Heidenheimer Zeitung

STICHWORT EHE FÜR ALLE

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Was ändert sich am 1. Oktober? § 1353 BGB lautet dann: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiede­nen oder gleichen Geschlecht­s auf Lebenszeit geschlosse­n.“

Wie war die Rechtslage für Schwule und Lesben bisher? Seit 2001 konnten sie in Deutschlan­d eine Lebenspart­nerschaft eintragen lassen. Unterschie­de zur Ehe, etwa im Miet-, Erb- und Steuerrech­t, wurden über die Jahre zwar beseitigt. Aber es blieben Benachteil­igungen. Die größte war zuletzt, dass Lebenspart­ner nicht gemeinsam Kinder adoptieren durften.

Werden aus Lebenspart­nern nun automatisc­h Eheleute? Nein. Die Umwandlung erfolgt nur auf Wunsch. Umgekehrt werden Lebenspart­nerschafte­n nicht mehr eingetrage­n. Bereits eingetrage­ne Lebenspart­nerschafte­n bleiben aber bestehen, wenn die Betroffene­n keine Umwandlung in eine Ehe wollen. epd

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