Grün-weiße Plastikdose für den Notfall
Dokumente Ein Behälter mit wichtigen Angaben zu einem Patienten erleichtert Sanitätern und Notärzten die Arbeit.
Doris Voll hat einen kleinen grün-weißen Plastikbehälter im Kühlschrank stehen. Die zehn Zentimeter hohe Dose enthält jedoch nichts Essbares, sondern Dokumente wie ihren Impfpass und Medikamentenplan. Dazu kommt ein Info-blatt, das die 64-Jährige aus Sieversdorf (Oderspree) sorgfältig ausgefüllt hat: Allergien, Vorerkrankungen, Versicherungsnummer, Hausarzt, Kontaktdaten von Angehörigen. „Seit ich die Dose habe, fühle ich mich sicherer“, sagt die allein lebende Rentnerin. „Sollte ich mal gesundheitlich in Not geraten, finden die Retter alle Informationen ohne langes Suchen.“
Das sei auch der Sinn der Notfalldose, sagt Hans-christian Karbe, Vorsitzender des Kreisseniorenbeirates Oder-spree, der sich seit dem Herbst für die kleine Dose und einen guten „Fundort“für sie stark macht. Auch wenn der Kühlschrank als ungewöhnlicher Ort erscheint – ihn findet jeder schnell. Ein Aufkleber an der Eingangstür der Wohnung und am Kühlschrank mache die Retter darauf aufmerksam.
Informationen pflegen
In der Rathaus-apotheke Fürstenwalde stehen die grün-weißen Behälter neben einem großen Infoblatt auf dem Verkaufstresen. „Alle Apotheken der Stadt haben Anfang des Jahres eine Sammelbestellung gemacht“, sagt die Apothekerin Ulrike Fitzke, die täglich mehrere davon zum Stückpreis von zwei Euro verkauft. „Ich bin überzeugt, dass sich dieses Hilfsmittel in der Bevölkerung durchsetzt.“
Die Idee sei grundsätzlich gut, allerdings müssten die Informationen auch stets gepflegt und auf dem neuesten Stand sein, gibt Ulrich Schwille, Leiter des Rettungsdienstes im Landkreis Oderspree, zu bedenken. Diese wichtigen Angaben sollten jedoch auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sein, sagt Marina Ringel, Sprecherin des Brandenburger Gesundheitsministeriums. „Wer weiß, wann die kommt und wo die der Patient im Notfall hat“, winkt Karbe ab. „Der Rettungsdienst darf nicht in Schränken oder Taschen der Betroffenen suchen. Es sei denn, der Betroffene erlaubt es ausdrücklich.“Oftmals sei der aber im Notfall dazu gar nicht in der Lage.