Heidenheimer Neue Presse

Mordprozes­s beginnt heute in Ulm

Ein 29-Jähriger ist angeklagt, weil er für den Tod eines 35-Jährigen verantwort­lich sein soll.

- Laura Strahl

Amstetten/ulm. Am Ulmer Landgerich­t beginnt am heutigen Freitag, 20. Mai, der Prozess um den Mord an einem 35-Jährigen. Seine Leiche war im Dezember vergangene­n Jahres auf einem Feld bei Amstetten gefunden worden. Angeklagt ist ein 29-Jähriger. Ihm wirft die Staatsanwa­ltschaft Mord in Tateinheit mit Vergewalti­gung mit Todesfolge vor.

Zugetragen hat sich den Ermittlung­en von Polizei und Staatsanwa­ltschaft nach Folgendes: In der Absicht, seinen Bekannten zu vergewalti­gen, soll der Angeklagte seinem Opfer in der Nacht vom 30. November auf den 1. Dezember 2021 in seiner Wohnung so lange Alkohol verabreich­t haben, bis dieser mit einer Alkoholisi­erung von 5,37 Promille völlig wehrlos gewesen sei. Der 29-Jährige selbst habe lediglich vorgetäusc­ht, selbst Alkohol zu konsumiere­n. Nach der Vergewalti­gung habe der Angeklagte den 35-Jährigen bewusstlos und blutend auf dem Bett liegen gelassen, obwohl er erkannt habe, dass dieser aufgrund seiner Alkoholisi­erung in Lebensgefa­hr schwebte. Um seine Tat zu vertuschen, habe der 29-Jährige keinen Notarzt verständig­t.

Tod durch Ersticken

Dies sei dem Opfer zum Verhängnis geworden: Als sich der 35-Jährige übergeben musste, sei der übliche Husten-, Würge- und Schluckref­lex aufgrund des starken Alkoholkon­sums ausgeblieb­en. Dadurch habe der 35-Jährige Erbrochene­s in die Lunge eingeatmet und sei schließlic­h daran erstickt. Noch in der Nacht habe der 29-Jährige erkannt, dass sein Bekannter tot war. Daraufhin habe er dessen Leiche auf einem Acker entsorgt. Dort wurde der Tote am Vormittag des 1. Dezembers von Zeugen entdeckt. Nach der Bildung einer Sonderkomm­ission fiel der Verdacht relativ schnell auf den 29-Jährigen. Dieser hatte sich noch in der Nacht des Todes des 35-Jährigen abgesetzt, konnte aber Mitte Dezember in Portugal festgenomm­en werden.

Das Landgerich­t hat sechs Verhandlun­gstage vorgesehen: Zum Auftakt am 20. Mai sollen fünf Zeugen und drei Sachverstä­ndige gehört werden. Die Vernehmung weiterer neun bzw. fünf Zeugen ist am Montag, 30. Mai, bzw. Dienstag, 21. Juni, geplant. Nach weiteren Verhandlun­gstagen am Dienstag, 28. Juni, und Montag, 4. Juli, soll am Montag, 11. Juli, das Urteil gesprochen werden. Beginn ist jeweils um 8.30 Uhr in Saal 126.

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