Planänderung fürs neue Baugebiet
Die Pläne fürs Steinheimer Baugebiet müssen erneut geändert werden. Vor Ort sorgt das für Verärgerung.
Einwände des Regierungspräsidiums zwingen zu Abänderungen bei der Planung fürs „Königsbronner Feld II“.
Steinheim.
Wenn Steinheims Bürgermeister Holger Weise etwas als „sehr unglücklich“bezeichnet, dann wissen diejenigen, die ihn regelmäßig erleben, dass er eigentlich schon ziemlich sauer ist. „Ziemlich unglücklich“findet Weise das, was an Einwänden zum Bebauungsplan „Königsbronner Feld II“vom Stuttgarter Regierungspräsidium kam und nun in der jüngsten Gemeinderatssitzung vorgestellt wurde.
Im vorderen Teil des Baugebiets zur L 1123 hin sind auch größere, mehrstöckige Mehrfamilienhäuser bzw. Hausgruppen vorgesehen. Um zu vermeiden, dass die künftigen Bewohner dieser Gebäude irgendwann durchs Wohngebiet zu ihren Wohnungen fahren müssen, waren zwei direkte Zufahrten von der Landesstraße aus vorgesehen.
Daraus wird nun nichts: Das Regierungspräsidium verweist auf den sogenannten Anbauverbotsstreifen entlang von Landesstraßen. Im Abstand von 20 Metern darf nichts gebaut werden – auch keine Zufahrt mit Carports, Garagen und Co. „Wir hätten es wirklich gerne anders gehabt“, so Bürgermeister Weise. Auch das Landratsamt Heidenheim habe das Ansinnen der Gemeinde unterstützt. „Aber das Regierungspräsidium verweist aufs Gesetz und da ist nichts zu machen.“
Verständnis für die Rechtslage hat der Bürgermeister dennoch nicht: „Man soll bekanntlich so wenig Flächen wie möglich verbrauchen und dann nimmt man uns 20 Meter. Zudem wollten wir damit ja gerade den Verkehr aus dem Wohngebiet heraushalten.“Die Zufahrt muss nun aber stattdessen über den Weimarer und den Jenaer Weg erfolgen.
Die nun zwangsläufig geänderten Pläne bringen ein weiteres Problem mit sich: Die Straßenverkehrsbehörde hatte signalisiert, dass das Ortsschild nur dann nach Norden Richtung Königsbronn und damit vor den Bereich des Wohngebiets versetzt werden soll, wenn es auch Zufahrten zum Königsbronner Feld II von der L 1123 gibt. Nun ist es laut Weise fraglich, ob die Behörde dies noch mittragen wird.
Neben den eigentlich vorgesehenen Zufahrten hatte das Regierungspräsidium auch ein Problem mit einem Straßenteiler, der das sichere Überqueren der Landesstraße möglich machen soll. Dieser muss nun Richtung Ort versetzt werden, weil an der bislang vorgesehenen Stelle mal eine
Linksabbiegespur in ein künftiges Baugebiet auf der anderen Seite vorgesehen wäre.
Die Änderungen im Straßenverlauf führen nun auch noch skurrilerweise dazu, dass eines der Grundstücke im Bereich der Mehrfamilienhäuser so klein wird, dass nur noch ein Einfamilienhaus darauf Platz finden wird.
Der Steinheimer Gemeinderat billigte den Entwurf, auch wenn wohl keines der Mitglieder mit den notwendigen Änderungen glücklich war – oder besser gesagt: „sehr unglücklich“.