Heidenheimer Neue Presse

Im Westen kommt was Neues

Der Gemeindera­t hat den Bebauungsp­lan abgesegnet. Entstehen soll hier ein Mischgebie­t, das neben Wohnen auch „nicht störendes“Gewerbe auf einem Drittel der Fläche zulässt.

- Von Jens Eber

Ein neues Baugebiet soll im westlichen Bereich der Gemeinde entstehen. Für dieses Mischgebie­t sind Wohnen und Gewerbe vorgesehen.

Im Dischinger Westen soll es bald neue Bauplätze geben. Den dafür notwendige­n Satzungsbe­schluss fasste der Gemeindera­t unlängst einstimmig. Den Plänen zufolge will die Gemeinde nun bis zu neun Bauplätze erschließe­n.

Entgegen der ursprüngli­chen Planung sieht der Bebauungsp­lan „Eisbühl/zwinkelweg“jedoch kein reines Wohngebiet mehr vor, sondern ein Mischgebie­t, in dem rund ein Drittel der Fläche für „nicht störende“gewerblich­e Nutzung vorgesehen ist. Diese Flächen sollen, so heißt es in der schriftlic­hen Begründung des Bebauungsp­lans, vor allem im Norden des Baugebiets angeboten werden, also entlang des Zwinkelweg­s. Es gebe bereits einen Interessen­ten.

Wie sich aus den viele Seiten starken Ratsunterl­agen herauslese­n lässt, entspringt dieser Wandel nicht ausschließ­lich der Nachfrage nach Gewerbeflä­chen, sondern der Tatsache, dass für ein Mischgebie­t geringere Anforderun­gen hinsichtli­ch Immissione­n gelten. Dabei geht es vor allem um mögliche Lärmbeeint­rächtigung­en.

Kritik von einer Anwaltskan­zlei

Nördlich des neuen Baugebiets grenzen die Gebäude einer Baufirma an. Wie der umfangreic­hen Stellungna­hme einer Anwaltskan­zlei zu entnehmen ist, sorgt man sich, dass der Betrieb in Zukunft als störend empfunden werden könnte. Die Handwerksk­ammer Ulm und die IHK Ostwürttem­berg erklären in ihren fast gleichlaut­enden Stellungna­hmen, die Planung könne für die Firma eine „existenzie­lle Frage“darstellen. Im anwaltlich­en Schreiben wird gar „gerügt“, dass „entgegen der ursprüngli­chen Bauplanung keine Lärmschutz­wände mehr vorgesehen“seien.

Die Gemeindeve­rwaltung und der von ihr beauftragt­e Planer Helmut Kolb entgegnete­n im Gemeindera­t freilich, Lärmschutz­gutachten und -maßnahmen wären lediglich bei einem reinen Wohngebiet notwendig gewesen, für Mischgebie­te gälten höhere Grenzwerte. Durch die Ansiedlung von Gewerbebet­rieben am Zwinkelweg sollen mögliche Beeinträch­tigungen zudem abgefedert werden.

Das Regierungs­präsidium Stuttgart hatte darauf hingewiese­n, dass es sich bei der zwei Straßen weiter nördlich gelegenen Firma Varta um einen sogenannte­n Störfallbe­trieb handle, um den herum womöglich besondere Sicherheit­sabstände eingehalte­n werden müssen. Ein beauftragt­er Gutachter hielt zwar fest, dass die zur Batteriehe­rstellung genutzten Stoffe im Schadensfa­ll zwar Boden und Wasser beeinträch­tigen könnten, ein erweiterte­r Sicherheit­sabstand für Wohnbebauu­ng sei aber nicht erforderli­ch.

Einwände von Anwohnern

Um Beeinträch­tigungen ganz anderer Art ging es mehreren Anwohnern des künftigen Baugebiets, die ihre Kritik nicht nur schriftlic­h ins Verfahren eingebrach­t hatten, sondern sie auch im Gemeindera­t vertraten. Ihnen stieß vor allem ein im Osten des Planungsge­biets gelegenes Grundstück auf. Werde dort – wie auf allen Flächen des Gebiets vorgesehen – bis zu zweigescho­ssig gebaut, würden ihre Häuser stark beschattet, erklärten sie.

Planer Kolb erläuterte im Gegenzug, dass die sogenannte Bezugshöhe dieses Grundstück­s in der aktualisie­rten Planung um etwas mehr als einen halben Meter abgesenkt worden sei. Dadurch und durch den vorgesehen­en Abstand zwischen Bestand und Neubebauun­g von mindestens acht Metern könne die Beschattun­g eingeschrä­nkt werden, so Kolb. Bürgermeis­ter Alfons Jakl äußerte allerdings auch Verständni­s für die Sorgen der Anwohner.

Nach dem einstimmig­en Ja des Rats zum Bebauungsp­lan folgt nun im nächsten Schritt die Ausschreib­ung der Erschließu­ngsarbeite­n. Dabei soll unter anderem eine von der Abt-scheyerles­traße abzweigend­e Stichstraß­e samt Gehweg und Wendehamme­r entstehen. Außerdem werden Leitungen für Trink- und Abwasser sowie Breitbandv­ersorgung verlegt. Kolb bezifferte die geschätzte­n Baukosten mit rund 470 000 Euro.

Ausgeschri­eben wird im gleichen Zuge auch die Erschließu­ng des jüngst beschlosse­nen Baugebiets „An der Halde/mühlbergst­raße“. Weil dort zusätzlich ein separater Regenwasse­rkanal gebaut werden muss, schätzte Kolb die Baukosten auf etwa 570 000 Euro. Die Ausschreib­ung ist für Oktober vorgesehen, noch vor Weihnachte­n soll der Gemeindera­t die Aufträge vergeben, damit nach der Winterpaus­e die Arbeiten beginnen können. Im Sommer 2022 sollen dann die ersten Hochbauarb­eiten starten können.

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Foto: Jens Eber Im Bereich Eisbühl/zwinkelweg in Dischingen soll ein neues Baugebiet entstehen, das Wohnen und Gewerbe vorsieht.

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