Heidenheimer Neue Presse

Bargeld bekommt Grenzen

Die Eu-kommission plant eine Obergrenze von 10 000 Euro, aber nur für Händler. Den Banken kommt es mehr auf andere Kontrollmö­glichkeite­n an.

- Von Dieter Keller

Um Geldwäsche und Terrorfina­nzierung zu bekämpfen, hat die Eu-kommission ein dickes Paket aus neuen Vorschrift­en geschnürt. Denn immer noch werden jedes Jahr hohe Milliarden­beträge aus kriminelle­n Geschäften weißgewasc­hen. Der Privatbank­en-verband BDB begrüßte die Pläne ausdrückli­ch. Sein Hauptgesch­äftsführer Andreas Krautschei­d spricht angesichts des derzeitige­n Flickentep­pichs in den 27 Mitgliedsl­ändern von einer „kleinen Zeitenwend­e“: Der jetzige Zustand sei auch aus Sicht der Banken unbefriedi­gend. Privatleut­e betrifft hauptsächl­ich die Obergrenze von 10 000 Euro für Barzahlung­en.

Will die Eu-kommission Barzahlung­en ab 10 000 Euro ganz verbieten?

Nein. Unter Privatleut­en soll es auch künftig keine Obergrenze geben. Das gilt ebenfalls für die meisten Händler, beispielsw­eise von Autos. Ausnahme: Händler von Edelmetall­en und Edelsteine­n, sprich Juweliere, sowie Kunsthändl­er dürfen keine höheren Summen in bar annehmen. Notare und Grundstück­smakler müssen auffällige Barzahlung­en schon heute melden, auch wenn sie zwischen Privatleut­en laufen.

Warum diese Regelung? Heute hat bereits knapp die Hälfte der Eu-mitgliedsl­änder eine Obergrenze zwischen 500 und 15 000 Euro. Befürworte­r argumentie­ren, Kriminelle hätten es so schwerer, den illegalen Ursprung ihres Geldes zu verschleie­rn. Kritiker bezweifeln, dass das viel bringt. Die wirklich großen Beträge würden anders gewaschen.

Was bedeutet die Grenze von 10 000

Euro für die Banken? Der Aufwand wird enorm: Immer, wenn höhere Beträge bar eingezahlt werden, müssen Banken und Sparkassen dies bei der Financial Intelligen­ce Unit (FIU) des Zolls melden, die verdächtig­e Finanztran­saktionen unter die Lupe nimmt – und das auch bei bekannten Kunden. Die Bank muss zudem fragen, woher das Geld stammt. Bisher musste sie ab 10 000 Euro die Einzahlend­en identifizi­eren und nur Verdachtsf­älle anzeigen.

Ist beim Bargeld schon das letzte

Wort gesprochen? Nein, Kommission, Länder und Eu-parlament müssen sich erst einigen. „Bei der Bargeldgre­nze sind wir leidenscha­ftslos“, sagt Krautschei­d. Dies sei eine „symbolisch­e, politische Entscheidu­ng“. Allerdings weiß er, wie wichtig den Deutschen das Bargeld ist, auch wenn die wenigsten jemals nur annähernd so viel Bargeld in der Hand haben. Er hofft, dass sich die Entscheide­r dadurch nicht von den wirklich wichtigen Dingen ablenken lassen: „Es geht um Schwerstkr­iminalität.“

Was ist sonst noch geplant? Von den meisten Punkten dürften Privatleut­e nichts mitbekomme­n. „Schon heute werten die Banken jeden Tag hunderte Millionen Datensätze aus und vergleiche­n sie“, so Krautschei­d. In Zukunft solle dies deutlich intensiver und profession­eller geschehen, und das in ganz Europa einheitlic­h. Unter anderem sollen auch Dienstleis­ter für Crowdfundi­ng und die Vermittler von „goldenen Pässen“genauer unter die Lupe genommen werden. Eigene Regeln sind für Kryptowähr­ungen geplant, um Auftraggeb­er und Empfänger von Zahlungen nachzuverf­olgen.

Wie soll die Geldwäsche besser

überwacht werden? Dafür entsteht bis 2024 eine Eu-behörde mit 250 Mitarbeite­rn, kurz AMLA genannt. Um ihren Sitz wird noch gerungen; der BDB setzt sich für Frankfurt am Main ein. Sie soll große Beteiligte direkt beaufsicht­igen, etwa Großbanken, und den Informatio­nsaustausc­h fördern. Sie bekommt Auskunfts- und Untersuchu­ngsrechte und kann Bußgelder verhängen.

Wann treten die neuen Regeln in

Kraft? Bis sich die Eu-kommission, die nationalen Regierunge­n und das Eu-parlament geeinigt haben, dürfte etwa ein Jahr dauern. Dann treten sie nach drei Jahren in Kraft, also wohl 2026. Kommentar

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