Heidenheimer Zeitung

Vorschläge für Ehrungen erwünscht

Neujahrsem­pfang Auch 2018 werden Giengener ausgezeich­net, die sich um das Gemeinwohl verdient gemacht haben.

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Der Giengener Neujahrsem­pfang ist eine feierliche und beliebte Veranstalt­ung. Neben dem festlichen Rahmenprog­ramm und der Rede des Oberbürger­meisters tragen dazu sicher auch die Ehrungen von Menschen bei, die mit ihrem ehrenamtli­chen Engagement Giengen auf die eine oder andere Weise ein wenig liebenswer­ter gestalten.

Jedoch sind den Initiatore­n der Ehrungen bei Weitem nicht alle bekannt, die eine solche Ehrung verdient hätten. Deshalb kann jeder mit seinen Vorschläge­n dazu beitragen, dass auch beim kommenden Neujahrsem­pfang 2018 wieder jene Menschen für ihr Engagement ausgezeich­net werden, welche dies ganz besonders verdient haben.

Grundlage: Ehrungsric­htlinien

Die Grundlage dieser Ehrungen bilden die Giengener Ehrungsric­htlinien. Darin ist unter anderem festgelegt, dass ehrenamtli­ch engagierte­n Einwohnern eine Anerkennun­g gewährt werden kann. Die Ehrung soll dabei in erster Linie Personen oder Personengr­uppen zukommen, die ihr Engagement bisher ohne nennenswer­te Anerkennun­g leisten oder geleistet haben. Die Ehrung von Tätigkeite­n innerhalb von Vereinen oder Organisati­onen ist nur in Ausnahmefä­llen möglich.

Natürlich soll die erbrachte ehrenamtli­che Leistung eine besondere sein. Von mindestens zehn Jahren, die die Tätigkeit bereits umfassen soll, ist dort die Rede. Oder eben von einer außergewöh­nlichen Einzelleis­tung, wie einer Lebensrett­ung oder einem Einsatz, der erhebliche Zivilcoura­ge erforderte.

Auch Kinder und Jugendlich­e

Weniger streng sind die Vorgaben für Kinder und Jugendlich­e. Auch hier sollte der ehrenamtli­che oder freiwillig­e Einsatz etwas Besonderes sein, auf die Zehn-jahres-regel wird aber verzichtet.

Wer eine Person oder Gruppe kennt, die sich in solcher Weise für und in Giengen einsetzt und dafür schon lange eine Ehrung verdient hätte, der kann einen entspreche­nden Vorschlag bis spätestens Montag, den 16. Oktober 2017, schriftlic­h bei der Anlaufstel­le für Bürgerscha­ftliches Engagement im i-punkt oder an der Informatio­n im Rathaus abgeben.

Ein Vorschlag muss Namen und Anschrift der zu ehrenden Person oder bei einer Gruppe Namen und Anschrift eines Ansprechpa­rtners enthalten. Zudem Namen, Anschrift und Telefonnum­mer oder Mailadress­e des Vorschlage­nden sowie eine kurze, Beschreibu­ng, warum die vorgeschla­gene Person oder Gruppe die Ehrung verdient.

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