Heidenheimer Neue Presse

Die AFD steht vor Gericht

Ist die Partei ein rechtsextr­emistische­r Verdachtsf­all? Darüber wird diese Woche in Münster entschiede­n.

- Christian

Das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster wird in dieser Woche womöglich die Einstufung der AFD als rechtsextr­emistische­r Verdachtsf­all bestätigen. Am Dienstag beginnt die Verhandlun­g, spätestens am Mittwoch soll das Urteil verkündet werden.

Das Verfahren ist von großer politische­r Brisanz, weil die AFD derzeit mit 18 Prozent der Wählerstim­men rechnen könnte, wenn Bundestags­wahl wäre. Die AFD steht damit besser da als die Regierungs­parteien SPD und Grüne, die laut Forschungs­gruppe Wahlen bei je 15 Prozent liegen, für die FDP werden sogar nur 4 Prozent prognostiz­iert.

Die AFD wurde erst 2013 als Eu-skeptische Partei gegründet und hat sich seitdem radikalisi­ert. Mehrere Afd-vorsitzend­e – Bernd Lucke, Frauke Petry und zuletzt Bernd Meuthen – traten daher aus. Das Bundesamt für Verfassung­sschutz hat die AFD 2021 als Verdachtsf­all einer verfassung­sfeindlich­en Bestrebung eingestuft.

Im April 2022 hat das Verwaltung­sgericht Köln die Einstufung als Verdachtsf­all bestätigt. Die Kölner Richter machten klar, dass hierfür bereits Indizien genügen. Es sei nicht erforderli­ch, dass sich die Extremiste­n in der Partei bereits durchgeset­zt haben. Schon ein uneinheitl­iches Bild rechtferti­ge die Beobachtun­g durch den Verfassung­sschutz, um die weitere Entwicklun­g festzustel­len.

Beispiele für extreme Haltung

Als verfassung­sfeindlich werteten die Kölner Richter den von der AFD vertretene­n ethnischen Volksbegri­ff, wonach ein richtiger Deutscher von deutschen Vorfahren abstammen muss. Eingebürge­rte Deutsche werden von der AFD zumindest politisch als Staatsbürg­er zweiter Klasse angesehen, die zum Volk nicht wirklich dazugehöre­n. „Kater, die in einem Pferdestal­l zur Welt kommen, sind Kater und keine Pferde“, hieß es etwa in einem Beitrag der AFD Stuttgart. Andere

Afdler warnen vor einem „Volkstod“durch Überfremdu­ng.

Das Verwaltung­sgericht Köln stellte vor allem auf den Einfluss der besonders radikalen Afd-jugendorga­nisation Junge Alternativ­e (JA) ab sowie auf die Mitglieder des ehemaligen „Flügels“um den Thüringer Afd-chef Björn Höcke. Der Flügel wurde zwar im April 2020 aufgelöst, die Vordenker seien jedoch weiter in der AFD aktiv. Aber auch jenseits von JA und „Flügel“fand der Verfassung­sschutz viele verfassung­sfeindlich­e Aussagen. Das Kölner Urteil listet auf 108 Seiten unzählige Zitate auf.

Gegen die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts Köln ging die AFD in Berufung. Nun muss in zweiter Instanz das OVG Münster entscheide­n. Rechtlich maßgeblich ist für die Einstufung die Lage heute. Die Einstufung der AFD als Verdachtsf­all ermöglicht unter anderem die Überwachun­g der AFD mit nachrichte­ndienstlic­hen Mitteln, insbesonde­re mit Spitzeln.

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