Vorschläge für Ehrungen erwünscht
Neujahrsempfang Auch 2018 werden Giengener ausgezeichnet, die sich um das Gemeinwohl verdient gemacht haben.
Der Giengener Neujahrsempfang ist eine feierliche und beliebte Veranstaltung. Neben dem festlichen Rahmenprogramm und der Rede des Oberbürgermeisters tragen dazu sicher auch die Ehrungen von Menschen bei, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement Giengen auf die eine oder andere Weise ein wenig liebenswerter gestalten.
Jedoch sind den Initiatoren der Ehrungen bei Weitem nicht alle bekannt, die eine solche Ehrung verdient hätten. Deshalb kann jeder mit seinen Vorschlägen dazu beitragen, dass auch beim kommenden Neujahrsempfang 2018 wieder jene Menschen für ihr Engagement ausgezeichnet werden, welche dies ganz besonders verdient haben.
Grundlage: Ehrungsrichtlinien
Die Grundlage dieser Ehrungen bilden die Giengener Ehrungsrichtlinien. Darin ist unter anderem festgelegt, dass ehrenamtlich engagierten Einwohnern eine Anerkennung gewährt werden kann. Die Ehrung soll dabei in erster Linie Personen oder Personengruppen zukommen, die ihr Engagement bisher ohne nennenswerte Anerkennung leisten oder geleistet haben. Die Ehrung von Tätigkeiten innerhalb von Vereinen oder Organisationen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Natürlich soll die erbrachte ehrenamtliche Leistung eine besondere sein. Von mindestens zehn Jahren, die die Tätigkeit bereits umfassen soll, ist dort die Rede. Oder eben von einer außergewöhnlichen Einzelleistung, wie einer Lebensrettung oder einem Einsatz, der erhebliche Zivilcourage erforderte.
Auch Kinder und Jugendliche
Weniger streng sind die Vorgaben für Kinder und Jugendliche. Auch hier sollte der ehrenamtliche oder freiwillige Einsatz etwas Besonderes sein, auf die Zehn-jahres-regel wird aber verzichtet.
Wer eine Person oder Gruppe kennt, die sich in solcher Weise für und in Giengen einsetzt und dafür schon lange eine Ehrung verdient hätte, der kann einen entsprechenden Vorschlag bis spätestens Montag, den 16. Oktober 2017, schriftlich bei der Anlaufstelle für Bürgerschaftliches Engagement im i-punkt oder an der Information im Rathaus abgeben.
Ein Vorschlag muss Namen und Anschrift der zu ehrenden Person oder bei einer Gruppe Namen und Anschrift eines Ansprechpartners enthalten. Zudem Namen, Anschrift und Telefonnummer oder Mailadresse des Vorschlagenden sowie eine kurze, Beschreibung, warum die vorgeschlagene Person oder Gruppe die Ehrung verdient.