Bundestag verabschiedet Corona-gesetz
Neue Regeln zum Infektionsschutz können in Kraft treten. Polizei löst Proteste nach Verstößen gegen Maskenpflicht mit Wasserwerfern auf.
Bundestag und Bundesrat haben den Weg für die von der großen Koalition geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz freigemacht. Im Bundestag stimmten am Mittwoch 413 Abgeordnete für die Reform, um die Corona-maßnahmen künftig auf eine genauere rechtliche Grundlage zu stellen. 235 stimmten dagegen, 8 enthielten sich bei der namentlichen Abstimmung. Anschließend gab es in einer Sondersitzung des Bundesrates auch von der Mehrheit der Bundesländer die Zustimmung
zum sogenannten dritten Bevölkerungsschutzgesetz.
Nach der Unterzeichnung durch Bundespräsident Frank-walter Steinmeier und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann es in Kraft treten.
Bei Protesten mehrerer tausend Teilnehmer gegen die Gesetzesänderung und die staatliche Corona-politik in der Nähe des Bundestages kam es parallel zur Debatte zu Auseinandersetzungen mit der Polizei und zum Einsatz von Wasserwerfern. Die Polizei sprach von mehr als 100 Festnahmen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verteidigte in der Debatte die Corona-beschränkungen und warb um weiteres Vertrauen in das Krisenmanagement. Die Spd-gesundheitspolitikerin Bärbel Bas wies Befürchtungen zurück, dass mit der Reform des Infektionsschutzgesetzes Befugnisse für Bundes- und Landesregierungen ausgeweitet würden. „Genau das Gegenteil ist der Fall“, sagte sie. Zum Auftakt der Debatte hatte die AFD versucht, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen, scheiterte damit aber am Widerstand der anderen Fraktionen.
Bei der Impfstoff-suche gibt es weitere Fortschritte: Nach Abschluss der letzten Erprobungsphase ihres Corona-impfstoffes legten der Mainzer Hersteller Biontech und der Us-konzern Pfizer erneut vielversprechende Daten vor. Demnach liegt die Wirksamkeit ihres Mittels bei 95 Prozent. Der Impfstoff funktioniere über alle Altersgruppen hinweg ähnlich gut.
Berlin. Die Wogen schlugen bei den Parlamentariern im Bundestag und ganz in der Nähe des Bundestages bei den Demonstranten hoch. Doch was wurde am Mittwoch da eigentlich an Änderungen am seit dem Jahr 2001 existierenden Infektionsschutzgesetz beschlossen?
Aufzählung der Maßnahmen
Im Gegensatz zu vorher werden nun im neuen Paragraphen 28a penibel Schutzmaßnahmen gegen Corona aufgelistet, die aus der Praxis der vergangenen Wochen längst bekannt sind: etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot, Mund-nasen-bedeckung, das Verbot von Kultur- und Sportveranstaltungen, Beherbergungsverbote, Beschränkungen für den Einzel- und Großhandel oder auch Alkoholverkaufsverbote. Allerdings lässt die vorangestellte Formulierung, notwendige Maßnahmen könnten „insbesondere“die aufgeführten 17 Punkte sein, eine Hintertür für weitere Verbote. Bisher war im Gesetz nur allgemein von „notwendigen Schutzmaßnahmen“die Rede gewesen, die die zuständige Behörde treffen könne. Zudem steht nun im Gesetz, dass einzelne Personen oder Gruppen nicht vollständig isoliert werden dürfen.
Regeln für Ausrufen der Notlage
Klarer ist nun auch, was mit einer „epidemische Lage von nationaler Tragweite“gemeint ist, die die Maßnahmen überhaupt erst ermöglicht: Entweder ruft die Weltgesundheitsorganisation eine internationale Notlage aus oder es breitet sich in Deutschland eine bedrohliche Lage über mehrere Länder aus.
Bund und Länder
Die Landesregierungen sollen weiterhin durch Rechtsverordnungen entsprechende Maßnahmen der Pandemiebekämpfung erlassen. Allerdings besteht in den Groko-fraktionen die Hoffnung, dass die konkrete Auflistung im Gesetz zu einer Vereinheitlichung führt – und zu gerichtsfesten Maßnahmen. Vorgeschrieben wird nun auch, dass diese Rechtsverordnungen zeitlich zu befristen sind. Ihre Geltungsdauer soll grundsätzlich vier Wochen betragen. Sie kann aber verlängert werden. Außerdem müssen die Verordnungen mit einer Begründung versehen werden.
Impfen
Eine Impfpflicht gibt es nicht, und eine Testpflicht für alle enthält das Gesetz ebenfalls nicht. Wer allerdings aus einem Risikogebiet einreist, muss eine Untersuchung auf eine Corona-infektion „dulden“. Bus, Bahn und Fluggesellschaften sind verpflichtet, Reisende aus Risikogebieten im Ausland, die keinen negativen Test oder keine Nachweise für eine Impfung vorweisen können, nicht zu befördern.