Staatsanwalt spricht von Blutrache
Ein 46-Jähriger aus Göppingen ist angeklagt, mit einem Mittäter einen 19-Jährigen an einem Anglersee heimtückisch ermordet zu haben.
Mit einem Umschlag verbirgt der schmächtige Angeklagte sein Gesicht, als er in Fußfesseln bei laufenden Kameras und Blitzlichtgewitter in den Verhandlungssaal des Ulmer Landgerichts geführt wird. Das Medieninteresse an dem Prozess, in dem es nach Auffassung der Staatsanwaltschaft um Blutrache unter albanischen Familien geht, ist groß. Familienangehörige des Angeklagten und des Opfers sitzen im Publikum, als der Vorsitzende Richter Gerd Gugenhan gestern die Verhandlung am Ulmer Schwurgericht eröffnet.
Der 46-jährige Angeklagte, ein Deutscher mit albanischen Wurzeln, lebte in Göppingen, wo er eine Autowaschstraße betrieb. Er wird beschuldigt, im April 2017 mit einem Mittäter „heimtückisch und aus niederen Beweggründen“einen 19-jährigen Albaner ermordet zu haben, führte der Leitende Oberstaatsanwalt Christof Lehr aus. Nach dem Mittäter wird noch gefahndet.
Schläge mit dem Hammer
Dem Opfer sei bei einem Treffen am Rößlesee in Erbach (Alb-donau-kreis) plötzlich eine Plastiktüte über den Kopf gezogen worden. Dann versetzten sie ihm laut Anklage mit einem Hammer mit voller Wucht mindestens neun Schläge auf seinen Kopf. Die Verletzungen seien so schwer gewesen, dass sie sofort zum „beabsichtigten Tod“führten. Die Leiche wurde mit einer Betonsäule in eine Plastikplane gewickelt und im benachbarten, trüben Anglersee versenkt. Dort tauchte sie aber nach einem Monat wieder auf und wurde von einem Angler entdeckt.
Hinter der brutalen Tat stecke die „Fortsetzung der Blutrache“, sagte Lehr. „Kanun“ist der albanische Ausdruck dafür: Wenn ein Mann einer Familie getötet worden ist, soll ein Mann der anderen Familie dafür sterben, um in deren Augen das Gleichgewicht in der Gesellschaft wiederherzustellen. Die Blutrache gilt nur für männliche Familienangehörige, Kinder bis 18 Jahren sind davon ausgenommen.
Zwischen der Familie des Opfers und einer dem Angeklagten nahestehenden Familie werde seit Jahren blutige Rache genommen. Ein Mitglied dieser Familie ist von einem Onkel des 19-Jährigen vor 18 Jahren in Albanien getötet worden. In der Folge wurden der Vater und ein Onkel des 19-Jährigen erschossen. 2016 dann habe die andere Familie beschlossen, auch den inzwischen 19-Jährigen zu töten. Der Angeklagte und sein Mittäter hätten zugesagt mitzuwirken.
Der Angeklagte habe das Opfer in Steinfurt (Nordrhein-westfalen) ausfindig gemacht und ein aktuelles Foto von ihm besorgt. Unter einem falschen Namen habe sich dann der Mittäter dessen Vertrauen erschlichen und ihn wegen eines vermeintlichen Drogengeschäfts kontaktiert. Er vereinbarte ein Treffen und lockte den 19-Jährigen „zum Zwecke der Tötung“in eine Falle. Die beiden fuhren mit dem ICE von Düsseldorf nach Stuttgart. Der Angeklagte habe sie „höchstwahrscheinlich“abgeholt und mit seinem Mercedes nach Erbach gebracht.
Da der 46-Jährige Mitglied des Eislinger Fischereivereins ist, der den Rößlesee gepachtet hat, habe er einen Schlüssel besessen, um das Tor zum Grundstück zu öffnen. Der 46-Jährige, der in U-haft sitzt, bestritt, an der Tötung des 19-Jährigen beteiligt gewesen zu sein. Vielmehr habe er aus Angst um sich und seine Familie auf Anweisungen seines Landsmanns hin Handlangerdienste übernommen, etwa die Plastikplane in einem Göppinger Baumarkt gekauft und sein Auto zur Verfügung gestellt. Am Erbacher Rößlesee sei er im April 2017 mehrfach in Begleitung gewesen, aber nicht am Tag des Verbrechens.
Der Prozess wird am 7. Mai fortgesetzt. Angehörige des Angeklagten, darunter Ehefrau, Bruder, Neffe und Schwester, machten gestern von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Damit kommen sie nicht mehr als Zeugen in Betracht.