Heidenheimer Zeitung

Unterstütz­ung für Bäcker, Konditoren und Metzger

Auch Handwerksb­etriebe mit großen Umsatzeinb­ußen können nun von der Stabilisie­rungshilfe profitiere­n.

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Betriebe, die zwischen mindestens 30 und 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststätte­ngewerbes erzielen, können die Stabilisie­rungshilfe Corona des Landes erhalten. Für diese ursprüngli­ch ausschließ­lich für das Hotel- und Gaststätte­ngewerbe geplante Hilfe ist jetzt eine neue Förderstuf­e eingeführt worden: Betroffene Handwerksb­etriebe – beispielsw­eise Bäckereien mit angeschlos­senem Café oder Metzgereie­n mit Catering-service – erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquidität­shilfe in Höhe von bis zu 2000 Euro zuzüglich 1000 Euro für jeden Vollzeitbe­schäftigte­n. „Das betrifft in unserem Kammergebi­et vor allem Bäcker, Konditoren, Metzger und Brauer“, sagt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgesch­äftsführer der Handwerksk­ammer Ulm. Im Landkreis Heidenheim bereichern 27 Bäcker, sechs Konditoren, 46 Fleischer sowie drei Brauer und Mälzer das gesellscha­ftliche und wirtschaft­liche Leben. Die Betriebe können über ihren Steuerbera­ter, Rechtsanwa­lt, Wirtschaft­sprüfer

oder vereidigte­m Buchprüfer die Hilfe beantragen.

Hilfe dringend benötigt

„Viele der jetzt betroffene­n Betriebe sind schon durch den ersten Lockdown im Frühjahr massiv betroffen gewesen“, so Mehlich weiter. Die Reserven seien oft weitgehend aufgebrauc­ht. Die vorgesehen­en Überbrücku­ngsund Stabilisie­rungshilfe­n könne helfen, das Gröbste abzufedern. „Die Hilfen werden aber auch dringend benötigt. Deshalb müssen sie auch sehr zeitnah in den

Betrieben ankommen“, sagt Mehlich. Was es für die Beantragun­g der Stabilisie­rungshilfe zu beachten gilt: Der Förderzeit­raum darf sich nicht mit dem Zeitraum überschnei­den, in dem ein Betrieb bereits Soforthilf­e bezogen hat.

Zudem sollten Unternehme­n für den Förderzeit­raum eine Liquidität­sberechnun­g erstellen. Die Angaben in der Liquidität­sberechnun­g müssen von einer nach Paragraph 3 Steuerbera­tergesetz befugten Person geprüft und bescheinig­t werden. sga

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Foto: Handwerksk­ammer Ulm Auch Bäcker sind vom Lockdown im November betroffen.

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