Polen und Ungarn blockieren Corona-hilfen der EU
Durch das Veto der beiden Mitgliedstaaten liegt auch der Haushalt für die nächsten Jahre auf Eis.
Brüssel. Der notwendige Beschluss für die milliardenschweren Corona-hilfen der EU ist blockiert. Ungarn und Polen verhinderten am Montag aus Protest gegen ein neues Verfahren zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit, dass der politische Entscheidungsprozess wie geplant fortgesetzt werden kann.
Betroffen von dem Veto ist neben den geplanten Corona-wiederaufbauhilfen im Umfang von bis zu 750 Milliarden Euro auch der langfristige Eu-haushalt. Er umfasst für die nächsten sieben Jahr Mittel in Höhe von knapp 1,1 Billionen Euro und finanziert zum Beispiel Zuschüsse für die Landwirtschaft und Forschungsprogramme.
Die EU steckt damit inmitten der Corona-krise erneut in einer schweren politischen Krise. Nach Angaben von Diplomaten werden nun Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Eu-ratspräsident Charles Michel und Eu-kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen über das weitere Vorgehen beraten müssen. Der Streit wird vermutlich zum Thema einer für Donnerstag geplanten Videokonferenz der Staats- und Regierungschefs.
Suche nach Kompromiss
Merkel ist an den Vorgesprächen beteiligt, weil Deutschland derzeit die Eu-ratspräsidentschaft inne hat. In dieser Funktion ist die Bundesregierung auch federführend für die Suche nach Kompromissen verantwortlich.
Wird das Finanzpaket nicht auf den Weg gebracht, wird der EU ab 2021 nur noch ein Nothaushalt zur Verfügung stehen. Zudem könnten die Corona-hilfen nicht fließen, die Länder wie Italien und Spanien vor einem Absturz bewahren sollen.
Die Auszahlung der ersten Mittel sollte eigentlich im Laufe des zweiten Quartals 2021 möglich gemacht werden. Dafür ist neben den blockierten Beschlüssen auch noch ein Ratifizierungsprozess notwendig. Nach Angaben aus der Eu-kommission müssen dazu in fast allen Eu-ländern auch die nationalen Parlamente mit dem Thema befasst werden.
Das von Ungarn und Polen kritisierte Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit sieht vor, bei bestimmten Verstößen gegen Grundwerte der EU das Kürzen von Mitteln zu ermöglichen. Das Instrument soll nur dann zum Einsatz kommen können, wenn ein Missbrauch von Eu-mitteln droht. Dies könnte aber schon der Fall sein, wenn eine mangelnde Unabhängigkeit von Gerichten begründete Bedenken weckt, ob Entscheidungen über die Verteilung von Eu-mitteln unabhängig kontrolliert werden können.