Gesetzliche Kassen zahlen zusätzlich
Seit Juli sind mehr Therapien im Leistungskatalog – unter anderem für Krebspatienten.
Am 1. Juli sind einige Änderungen in Kraft getreten, die gesetzlich Krankenversicherte freuen dürften. Mit dem neuen Monat werden viele Behandlungen zur Kassenleistung. So profitieren Menschen mit schwerer Parodontitis von einem umfangreicheren Therapieangebot. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wird ausgeweitet und das heißt: Betroffene bekommen nun eine systematische Behandlung, die laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) dem „aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse der Zahnmedizin“entspricht.
Auch der Zugang zu längeren Physio-, Sprach- und Ergotherapie-maßnahmen wird für viele Patientinnen und Patienten leichter. Ein langfristiger Einsatz dieser Behandlungen auf Kosten der Kassen ist bei mehr Krankheiten möglich als zuvor.
Neu dabei sind etwa das Guillain-barré-syndrom, das ist eine Erkrankung des peripheren Nervensystems, die Glasknochenkrankheit sowie schwere Verbrennungen und Verätzungen. Das heißt: Eine Verordnung kann wiederholt für jeweils zwölf Wochen ausgestellt werden, erklärt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken.
Geändert hat sich auch die Höchstmenge an Ergotherapie-einheiten pro Verordnung bei bestimmten Diagnosen: von maximal 10 auf 20. Eine Unterbrechung der Therapie wird dadurch vermieden.
Schwangere mit Rhesus-negativer Blutgruppe können den Rhesusfaktor ihres Ungeborenen künftig schon während der Schwangerschaft auf Kassenkosten durch einen Bluttest bestimmen lassen. Diese Frauen vermeiden damit womöglich eine Behandlung mit Anti-d-immunglobulinen.
Spermien und Eizellen einfrieren
Eine Krebstherapie kann manchmal zu einem Verlust der Fruchtbarkeit führen. Um sich später dennoch einen Kinderwunsch erfüllen zu können, kann man Spermien und Eizellen vorher einfrieren lassen. So erhält man sich die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung. Die sogenannte Kryokonservierung steht nach Angaben des G-BA allen gesetzlich Versicherten vor einer „potenziell keimzellschädigenden Therapie“zu, also nicht nur Krebspatientinnen und Krebspatienten.
Frauen haben bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Anspruch auf die Kostenübernahme, Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Wichtig zu wissen: Ein rückwirkender Anspruch besteht nicht. Immerhin: Habe man schon mit der Kryokonservierung begonnen, komme die Krankenkasse zumindest für die weiteren Kosten auf.