Das Dilemma des Sports
Vor einem ordentlichen Gericht muss einem Angeklagten seine Schuld nachgewiesen werden. Gelingt dies nicht, so wird er freigesprochen –„aus Mangel an Beweisen“.
Im Sportrecht gilt diese Unschuldsvermutung nicht. Werden bei einem Athleten unerlaubte Substanzen im Körper nachgewiesen, ist er oder sie selbst dafür verantwortlich, was in seinem Körper steckt. Und es ist Sache der Betroffenen, zu beweisen, dass sie unschuldig sind. Auf dieser umgekehrten Beweislast ist der bisherige Anti-doping-kampf aufgebaut.
Dies wird nun zum Problem. Eine Ard-dokumentation hat enthüllt, wie erschreckend einfach Doping-sabotage ist. Ein Händedruck, eine flüchtige Berührung reicht, um bei einem sauberen missliebigen Konkurrenten für eine positive Probe zu sorgen. Doch wie soll ein betroffener Sportler beweisen, dass er Opfer eines perfiden Anschlags geworden ist?
Der Sport steht vor einem Dilemma. Wer bewusst dopt, kann sich auf die neue Studie herausreden: Das hat mir jemand reingemacht. Wer Opfer eines Anschlages wird, kann dies kaum beweisen. Was also tun?
Doping freizugeben kann nicht die Alternative sein. Noch schärfere Kontrollen, möglichst lückenlos und rund um die Uhr? Auch das scheidet aus, durch die ständige Erreichbarkeit für Tester werden die indivduellen Freiheitsrechte noch mehr eingeschränkt als bislang schon.
Ist der Profisport in seiner bisherigen Form also am Ende, wie manche nun munkeln? Das muss nicht sein. Die Dopingfahnder brauchen neue Werkzeuge für ihre Ermittlungen. Beispielsweise eine neue Kronzeugenregelung. Oder ein neues Anti-doping-gesetz, das Ermittlern schärfere Werkzeuge in die Hand gibt und ihnen mehr Möglichkeiten einräumt, Betrüger und ihre Hintermänner zu ertappen.