Rabatt für bestimmte Musikschüler
Zehn Prozent Ermäßigung werden zur Stärkung der Zusammenarbeit mit Musikvereinen gewährt.
Um die Zusammenarbeit zwischen den Musikvereinen und der Musikschule zu stärken, beschloss der Gemeinderat ohne Aussprache eine Ermäßigung der Musikschulgebühren um zehn Prozent. Dieser Rabatt wurde auch auf Eleven aus den Posaunenchören und den Gesangvereinen ausgedehnt und gilt sowohl für den Einzel- wie für den Partnerunterricht.
Die wesentliche Bedingung: Die Vereine und Chöre müssen ihren Sitz in der Albuchgemeinde haben. Das wurde seitens der Verwaltung unterstrichen.
Eine entsprechende Korrektur der Gebührenordnung hatte der Verwaltungsausschuss dem Gemeindeparlament empfohlen. Zugleich wurde die Entgeltordnung für die Musikschule Steinheim der heutigen Zeit angepasst, da Präsenzunterricht wegen der Covid-19-pandemie nicht möglich ist und quasi virtuell am Bildschirm passiert.
Einmütig beschlossen wurde: „Für den virtuellen Unterricht besteht in gleichem Maße wie beim Präsenzunterricht eine Entgeltpflicht.“In der Novelle der Gebührenordnung steht aber auch der Satz: „Es besteht jedoch keine Pflicht zur Teilnahme und kein Anspruch auf virtuellen Unterricht.“
Das Schulgeld für das Musikschuljahr wird weiter in zwölf Raten fällig. Das Schulgeld für den Erwachsenenunterricht wird hingegen als Jahresgesamtsumme erhoben. Werden Geschwister unterrichtet, dann wird für das zweite Kind 20 Prozent, für das dritte Kind 40 Prozent und für das vierte Kind 60 Prozent Ermäßigung gewährt. Ab dem fünften und jedem weiteren Kind wären das sogar 70 Prozent Abschlag. Bei sozialen Härtefällen kann der Gemeinderat auch von den Regelungen der Entgeltordnung abweichen.
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