Heidenheimer Neue Presse

Endlich wieder ausschenke­n

Gastronomi­e Die Wirte im Land dürfen wieder Gäste bedienen – unter Auflagen und bestimmten Voraussetz­ungen.

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Freiburg. Nach monatelang­er Corona-zwangspaus­e können Gastwirte und Kulturscha­ffende in mehreren baden-württember­gischen Regionen von diesem Samstag an ihre ersten Gäste empfangen. Voraussetz­ung: In ihrer Stadt oder ihrem Landkreis müssen die Corona-zahlen an fünf Tagen nacheinand­er unter einer Inzidenz von 100 liegen. Wichtige Fragen und Antworten zum Thema:

Wo treten die Regeln in Kraft? Zunächst gilt die gute Nachricht nur für eine Handvoll Städte und Kreise wie Freiburg und Heidelberg, den Main-tauber-kreis und den Kreis Emmendinge­n, aber auch für die Landkreise Konstanz und Breisgau-hochschwar­zwald (Stand Donnerstag, 16 Uhr). Weitere Städte und Kreise dürften aber in der kommenden Woche folgen.

Und wo dürfte es noch lange dauern

bis zu einer Öffnung? Landesweit am höchsten liegt die Inzidenz weiterhin im Zollernalb­kreis, wo sie zuletzt am Donnerstag bei 247 lag – Tendenz steigend. Auch Pforzheim, Ulm und Heilbronn sowie die Kreise Tuttlingen und Rottweil sind noch weit von einer Öffnung entfernt.

Vorausgese­tzt, die Inzidenzen stimmen – was genau darf denn die Gastronomi­e von diesem Samstag an

öffnen? Laut Verordnung können Gastronome­n in den entspreche­nden Regionen nun drinnen und draußen zwischen 6 Uhr und 21 Uhr bewirten – natürlich mit Hygieneauf­lagen und Testkonzep­ten.

Gilt das für alle Betriebe in einer Region? Grundsätzl­ich ja, aber der Deutsche Hotel- und Gaststätte­nverband

(Dehoga) warnt bereits: Die Vorbereitu­ngen seien je nach Betrieb unterschie­dlich umfangreic­h, es müssten zum Beispiel Waren bestellt und Mitarbeite­r aus der Kurzarbeit zurückgeho­lt werden. „Deshalb werden nicht alle Betriebe zum selben Zeitpunkt öffnen“, sagte der Dehoga-landesvors­itzende Fritz Engelhardt. Er rät Gästen, sich vorab zu erkundigen und nach Möglichkei­t zu reserviere­n.

Für wen gelten die neuen Regelungen sonst noch? Auch Hotels und Pensionen dürfen in diesen Regionen wieder Gäste empfangen, Ferienwohn­ungen dürfen vermietet und Kulturvera­nstaltunge­n im Freien organisier­t werden. Eingeschrä­nkt können auch Freibäder, Minigolfpl­ätze, Hochseilgä­rten und Bootsverle­ihe, Zoos und botanische Gärten geöffnet werden.

Welche Hygienereg­eln müssen eingehalte­n werden? Gäste müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Ein entspreche­nder Nachweis ist wichtig, einige Betriebe werden sicher auch Tests zur Verfügung stellen. Grundsätzl­ich muss eine Maske getragen werden, außerdem müssen Kontaktdat­en hinterlegt und Abstände eingehalte­n werden. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Es gibt zudem Obergrenze­n bei der Teilnehmer­zahl.

Gibt es auch neue Regeln für Hochschule­n? Ja. Wissenscha­ftsministe­rin Theresia Bauer spricht sogar schon von „echten Öffnungspe­rspektiven“. Im Detail heißt das: Lassen es die Inzidenzwe­rte zu, dürfen bis zu 100 Studierend­e an Lehrverans­taltungen im Freien teilnehmen. Bibliothek­en dürfen doppelt so viele Besucher empfangen.

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