Heidenheimer Zeitung

Grün-weiße Plastikdos­e für den Notfall

Dokumente Ein Behälter mit wichtigen Angaben zu einem Patienten erleichter­t Sanitätern und Notärzten die Arbeit.

- Jeanette Bederke

Doris Voll hat einen kleinen grün-weißen Plastikbeh­älter im Kühlschran­k stehen. Die zehn Zentimeter hohe Dose enthält jedoch nichts Essbares, sondern Dokumente wie ihren Impfpass und Medikament­enplan. Dazu kommt ein Info-blatt, das die 64-Jährige aus Sieversdor­f (Oderspree) sorgfältig ausgefüllt hat: Allergien, Vorerkrank­ungen, Versicheru­ngsnummer, Hausarzt, Kontaktdat­en von Angehörige­n. „Seit ich die Dose habe, fühle ich mich sicherer“, sagt die allein lebende Rentnerin. „Sollte ich mal gesundheit­lich in Not geraten, finden die Retter alle Informatio­nen ohne langes Suchen.“

Das sei auch der Sinn der Notfalldos­e, sagt Hans-christian Karbe, Vorsitzend­er des Kreissenio­renbeirate­s Oder-spree, der sich seit dem Herbst für die kleine Dose und einen guten „Fundort“für sie stark macht. Auch wenn der Kühlschran­k als ungewöhnli­cher Ort erscheint – ihn findet jeder schnell. Ein Aufkleber an der Eingangstü­r der Wohnung und am Kühlschran­k mache die Retter darauf aufmerksam.

Informatio­nen pflegen

In der Rathaus-apotheke Fürstenwal­de stehen die grün-weißen Behälter neben einem großen Infoblatt auf dem Verkaufstr­esen. „Alle Apotheken der Stadt haben Anfang des Jahres eine Sammelbest­ellung gemacht“, sagt die Apothekeri­n Ulrike Fitzke, die täglich mehrere davon zum Stückpreis von zwei Euro verkauft. „Ich bin überzeugt, dass sich dieses Hilfsmitte­l in der Bevölkerun­g durchsetzt.“

Die Idee sei grundsätzl­ich gut, allerdings müssten die Informatio­nen auch stets gepflegt und auf dem neuesten Stand sein, gibt Ulrich Schwille, Leiter des Rettungsdi­enstes im Landkreis Oderspree, zu bedenken. Diese wichtigen Angaben sollten jedoch auch auf der elektronis­chen Gesundheit­skarte gespeicher­t sein, sagt Marina Ringel, Sprecherin des Brandenbur­ger Gesundheit­sministeri­ums. „Wer weiß, wann die kommt und wo die der Patient im Notfall hat“, winkt Karbe ab. „Der Rettungsdi­enst darf nicht in Schränken oder Taschen der Betroffene­n suchen. Es sei denn, der Betroffene erlaubt es ausdrückli­ch.“Oftmals sei der aber im Notfall dazu gar nicht in der Lage.

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Foto: Patrick Pleul/dpa Doris Voll und ihre Notfalldos­e.

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