Rubbellose, Milch und meist nur wenig Bargeld
Zwei junge Männer mussten sich am Mittwoch vor dem Heidenheimer Jugendschöffengericht verantworten. Angeklagt waren sie wegen einer Einbruchsreihe. Die Beute war nicht nur Bargeld.
Zwei junge Männer mussten sich wegen einer Einbruchsreihe vor Gericht verantworten. Erbeutet hatten sie nicht nur Bargeld.
Satte drei Jahre liegen die Taten nun schon zurück, wegen denen am Mittwoch vor dem Heidenheimer Jugendschöffengericht unter dem Vorsitzenden Richter Jens Pfrommer verhandelt wurde. Dem jugendlichen Duo aus Giengen wurde zur Last gelegt, in unterschiedlicher, teilweise vier Mann starker Besetzung im August 2018 eine Serie von Einbrüchen und Automatenaufbrüchen in Giengen und Umgebung begangen zu haben.
Offensichtliches Ziel der in allen Anklagepunkten geständigen jungen Männer ist es gewesen, möglichst schnell an Geld heranzukommen, um dieses unmittelbar nach der Tat in Drogen umsetzen zu können. Auch ging das Gericht davon aus, dass die Jugendlichen auch bei ihren Taten mehr oder weniger unter Drogeneinfluss waren, vor allem Cannabis und Amphetamin sollen es gewesen sein.
Einbruch ohne viel Beute
Spielautomaten üben auf viele Einbrecher eine offenbar magische Anziehungskraft aus, völlig zu unrecht, wie die Diebesbande beim Einbruch in ein Giengener Spielcenter festellten musste. Die Automaten werden nämlich regelmäßig geleert. Auch in der Kasse, die man aufhebelte, herrschte Ebbe. Enttäuscht zog man ab und teilte die magere Beute in Höhe von rund 200 Euro in einer Tiefgarage in der Memminger Wanne.
Sehr lange konnte man diesen Reinfall nicht auf sich sitzen lassen, zumal in den Hosentaschen wieder einmal große Löcher brannten. Da die Bande über kein Kapital verfügte, lieh sich einer der Täter den Fluchtwagen für
den nächsten Coup praktischerweise von seinem ahnungslosen Vater aus. Diesmal sollte es ordentlich scheppern. So wurde die Scheibe eines Herbrechtinger Tabakgeschäftes mit einem mitgebrachten Gullydeckel eingeschlagen. Doch irgendwie war auch bei diesem Coup der Wurm drin.
Rubbellose und Tabakwaren
Größere Bargeldbestände gab es nämlich wieder nicht zu finden. Stattdessen raffte man hastig Zigarettenstangen, Tabaktüten und Tabakkisten im Wert von 3000 Euro und mehrere Rubbellose zusammen. Einer der Täter, der Fahrer des Fluchtwagens, hatte hier sogar zunächst richtig Glück und einen Rubbellos-gewinn erzielt. Hocherfreut löste er diesen an der nächsten Tankstelle ein. Eine ganz schlechte Idee, denn die Lose sind alle nummeriert und registriert und die Überwachungskameras an der Tankstelle funktionierten tadellos.
Der glücklose Rubbellosgewinner fehlte am Mittwoch auf der Anklagebank, da er inzwischen bedauernswerterweise verstorben ist. Gegen einen weiteren Mittäter wurde im Zusammenhang mit anderen, noch schwerwiegenderen Straftaten getrennt verhandelt.
Verhängnisvoll für die beiden verbliebenen Angeklagten sollte sich jedoch auswirken, dass der glücklose Rubbellos-gewinner nicht nur recht schnell überführt werden konnte, sondern sich sehr zur Freude der Polizei bei der Vernehmung als regelrechte Plaudertasche herausstellte.
Mitgegangen, mitgefangen
So sprudelten bei seiner Vernehmung nicht nur die Namen der ansonsten vielleicht unbekannt gebliebenen maskierten Mittäter aus ihm heraus, sondern gleich auch noch der Ablauf sämtlicher Taten in all ihren Einzelheiten, einschließlich jener Taten, bei denen er ausnahmsweise gar nicht dabei gewesen ist. Später schien er zwar irgendwie zur Besinnung gekommen sein und hatte sein Geständnis weitgehend widerrufen, doch da war das Kind schon in den Brunnen, beziehungsweise die Vorladungen zur Verhandlung in die Briefkästen der Angeklagten, gefallen. Mitgegangen, mitgefangen, könnte einem dazu einfallen, oder wie es der jüngere der beiden Angeklagten, der zur Tatzeit erst 18 Jahre alt gewesen ist, zum Ausdruck brachte: „Es ist nicht gut, schlechte Freunde zu haben.“
Unter keinem glücklichen Stern
Milch macht bekanntlich müde Männer munter und nicht nur dieses, sie wirkt sich scheinbar auch noch äußerst wohltuend bei der Bekämpfung eines Amphetaminkater aus. Auch aus krimineller Sicht sind rund um die Uhr frei zugängliche Lebensmittelautomaten eine Reise wert. Diese führte die jungen Männer in der Nacht vom 13. auf den 14. August 2018 gleich zu drei Automaten in Giengen, Sontheim und Herbrechtingen.
Doch irgendwie stand auch dieser Beutezug unter keinem glücklichen Stern. Zwar konnte man diesmal eine verhältnismäßig hohe Beute von rund 1000 Euro Münzgeld einstreichen, im Wesentlichen hatte man jedoch rund 150 Liter Frischmilch und einige Gläser Joghurt erbeutet, mit denen man nicht viel anzufangen wusste.
Wie ein Löwe gekämpft
In der Verhandlung hatten die beiden Verteidiger wie die Löwen um ihre Mandanten gekämpft hatten, teils gar mit Unterstützung von Jugendgerichts- und Bewährungshilfe, die günstige Sozialprognosen ausgaben. Als es zum Ende der Verhandlung kam, wurde man das Gefühl nicht los, dass auch das Gericht allmählich eine Art von Erbarmen mit den glücklosen Einbrechern zeigte.
Jedenfalls setzte Pfrommer nach eigenen Angaben das Strafmaß in beiden Fällen am unteren Rand des Möglichen an. So kam der nach Jugendstrafrecht verurteile jüngere der beiden Täter mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro davon. Härter traf es seinen zwei Jahre älteren Mitstreiter, der nach Erwachsenenstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt wurde.