Union: Schröder soll auf Sanktionsliste der EU
CDU sieht Altkanzler in einer Linie mit russischen Oligarchen. Bundestag entzieht Spd-politiker einen Teil seiner Sonderrechte.
Die Unionsfraktion im Bundestag fordert, Altkanzler Gerhard Schröder mit Eu-sanktionen zu belegen. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Thorsten Frei sagte dieser Zeitung: „Die Forderung des Europäischen Parlaments ist richtig: Gerhard Schröder gehört auf die Sanktionsliste.“Schröder sei ein aktiver Unterstützer und Fürsprecher Putins. „Er ist Teil des Systems Putin. Damit steht er in einer Linie mit den Oligarchen, deren Nähe er immer suchte“, sagt Frei, der auch stellvertretender Landesvorsitzender der Südwest-cdu ist. Er fordere Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dazu auf, in Brüssel dafür zu sorgen, dass die Forderung des Eu-parlaments zügig umgesetzt werde. Das sei „eine Frage der Glaubwürdigkeit“.
Am Donnerstag hat der Bundestag Altkanzler Gerhard Schröder einen Teil seiner Sonderrechte als früherer Regierungschef in Deutschland entzogen. Der Haushaltsausschuss beschloss die Abwicklung seines Büros, wie aus Ausschusskreisen zu hören war. Das verbliebene Personal soll anderweitige Aufgaben übernehmen, hieß es in einem Antrag der Ampel-koalition, der im Ausschuss eine Mehrheit fand. Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der Altkanzler aber weiterhin. Die Union hätte dem Spd-politiker am liebsten auch sein Ruhegehalt gestrichen. Sie warf Schröder unter anderem vor, dem internationalen Ansehen Deutschlands zu schaden.
Schröder steht wegen seiner Russland-kontakte, seiner Nähe zum russischen Präsidenten
Wladimir Putin und seiner Posten bei russischen Staatskonzernen seit Wochen massiv in der Kritik. Der heute 78-Jährige war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Danach übernahm er Aufgaben unter anderem für die Pipeline-gesellschaft Nord Stream, für das russische Unternehmen Gazprom und den Energiekonzern Rosneft. Weil er sich davon nach Beginn des russischen Angriffskrieges nicht distanzierte, forderte ihn die Spd-spitze zum Parteiaustritt auf. Es gibt auch Anträge auf einen Parteiausschluss.