Neue Täter-datei nach Freiburger Mord geplant
Der Austausch von Informationen soll besser werden. Justizminister Wolf sieht Drittstaatler als Problem.
Stuttgart. Der international beachtete Mord an der Freiburger Studentin Maria Ladenburger soll Folgen für das Europarecht haben, doch um die Details wird noch gerungen. In einem Schreiben an Europa-abgeordnete wirbt Baden-württembergs Minister für Justiz und Europa, Guido Wolf (CDU), dafür, Verurteilungen von Eu-bürgern unter bestimmten Umständen auch in einer Datenbank für Drittstaatsangehörige zu erfassen. Und zwar dann, wenn sie zusätzlich eine Nicht-eustaatsangehörigkeit haben. „Nur so können Schutzlücken geschlossen werden“, heißt es in seinem Brief, der dieser Zeitung vorliegt. Im Unterschied zum Europäischen Rat und der EU-KOM- mission unterstützt das Parlament sein Ansinnen bislang nicht.
Nach dem Freiburger Mord im Oktober 2016 hat die Eu-kommission zwei baden-württembergische Verordnungsvorschläge aufgegriffen, die den Austausch über straffällig gewordene Zuwanderer erleichtern sollen. Der im Freiburger Fall verurteilte Flüchtling Hussein K. war bereits in Griechenland wegen einer versuchten Tötung verurteilt worden, doch die Ermittler hatten das zunächst nicht erfahren.
Beide Reformvorhaben betreffen das Europäische Strafregisterinformationssystem (Ecris). Es soll nicht mehr nur Informationen zu verurteilten Eu-bürgern bereitstellten, sondern auch solche zu Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen („Third Country Nationals“/tcn). Eine separate Datenbank dafür soll Ecristcn heißen. Bislang müssen Behörden und Gerichte entsprechende Angaben bei den in Frage kommenden Eu-mitgliedstaaten einzeln einholen, bei ungeklärtem Einreiseweg also bei allen. Deshalb fehlen manchmal Angaben.
Auch Fingerabdrücke speichern
Zudem sollen als Identifizierungsmerkmal auch Fingerabdruckdateien in Ecris-tcn aufgenommen werden. Das soll die Feststellung der Person auch bei fehlenden oder unvollständigen Daten gewährleisten.
Er freue sich, schreibt Wolf nun, dass das Verfahren inzwischen zwischen Kommission, Rat und Parlament abgestimmt werde. Umstritten sei, ob Verurteilungen von Personen, die neben einer EU- eine Drittstaatsangehörigkeit haben, in beiden Dateien registriert werden sollen. Parlamentarier befürchten, Eu-angehörige mit doppelter Staatsangehörigkeit bei einem Zweifach-eintrag zu diskriminieren. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten hat sich dagegen ausgesprochen.
Doch Wolf warnt davor, die Verurteilung einer Person mit Doppelstaatsbürgerschaft nur unter der Eu-staatsangehörigkeit in Ecris einzutragen. „Wird gegen die Person später in einem anderen Mitgliedstaat ein Strafverfahren geführt und verheimlicht sie dort ihre Eu-staatsangehörigkeit, wird nur in Ecris-tcn eine Überprüfung erfolgen“, schreibt er. Die frühere Verurteilung wäre darin nicht enthalten. kritisiert Wolf. „Ich will Opfern von Straftaten nicht erklären müssen, dass wir von einer einschlägigen Vorstrafe nichts wussten, weil wir die Sorge hatten, der Straftäter könne sich als Eu-bürger zweiter Klasse fühlen.“Wer einen Eintrag in Ecris-tcn vermeiden wolle, müsse sich nur an Recht und Gesetz halten.