Heidenheimer Zeitung

Wer schweigt, muss zahlen

- Epd

Kassel. Hartz-iv-bezieher müssen bei vorsätzlic­h verschwieg­enem Vermögen sämtliche Leistungen zurückzahl­en. Dies gilt selbst dann, wenn die erhaltenen Hilfeleist­ungen in der Gesamtsumm­e viel größer sind als das verschwieg­ene Vermögen, urteilte das Bundessozi­algericht. In einem Fall erhielt der Kläger sieben Jahre lang Hartz IV, im zweiten Fall zwei Jahre lang. Die Betroffene­n hatten Vermögen von 19 200 beziehungs­weise 5300 Euro verschwieg­en.

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