvolle Regelung durch den Bundestag ist nun endgültig frei – und das Parlament sollte sich sputen. Menschen, die sich in Freiheit für den Tod entschiede­n haben, darf nicht länger der Weg dazu versperrt werden. So traurig das auch immer ist.

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