Bargeld bekommt Grenzen
Die Eu-kommission plant eine Obergrenze von 10 000 Euro, aber nur für Händler. Den Banken kommt es mehr auf andere Kontrollmöglichkeiten an.
Um Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu bekämpfen, hat die Eu-kommission ein dickes Paket aus neuen Vorschriften geschnürt. Denn immer noch werden jedes Jahr hohe Milliardenbeträge aus kriminellen Geschäften weißgewaschen. Der Privatbanken-verband BDB begrüßte die Pläne ausdrücklich. Sein Hauptgeschäftsführer Andreas Krautscheid spricht angesichts des derzeitigen Flickenteppichs in den 27 Mitgliedsländern von einer „kleinen Zeitenwende“: Der jetzige Zustand sei auch aus Sicht der Banken unbefriedigend. Privatleute betrifft hauptsächlich die Obergrenze von 10 000 Euro für Barzahlungen.
Will die Eu-kommission Barzahlungen ab 10 000 Euro ganz verbieten?
Nein. Unter Privatleuten soll es auch künftig keine Obergrenze geben. Das gilt ebenfalls für die meisten Händler, beispielsweise von Autos. Ausnahme: Händler von Edelmetallen und Edelsteinen, sprich Juweliere, sowie Kunsthändler dürfen keine höheren Summen in bar annehmen. Notare und Grundstücksmakler müssen auffällige Barzahlungen schon heute melden, auch wenn sie zwischen Privatleuten laufen.
Warum diese Regelung? Heute hat bereits knapp die Hälfte der Eu-mitgliedsländer eine Obergrenze zwischen 500 und 15 000 Euro. Befürworter argumentieren, Kriminelle hätten es so schwerer, den illegalen Ursprung ihres Geldes zu verschleiern. Kritiker bezweifeln, dass das viel bringt. Die wirklich großen Beträge würden anders gewaschen.
Was bedeutet die Grenze von 10 000
Euro für die Banken? Der Aufwand wird enorm: Immer, wenn höhere Beträge bar eingezahlt werden, müssen Banken und Sparkassen dies bei der Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls melden, die verdächtige Finanztransaktionen unter die Lupe nimmt – und das auch bei bekannten Kunden. Die Bank muss zudem fragen, woher das Geld stammt. Bisher musste sie ab 10 000 Euro die Einzahlenden identifizieren und nur Verdachtsfälle anzeigen.
Ist beim Bargeld schon das letzte
Wort gesprochen? Nein, Kommission, Länder und Eu-parlament müssen sich erst einigen. „Bei der Bargeldgrenze sind wir leidenschaftslos“, sagt Krautscheid. Dies sei eine „symbolische, politische Entscheidung“. Allerdings weiß er, wie wichtig den Deutschen das Bargeld ist, auch wenn die wenigsten jemals nur annähernd so viel Bargeld in der Hand haben. Er hofft, dass sich die Entscheider dadurch nicht von den wirklich wichtigen Dingen ablenken lassen: „Es geht um Schwerstkriminalität.“
Was ist sonst noch geplant? Von den meisten Punkten dürften Privatleute nichts mitbekommen. „Schon heute werten die Banken jeden Tag hunderte Millionen Datensätze aus und vergleichen sie“, so Krautscheid. In Zukunft solle dies deutlich intensiver und professioneller geschehen, und das in ganz Europa einheitlich. Unter anderem sollen auch Dienstleister für Crowdfunding und die Vermittler von „goldenen Pässen“genauer unter die Lupe genommen werden. Eigene Regeln sind für Kryptowährungen geplant, um Auftraggeber und Empfänger von Zahlungen nachzuverfolgen.
Wie soll die Geldwäsche besser
überwacht werden? Dafür entsteht bis 2024 eine Eu-behörde mit 250 Mitarbeitern, kurz AMLA genannt. Um ihren Sitz wird noch gerungen; der BDB setzt sich für Frankfurt am Main ein. Sie soll große Beteiligte direkt beaufsichtigen, etwa Großbanken, und den Informationsaustausch fördern. Sie bekommt Auskunfts- und Untersuchungsrechte und kann Bußgelder verhängen.
Wann treten die neuen Regeln in
Kraft? Bis sich die Eu-kommission, die nationalen Regierungen und das Eu-parlament geeinigt haben, dürfte etwa ein Jahr dauern. Dann treten sie nach drei Jahren in Kraft, also wohl 2026. Kommentar