Unterstützung für Bäcker, Konditoren und Metzger
Auch Handwerksbetriebe mit großen Umsatzeinbußen können nun von der Stabilisierungshilfe profitieren.
Betriebe, die zwischen mindestens 30 und 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erzielen, können die Stabilisierungshilfe Corona des Landes erhalten. Für diese ursprünglich ausschließlich für das Hotel- und Gaststättengewerbe geplante Hilfe ist jetzt eine neue Förderstufe eingeführt worden: Betroffene Handwerksbetriebe – beispielsweise Bäckereien mit angeschlossenem Café oder Metzgereien mit Catering-service – erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 2000 Euro zuzüglich 1000 Euro für jeden Vollzeitbeschäftigten. „Das betrifft in unserem Kammergebiet vor allem Bäcker, Konditoren, Metzger und Brauer“, sagt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. Im Landkreis Heidenheim bereichern 27 Bäcker, sechs Konditoren, 46 Fleischer sowie drei Brauer und Mälzer das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben. Die Betriebe können über ihren Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer
oder vereidigtem Buchprüfer die Hilfe beantragen.
Hilfe dringend benötigt
„Viele der jetzt betroffenen Betriebe sind schon durch den ersten Lockdown im Frühjahr massiv betroffen gewesen“, so Mehlich weiter. Die Reserven seien oft weitgehend aufgebraucht. Die vorgesehenen Überbrückungsund Stabilisierungshilfen könne helfen, das Gröbste abzufedern. „Die Hilfen werden aber auch dringend benötigt. Deshalb müssen sie auch sehr zeitnah in den
Betrieben ankommen“, sagt Mehlich. Was es für die Beantragung der Stabilisierungshilfe zu beachten gilt: Der Förderzeitraum darf sich nicht mit dem Zeitraum überschneiden, in dem ein Betrieb bereits Soforthilfe bezogen hat.
Zudem sollten Unternehmen für den Förderzeitraum eine Liquiditätsberechnung erstellen. Die Angaben in der Liquiditätsberechnung müssen von einer nach Paragraph 3 Steuerberatergesetz befugten Person geprüft und bescheinigt werden. sga