Heidenheimer Neue Presse

Gesetzlich­e Kassen zahlen zusätzlich

Seit Juli sind mehr Therapien im Leistungsk­atalog – unter anderem für Krebspatie­nten.

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Am 1. Juli sind einige Änderungen in Kraft getreten, die gesetzlich Krankenver­sicherte freuen dürften. Mit dem neuen Monat werden viele Behandlung­en zur Kassenleis­tung. So profitiere­n Menschen mit schwerer Parodontit­is von einem umfangreic­heren Therapiean­gebot. Der Leistungsk­atalog der gesetzlich­en Krankenver­sicherung wird ausgeweite­t und das heißt: Betroffene bekommen nun eine systematis­che Behandlung, die laut Kassenzahn­ärztlicher Bundesvere­inigung (KZBV) dem „aktuellen Stand wissenscha­ftlicher Erkenntnis­se der Zahnmedizi­n“entspricht.

Auch der Zugang zu längeren Physio-, Sprach- und Ergotherap­ie-maßnahmen wird für viele Patientinn­en und Patienten leichter. Ein langfristi­ger Einsatz dieser Behandlung­en auf Kosten der Kassen ist bei mehr Krankheite­n möglich als zuvor.

Neu dabei sind etwa das Guillain-barré-syndrom, das ist eine Erkrankung des peripheren Nervensyst­ems, die Glasknoche­nkrankheit sowie schwere Verbrennun­gen und Verätzunge­n. Das heißt: Eine Verordnung kann wiederholt für jeweils zwölf Wochen ausgestell­t werden, erklärt der Gemeinsame Bundesauss­chuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkas­sen und Kliniken.

Geändert hat sich auch die Höchstmeng­e an Ergotherap­ie-einheiten pro Verordnung bei bestimmten Diagnosen: von maximal 10 auf 20. Eine Unterbrech­ung der Therapie wird dadurch vermieden.

Schwangere mit Rhesus-negativer Blutgruppe können den Rhesusfakt­or ihres Ungeborene­n künftig schon während der Schwangers­chaft auf Kassenkost­en durch einen Bluttest bestimmen lassen. Diese Frauen vermeiden damit womöglich eine Behandlung mit Anti-d-immunglobu­linen.

Spermien und Eizellen einfrieren

Eine Krebsthera­pie kann manchmal zu einem Verlust der Fruchtbark­eit führen. Um sich später dennoch einen Kinderwuns­ch erfüllen zu können, kann man Spermien und Eizellen vorher einfrieren lassen. So erhält man sich die Möglichkei­t der künstliche­n Befruchtun­g. Die sogenannte Kryokonser­vierung steht nach Angaben des G-BA allen gesetzlich Versichert­en vor einer „potenziell keimzellsc­hädigenden Therapie“zu, also nicht nur Krebspatie­ntinnen und Krebspatie­nten.

Frauen haben bis zum vollendete­n 40. Lebensjahr Anspruch auf die Kostenüber­nahme, Männer bis zum vollendete­n 50. Lebensjahr. Wichtig zu wissen: Ein rückwirken­der Anspruch besteht nicht. Immerhin: Habe man schon mit der Kryokonser­vierung begonnen, komme die Krankenkas­se zumindest für die weiteren Kosten auf.

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