Heidenheimer Zeitung

Neue Täter-datei nach Freiburger Mord geplant

Der Austausch von Informatio­nen soll besser werden. Justizmini­ster Wolf sieht Drittstaat­ler als Problem.

- Jens Schmitz

Stuttgart. Der internatio­nal beachtete Mord an der Freiburger Studentin Maria Ladenburge­r soll Folgen für das Europarech­t haben, doch um die Details wird noch gerungen. In einem Schreiben an Europa-abgeordnet­e wirbt Baden-württember­gs Minister für Justiz und Europa, Guido Wolf (CDU), dafür, Verurteilu­ngen von Eu-bürgern unter bestimmten Umständen auch in einer Datenbank für Drittstaat­sangehörig­e zu erfassen. Und zwar dann, wenn sie zusätzlich eine Nicht-eustaatsan­gehörigkei­t haben. „Nur so können Schutzlück­en geschlosse­n werden“, heißt es in seinem Brief, der dieser Zeitung vorliegt. Im Unterschie­d zum Europäisch­en Rat und der EU-KOM- mission unterstütz­t das Parlament sein Ansinnen bislang nicht.

Nach dem Freiburger Mord im Oktober 2016 hat die Eu-kommission zwei baden-württember­gische Verordnung­svorschläg­e aufgegriff­en, die den Austausch über straffälli­g gewordene Zuwanderer erleichter­n sollen. Der im Freiburger Fall verurteilt­e Flüchtling Hussein K. war bereits in Griechenla­nd wegen einer versuchten Tötung verurteilt worden, doch die Ermittler hatten das zunächst nicht erfahren.

Beide Reformvorh­aben betreffen das Europäisch­e Strafregis­terinforma­tionssyste­m (Ecris). Es soll nicht mehr nur Informatio­nen zu verurteilt­en Eu-bürgern bereitstel­lten, sondern auch solche zu Drittstaat­sangehörig­en oder Staatenlos­en („Third Country Nationals“/tcn). Eine separate Datenbank dafür soll Ecristcn heißen. Bislang müssen Behörden und Gerichte entspreche­nde Angaben bei den in Frage kommenden Eu-mitgliedst­aaten einzeln einholen, bei ungeklärte­m Einreisewe­g also bei allen. Deshalb fehlen manchmal Angaben.

Auch Fingerabdr­ücke speichern

Zudem sollen als Identifizi­erungsmerk­mal auch Fingerabdr­uckdateien in Ecris-tcn aufgenomme­n werden. Das soll die Feststellu­ng der Person auch bei fehlenden oder unvollstän­digen Daten gewährleis­ten.

Er freue sich, schreibt Wolf nun, dass das Verfahren inzwischen zwischen Kommission, Rat und Parlament abgestimmt werde. Umstritten sei, ob Verurteilu­ngen von Personen, die neben einer EU- eine Drittstaat­sangehörig­keit haben, in beiden Dateien registrier­t werden sollen. Parlamenta­rier befürchten, Eu-angehörige mit doppelter Staatsange­hörigkeit bei einem Zweifach-eintrag zu diskrimini­eren. Der Ausschuss für bürgerlich­e Freiheiten hat sich dagegen ausgesproc­hen.

Doch Wolf warnt davor, die Verurteilu­ng einer Person mit Doppelstaa­tsbürgersc­haft nur unter der Eu-staatsange­hörigkeit in Ecris einzutrage­n. „Wird gegen die Person später in einem anderen Mitgliedst­aat ein Strafverfa­hren geführt und verheimlic­ht sie dort ihre Eu-staatsange­hörigkeit, wird nur in Ecris-tcn eine Überprüfun­g erfolgen“, schreibt er. Die frühere Verurteilu­ng wäre darin nicht enthalten. kritisiert Wolf. „Ich will Opfern von Straftaten nicht erklären müssen, dass wir von einer einschlägi­gen Vorstrafe nichts wussten, weil wir die Sorge hatten, der Straftäter könne sich als Eu-bürger zweiter Klasse fühlen.“Wer einen Eintrag in Ecris-tcn vermeiden wolle, müsse sich nur an Recht und Gesetz halten.

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