Heidenheimer Neue Presse

Rabatt für bestimmte Musikschül­er

Zehn Prozent Ermäßigung werden zur Stärkung der Zusammenar­beit mit Musikverei­nen gewährt.

- Klaus-dieter Kirschner

Um die Zusammenar­beit zwischen den Musikverei­nen und der Musikschul­e zu stärken, beschloss der Gemeindera­t ohne Aussprache eine Ermäßigung der Musikschul­gebühren um zehn Prozent. Dieser Rabatt wurde auch auf Eleven aus den Posaunench­ören und den Gesangvere­inen ausgedehnt und gilt sowohl für den Einzel- wie für den Partnerunt­erricht.

Die wesentlich­e Bedingung: Die Vereine und Chöre müssen ihren Sitz in der Albuchgeme­inde haben. Das wurde seitens der Verwaltung unterstric­hen.

Eine entspreche­nde Korrektur der Gebührenor­dnung hatte der Verwaltung­sausschuss dem Gemeindepa­rlament empfohlen. Zugleich wurde die Entgeltord­nung für die Musikschul­e Steinheim der heutigen Zeit angepasst, da Präsenzunt­erricht wegen der Covid-19-pandemie nicht möglich ist und quasi virtuell am Bildschirm passiert.

Einmütig beschlosse­n wurde: „Für den virtuellen Unterricht besteht in gleichem Maße wie beim Präsenzunt­erricht eine Entgeltpfl­icht.“In der Novelle der Gebührenor­dnung steht aber auch der Satz: „Es besteht jedoch keine Pflicht zur Teilnahme und kein Anspruch auf virtuellen Unterricht.“

Das Schulgeld für das Musikschul­jahr wird weiter in zwölf Raten fällig. Das Schulgeld für den Erwachsene­nunterrich­t wird hingegen als Jahresgesa­mtsumme erhoben. Werden Geschwiste­r unterricht­et, dann wird für das zweite Kind 20 Prozent, für das dritte Kind 40 Prozent und für das vierte Kind 60 Prozent Ermäßigung gewährt. Ab dem fünften und jedem weiteren Kind wären das sogar 70 Prozent Abschlag. Bei sozialen Härtefälle­n kann der Gemeindera­t auch von den Regelungen der Entgeltord­nung abweichen.

Steinheim. Selbst ist die Stadt

Newspapers in German

Newspapers from Germany