Datenaustausch in der EU soll besser werden
Justiz Baden-württemberg mit Vorstoß erfolgreich: Zentrales Informationssystem soll künftig auch Vorstrafen und Fingerabdrücke von Nicht-eu-bürgern erfassen. Von Jens Schmitz
Das Reagieren auf Defizite ist eine wichtige Aufgabe der Justizpolitik. Guido Wolf Baden-württembergs Justizminister
Der international beachtete Mordfall an der Freiburgerin Maria L. wird Auswirkungen auf das Europarecht haben: Die EU-KOMmission greift in einem Verordnungsentwurf zwei baden-württembergische Initiativen auf, die den Austausch über straffällig gewordene Zuwanderer erleichtern sollen.
Der im Freiburger Fall beschuldigte Flüchtling war schon in Griechenland wegen einer versuchten Tötung verurteilt worden, doch die Ermittler hatten das zunächst nicht erfahren (siehe Info-kasten).
„Es ist eine wichtige Aufgabe der Justizpolitik, auf auftretende Defizite zu reagieren“, sagte Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) dieser Zeitung. „Der Fall des Ermittlungsverfahrens um das schreckliche Tötungsdelikt in Freiburg hat uns vor Augen geführt, dass es kein Abfragesystem für Vorstrafen von Nicht-eu-bürgern, die aus anderen Eu-staaten zu uns kommen, gibt.“
Baden-württemberg hatte im Frühjahr im Bundesrat eine Entschließung zum Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS) initiiert. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, bei der Eu-kommission dafür zu kämpfen, dass ECRIS nicht mehr nur Informationen zu verurteilten Eu-bürgern bereitstellt, sondern auch solche zu Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen.
Bisher müssen Behörden solche Angaben bei den in Frage kommenden Mitgliedstaaten einzeln einholen, bei ungeklärtem Einreiseweg also bei allen. Das gilt als mitverantwortlich dafür, dass bei Verfahren gegen Menschen aus Drittstaaten nicht immer vollständige Angaben vorliegen. Unter Wolfs Federführung hat das Land sich deshalb auch in diesen Fällen für ein zentrales System ausgesprochen.
Im Juli lancierte das Land zusammen mit Rheinland-pfalz über die Justizministerkonferenz noch einen Vorstoß: Als Identifizierungsmerkmal sollen auch Fingerabdruckdateien in ECRIS aufgenommen werden. Das solle helfen, „auch bei fehlenden oder unvollständigen Ausweispapieren, bei der Verwendung von Aliasnamen bzw. bei falscher oder unvollständiger Erfassung von Personaldaten einen Übereinstimmung der Identität festzustellen“.
Inzwischen hat die EU-KOMmission einen Verordnungsvorschlag zur ECRIS-REFORM präsentiert, der die beiden Forderungen erfüllt. Der Bundesrat hat die „zeitnahe Umsetzung“in seiner jüngsten Sitzung begrüßt. In dem Entwurf wird nicht nur auf schnelles Erkenntnisinteresse bei der Terrorbekämpfung hingewiesen, sondern auch auf den Freiburger Mordfall angespielt: Im Lauf des Jahres 2016 sei deutlich geworden, dass dezentrale Systeme mit „technischen Probleme(n) verbunden“seien, heißt es darin.
„Ich freue mich, dass unsere erfolgreiche Initiative im Bundesrat zu einer schnellen Reaktion der Eu-kommission beigetragen hat und nun eine Verordnung in Aussicht ist“, sagte Justizminister Wolf am Donnerstag. Das sei auch ein wichtiges Zeichen dafür, „dass die EU in der Lage ist, in der Sicherheitspolitik auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren.“
Der Vorschlag der Kommission muss jetzt noch vom Europäischen Parlament und Rat beschlossen werden.