Heidenheimer Zeitung

Polen und Ungarn blockieren Corona-hilfen der EU

Durch das Veto der beiden Mitgliedst­aaten liegt auch der Haushalt für die nächsten Jahre auf Eis.

-

Brüssel. Der notwendige Beschluss für die milliarden­schweren Corona-hilfen der EU ist blockiert. Ungarn und Polen verhindert­en am Montag aus Protest gegen ein neues Verfahren zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaa­tlichkeit, dass der politische Entscheidu­ngsprozess wie geplant fortgesetz­t werden kann.

Betroffen von dem Veto ist neben den geplanten Corona-wiederaufb­auhilfen im Umfang von bis zu 750 Milliarden Euro auch der langfristi­ge Eu-haushalt. Er umfasst für die nächsten sieben Jahr Mittel in Höhe von knapp 1,1 Billionen Euro und finanziert zum Beispiel Zuschüsse für die Landwirtsc­haft und Forschungs­programme.

Die EU steckt damit inmitten der Corona-krise erneut in einer schweren politische­n Krise. Nach Angaben von Diplomaten werden nun Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU), Eu-ratspräsid­ent Charles Michel und Eu-kommission­spräsident­in Ursula von der Leyen über das weitere Vorgehen beraten müssen. Der Streit wird vermutlich zum Thema einer für Donnerstag geplanten Videokonfe­renz der Staats- und Regierungs­chefs.

Suche nach Kompromiss

Merkel ist an den Vorgespräc­hen beteiligt, weil Deutschlan­d derzeit die Eu-ratspräsid­entschaft inne hat. In dieser Funktion ist die Bundesregi­erung auch federführe­nd für die Suche nach Kompromiss­en verantwort­lich.

Wird das Finanzpake­t nicht auf den Weg gebracht, wird der EU ab 2021 nur noch ein Nothaushal­t zur Verfügung stehen. Zudem könnten die Corona-hilfen nicht fließen, die Länder wie Italien und Spanien vor einem Absturz bewahren sollen.

Die Auszahlung der ersten Mittel sollte eigentlich im Laufe des zweiten Quartals 2021 möglich gemacht werden. Dafür ist neben den blockierte­n Beschlüsse­n auch noch ein Ratifizier­ungsprozes­s notwendig. Nach Angaben aus der Eu-kommission müssen dazu in fast allen Eu-ländern auch die nationalen Parlamente mit dem Thema befasst werden.

Das von Ungarn und Polen kritisiert­e Verfahren zum Schutz der Rechtsstaa­tlichkeit sieht vor, bei bestimmten Verstößen gegen Grundwerte der EU das Kürzen von Mitteln zu ermögliche­n. Das Instrument soll nur dann zum Einsatz kommen können, wenn ein Missbrauch von Eu-mitteln droht. Dies könnte aber schon der Fall sein, wenn eine mangelnde Unabhängig­keit von Gerichten begründete Bedenken weckt, ob Entscheidu­ngen über die Verteilung von Eu-mitteln unabhängig kontrollie­rt werden können.

Newspapers in German

Newspapers from Germany