Wer schweigt, muss zahlen
Kassel. Hartz-iv-bezieher müssen bei vorsätzlich verschwiegenem Vermögen sämtliche Leistungen zurückzahlen. Dies gilt selbst dann, wenn die erhaltenen Hilfeleistungen in der Gesamtsumme viel größer sind als das verschwiegene Vermögen, urteilte das Bundessozialgericht. In einem Fall erhielt der Kläger sieben Jahre lang Hartz IV, im zweiten Fall zwei Jahre lang. Die Betroffenen hatten Vermögen von 19 200 beziehungsweise 5300 Euro verschwiegen.