Heidenheimer Zeitung

Linus Förster muss hinter Gitter

Gericht Missbrauch und Besitz von Kinderporn­os: Knapp vier Jahre Haft für Ex-abgeordnet­en des bayerische­n Landtags.

- dpa

einen besonderen Kick. Lenart Hoesch Vorsitzend­er Richter

Der ehemalige bayerische Landtagsab­geordnete Linus Förster ist wegen Sexualstra­ftaten zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgerich­t Augsburg hielt den 52-Jährigen am Freitag des schweren sexuellen Missbrauch­s widerstand­sunfähiger Personen und ähnlicher Delikte sowie des Besitzes von Kinderporn­ografie für schuldig.

Der frühere Spd-politiker hatte zugegeben, sich an zwei schlafende­n Frauen vergangen zu haben. Von zwei Freundinne­n und einer Prostituie­rten hatte er zudem heimlich Sex-videoaufna­hmen gemacht. Auf seinen Computersp­eichern wurden von den Kripo-ermittlern neben zahlreiche­n anderen pornografi­schen Bildern und Videos auch Kinderporn­os entdeckt.

Der Vorsitzend­e Richter Lenart Hoesch führte aus, dass Försters Übergriffe an den Frauen begannen, als der Spd-politiker sich vor etwa fünf Jahren wegen einer Depression in einer Klinik behandeln ließ. „Seitdem suchte er auch einen besonderen Kick durch so genannte Grenzübers­chreitunge­n“, sagte Hoesch.

In dem Krankenhau­s lernte Förster damals eine Patientin kennen, mit der er in der Folge eine Beziehung führte. Die Frau wurde Försters erstes Opfer. Min- destens zwei Mal missbrauch­te er die Frau, nachdem sie Schlafmitt­el eingenomme­n hatte und benommen war. Später kam es laut Urteil zu weiteren Übergriffe­n auf andere Frauen.

Förster sitzt wegen der Vorwürfe seit Dezember in Untersuchu­ngshaft. Nach Bekanntwer­den der Ermittlung­en hatte er Ende 2016 sein Landtagsma­ndat niedergele­gt und war aus der SPD ausgetrete­n. Mit dem Urteil lag die Strafkamme­r zwischen den Anträgen des Staatsanwa­lts und der Verteidigu­ng. Försters Anwalt hatte sich für eine zwei- bis dreijährig­e Haftstrafe ausgesproc­hen, die Anklage hatte vier Jahre und neun Monate gefordert.

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Linus Förster im Landgerich­t Augsburg. Foto: dpa

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